Das neue Sozialticket in Berlin scheint seit der Umstellung zu erheblichen Problemen zu führen. Die Berliner Initiative "Wir sind Viele" berichtet, dass ein Betroffener 60 Euro Strafe zahlen musste, obwohl er bei einer Kontrolle das Sozialticket und den Berechtigungsnachweis vorlegen konnte.
https://www.gegen-hartz.de/news/mann-muss-trotz-sozialticket-und-buergergeld-bescheid-60-euro-strafe-zahlen
aber wnur wenn dies und wen das..wahnsinn.. :wand:
FAQ BVG
Übergangsregelung!
Solange du keinen Berechtigungsnachweis hast, kannst du mit dem gültigen berlinpass das Berlin-Ticket S nutzen. Wenn dein berlinpass ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr gültig ist, kannst du mit deinem aktuellen Leistungsbescheid das Berlin-Ticket S nutzen. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S trägst du darauf die berlinpass-Nummer oder die "BG-Nummer" (Nummer der Bedarfsgemeinschaft) deines Leistungsbescheides ein. Auf der Kopie des Leistungsbescheides müssen folgende Angaben lesbar sein: Name und Vorname derjenigen Person, die das Berlin-Ticket S nutzt, die "BG-Nummer" (Nummer der Bedarfsgemeinschaft), der Leistungszeitraum mit Anfangsdatum und Enddatum. Alle anderen Angaben können geschwärzt werden. Der Leistungsbescheid muss jedoch erkennbar bleiben.