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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 26. März 2023, 07:53:45

Titel: Landessozialgericht lehnt Zuschuss für Notvorrat ab
Beitrag von: selbiger am 26. März 2023, 07:53:45
Sozialhilfebezieher können keine ,,Kriegsnotvorsorge" wegen des Russland-Ukraine-Krieges beanspruchen. Die Sozialhilfe muss weder die Anschaffung eines Lebensmittelvorrats als einmaligen Bedarf oder als ,,Hilfe in sonstigen Lebenslagen" finanzieren noch für eine Tiefkühltruhe zur langfristigen Einlagerung der Lebensmittel aufkommen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 24. März 2023 (Az.: L 7 SO 3464/22).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-landessozialgericht-lehnt-zuschuss-fuer-notvorrat-ab