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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rico am 24. März 2023, 16:19:01

Titel: Abgeschlossene EKS korrigieren?
Beitrag von: Rico am 24. März 2023, 16:19:01
Hallo,
ich habe eine Gutschrift aus einer als Betriebsausgabe angesetzten Versicherung erhalten.
Habe mein Gewerbe jedoch zum Jahresende abgemeldet und bin gleichzeitig in ein anderes Bundesland umgezogen.
Korrigiere ich beim alten Jobcenter den Gewinn der abgeschlossenen EKS oder teile ich die Gutschrift nur dem neuen Jobcenter mit?
Wäre für Erfahrungen sehr dankbar.
Titel: Aw: Abgeschlossene EKS korrigieren?
Beitrag von: Sheherazade am 24. März 2023, 16:56:20
Aus dem Bauch raus würde ich mal sagen, gar keinem Jobcenter. Das Gewerbe existiert nicht mehr und Erstattungen von zuvor gezahlten Versicherungsbeiträgen sind nicht anrechenbar.
Titel: Aw: Abgeschlossene EKS korrigieren?
Beitrag von: JensM1 am 24. März 2023, 17:01:10
ZitatKorrigiere ich beim alten Jobcenter den Gewinn der abgeschlossenen EKS oder teile ich die Gutschrift nur dem neuen Jobcenter mit?

Dem neuen JC (Zuflussprinzip). Und es dürfte sich um anrechenbares Einkommen handeln, wurde ja vorher beim Einkommen aus Selbständigkeit als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen.
Titel: Aw: Abgeschlossene EKS korrigieren?
Beitrag von: Rico am 24. März 2023, 19:18:16
wird sicher als anrechenbares Einkommen berechnet.
Jedoch muss ich im April Umsatzsteuer zahlen. (2000€)
Mein Bedarf liegt bei 1000€. Somit entsteht im April eine Unterdeckung von 1000€ :sad: . Bekomme ich dann auch vom JC die 1000€ erstattet?(Bin ja nicht mehr Selbsständig)
Wenn ja, wie müsste ich die Erstattung beantragen?

MfG Rico
Titel: Aw: Abgeschlossene EKS korrigieren?
Beitrag von: JensM1 am 25. März 2023, 11:32:17
ZitatBekomme ich dann auch vom JC die 1000€ erstattet?(Bin ja nicht mehr Selbsständig)

Nein, Verluste aus Gewebeeinnahmen übernimmt das JC nicht, muss aber Einkommen aus Gewerbe (Versicherungserstattung) dagegen rechnen. Ein Gewerbe ist im SGB II erst abgeschlossen, wenn sämtliche noch offene Forderungen (hier Versicherung) und Verbindlichkeiten (Umsatzsteuer u. ä.) abgewickelt worden sind. Hoffe für dich, dass entsprechend vorläufig bewilligt worden ist. Ansonsten erstmal abwarten, wie das JC damit umgeht. Ist die Versicherungserstattung < 50 Euro, würde die resultierende Überzahlung eh unter der Bagatellgrenze von 50 Euro liegen und dürfte, wenn es keine weiteren Überzahlungen gibt, zu keiner Rückerstattung führen.
Titel: Aw: Abgeschlossene EKS korrigieren?
Beitrag von: Rico am 25. März 2023, 13:41:56
Es wird noch eine weitere Rückzahlung (Versicherung) geben. Höhe und Zeitpunkt unbekannt.
Für das neue JC musste ich ja Anlagevermögen auflisten und Auflistung offener Forderungen. Da ich die Versicherungsrückzahlung nicht auf dem Schirm hatte, habe bei offene Forderungen nichts angegeben :schock:
Habe jetzt die Rückzahlung dem neuen JC gemeldet.
Muss ich jetzt die Angaben zu den offenen Forderungen schriftlich korrigieren oder reicht die Schriftliche Mitteilung . Ich habe Gutschriften aus Betrieblich angesetzten Versicherungen in Höhe von xxx erhalten aus?
Ich habe noch keinen Bescheid!