Hallo alle zusammen ich habe da mal eine Frage,
Jetzt am kommenden Dienstag hätte ich einen Termin bei meiner Sacharbeiterin gehabt den ich am Freitag absagen musste weil ich da zur Beerdigung der Schwiegermutter meiner Schwester gehe, die da zufälligerweise stattfindet. Ich habe am Freitag auf dem Amt angerufen und da meinte die Dame am Telefon man müsste was vorlegen um beweisen zu können das ich dort war. Die Schwiegermutter meiner Schwester lebte in NRW und ich in RLP, auf der Fahrt werde ich von meinen Eltern mitgenommen die da ja auch hinfahren und übernachten tu ich bei meiner Schwester und meinem Schwager. Da die Schwiegermutter meiner Schwester keine Anzeige in die Zeitung haben wollte gibt es keine Todesanzeige. Wie soll ich dem Amt jetzt Nachweisen können das ich zur Beerdigung dann war. Es wird zwar eine Danksagung geben aber wie ist das dann da mit Datenschutz den da steht ja der Name von der Verstorbene drauf. Habt Ihr sonst eine Idee wie ich das Nachweisen könnte? Die Dame vom Amt sagte das steht so in der Rechtsfolge Belehrung drinnen das man das Nachweisen muss. Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Zitat von: CaryVittl am 26. März 2023, 17:27:41Beerdigung der Schwiegermutter meiner Schwester gehe
Die Frage wäre hier primär ob die Beerdigung tatsächlich ein wichtiger Grund darstellt. Im Arbeitsrecht z.B bekommt man nur eine Freistellung bei Verwandte ersten Grades, bei anderen Konstellationen ist es Kulanz des AG. Ich vermute die gleichen Regeln gelten auch beim Jobcenter.
Da dir aber gesagt wurde, dass du eine Bestätigung benötigst, würde ich dies als Zustimmung zu deiner Abwesenheit werten. Als Bestätigung sollte ein Formloses Schreiben eigentlich reichen, auf dem die Angehörigen bestätigen dass du am xx.xx.xxxx von x Uhr bis x Uhr an der Trauerfeier von Herr/Frau X teilgenommen hast. Im Idealfall unterschreibt und stempelt es der Leiter der Trauerfeier.
Zitat von: CaryVittl am 26. März 2023, 17:27:41aber wie ist das dann da mit Datenschutz den da steht ja der Name von der Verstorbene drauf.
Der Datenschutz spielt hier keine Rolle. Todesfälle sind ohnehin öffentlich einsehbar in den Registern. Wenn du deine Anwesenheit dort nachweisen willst, dann musst du wohl oder über mitteilen auf welcher Beerdigung von welcher Person du tatsächlich gewesen bist. Davon abgesehen genießt eine Tote Person keinen Datenschutz mehr, da dies nur lebendige Personen betrifft.
@Hary
Man möchte in so einer schweren Zeit seine Schwester und den Schwager nicht alleine lassen, das ist ja eigentlich selbstverständlich. Kann das auch meine Schwester oder mein Schwager unterschreiben weil ich fände es etwas Peinlich den Pfarrer zu fragen ob er was unterschreibt fürs Amt.
Komisch sonst ist für alles Der Datenschutz wichtig auch für unnütze Sachen, dachte zählt auch bei Toten Personen.
GLG
Zitat von: CaryVittl am 26. März 2023, 17:52:23ich fände es etwas Peinlich den Pfarrer zu fragen ob er was unterschreibt fürs Amt.
Ich kann dir als Mitarbeiter im Gemeindedienst sagen, dass so etwas vollkommen normal ist. Dir muss es nicht peinlich sein. Bitte einfach um eine Unterschrift, so was gehört zum Aufgabenbereich und die meisten brauchen solche Bestätigungen. Du musst ja nicht sagen für das Amt.
Ich würde mir bei meiner Hausärztin eine Krankschreibung wg. psychischer Belastung holen.
Zitat von: Schnuffel01 am 26. März 2023, 18:33:43Ich würde mir bei meiner Hausärztin eine Krankschreibung wg. psychischer Belastung holen.
Ich glaube im vorliegenden Fall ist das nicht der goldene Weg. TE hat bereits mitgeteilt, dass er/sie zur Beerdigung der Schwiegermutter der Schwester in ein anderes Bundesland fährt.
Eine Bestätigung, in welcher Form auch immer, ist hier sicherlich der bessere Weg.
Zumindest sanktionssicher wäre er. ....äh..nee..heißt ja jetzt ....neusprech....leistungsmindernd....
Zitat von: BigMama am 26. März 2023, 19:00:55...er/sie...
(https://abload.de/img/animationkatzeknf31.gif)
Das ist aber nicht korrekt. Muss jetzt heißen "er/sie/divers" :cool:
@BigMama
Zitat von: BigMama link=msg=1571784
Eine Bestätigung, in welcher Form auch immer, ist hier sicherlich der bessere Weg.
/quote]
meinst du eine Bestätigung von meiner Schwester oder dem Schwager würde ausreichen?
Das kann ich nicht sicher beurteilen. Wenn du einen guten Draht zu deinem Arbeitsvermittler hast, kann es evtl ausreichen.
Zitat von: a_good_heart am 26. März 2023, 19:17:33Das ist aber nicht korrekt. Muss jetzt heißen "er/sie/divers
Ich muss dich berichtigen.
Entweder Er*innen oder Sie*innen... Wobei wohl eher Sie*erer sonst wäre das ja eine vergessen der Männer :)
Sehr geehrte Damen*er und Herr*innen,
hiermit Bescheinige ich Herr*innen/Frau*er das Er*innen/Sie*erer an der Bestattung der Trauergemeinschaft*innen teilgenommen hat.... :wand:
Ich glaube danach wird man weder für voll genommen, noch jemals wieder aufgefordert sich was bescheinigen zu lassen :)
CaryVittl
Solltest du länger als ein Tag weg von Zuhause sein musst du auf jeden Fall einen Antrag auf OA stellen. Denn es würde mich in keiner Weise wundern wenn das JC dich für den Folgetag einladen würde.
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
MfG FN