Hallo liebe Leute,
wir wohnen mit 2 Kindern in einer Dachgeschosswohnung. Die Dachfenster haben keinen Außenrollos und deswegen wird es sehr heiß. Auch in den Kinderzimmern befindet sich kein Sonnenschutz.
Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen? Vor dem Hintergrund des gesundheitlichen Schutzes für die Kinder
Danke für Rat!
Zitat von: Katrin am 26. März 2023, 19:48:34Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen?
Nein!
Du hast doch die Whg. angemietet, wie besichtigt, oder? Ist wie mit Gardinen, selber kaufen!
Moin,
kommt bei mir die Frage auf, wie lange wohnt ihr da schon und wenn ihr es beim Einzug wusstet, ist das wohl mit alten Badezimmern, Pech gehabt. Ist aber nicht ganz mein Gebiet.
LG
Zitat von: Sylvergirl am 27. März 2023, 08:29:09Ist aber nicht ganz mein Gebiet
Dann ist es besser, wenn du die Finger von den Tasten läßt! Weniger ist mehr!
Siehe z.B. hier:
https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Hitze/Hitze-Sonne-heizt-Wohnung-auf-muss-der-Vermieter-handeln-E2223.htm (https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Hitze/Hitze-Sonne-heizt-Wohnung-auf-muss-der-Vermieter-handeln-E2223.htm)
Die Beeinträchtigung durch Überhitzung der Wohnung muss erheblich sein um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Die Innentemperatur muss 26 Grad und höher sein.
Dann geht es noch um die Dauer der Überhitzungsphase.
An wie vielen Tagen genau werden innen 26°C und mehr gemessen.
Dazu ist eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlich oder Zeugen.
Die Minderungsquote darf max. 20 % betragen.
Sind nicht alle Wohnungen im Sommer innen über 27 Grad aufgewärmt? Zumindest in den Innenstädten.
Ich kann nur die Gesetzeslage darlegen. Normalerweise haben ja fast alle Wohnung einen Sonnenschutz
Zitat von: Katrin am 26. März 2023, 19:48:34Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen
Nein, nicht perse.
ZitatKlarer Fall im Mietrecht: ist die Nutzung des überlassenen Gegenstandes (in diesem Fall die Wohnung) beeinträchtigt, besteht Anspruch auf Sonnenschutz.
Dies muss vom Vermieter gewährleistet werden. Im Falle einer defekten Wasserleitung ist die Sachlage eindeutig. Ein wesentlicher Teil des Mietgegenstandes (reibungslose Versorgung der Wohnung mit Wasser) funktioniert nicht und es kommt zu Beeinträchtigungen, die jedermann nachvollziehen kann.
,,Unerträgliche Zustände" in der Wohnung, die durch individuelles Empfinden definiert werden, müssen jedoch als Einzelfall geprüft werden. Es gibt keine verbindlichen Richtlinien, ab welchen Temperaturen eine Wohnung nicht mehr wirklich nutzbar ist.
In der Rechtsprechung zeichnet sich ein Trend ab, wonach Gerichte eine Temperatur von über 26 Grad im Sommer in der Wohnung als nicht hinnehmbar einzustufen. Es können aber auch gut und gern 30 Grad sein, die ein Richter für noch angemessen hält.
Es entsteht dann kein direkter Handlungszwang für den Vermieter. Kann ein Baufehler nachgewiesen werden, besteht der Handlungszweck sehr wohl. Wer aber ist in der Lage, eine solche Beweisführung ohne Gutachten und dann auch noch mit der nachzuweisenden Folge einer überdurchschnittlichen Aufheizung zu realisieren?
Das fällt selbst kompetenten Bauprofis schwer und kann in der Regel auch schnell durch ein Gegengutachten entkräftet werden. Hierfür tief in den Geldbeutel zu greifen, ist also weniger ratsam.
Sonnenschutz und Mieterrecht (https://varosun.com/mieterrecht-auf-sonnenschutz/)
Hast du schon mal mit deinem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht könnt ihr euch auf einen innenliegenden Sonnenschutz einigen.
Zitat von: Katrin am 26. März 2023, 19:48:34Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen?
Außen schon mal gar nicht, bei Dachfenstern, wenn dann Innen aber auch da eher selten.
Es gibt jede Menge Dachgeschosswohnungen mit dem Problem.
Auch die haben im Sommer locker mal Ü 30°, also nichts seltenes.
Entweder Antwort 8 versuchen, oder einfach selber einen anbringen.
Gibt schon Alternativen die auch nicht so teuer sind, wenn keine Maßanfertigung.
Oder evtl. ein Solarpanel, wenn man es zur Seite klappen kann.
Hat sich kürzlich ein Bekannter gebastelt, fand ich nicht schlecht.
Zitat von: Sheherazade am 27. März 2023, 14:04:06Hast du schon mal mit deinem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht könnt ihr euch auf einen innenliegenden Sonnenschutz einigen.
Noch nicht. Aber wenn die Scheibe von Außen nicht geschützt ist, was bring das dann?
Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
Nein! Bei Amazon gibts die Dinger ab 20 €
Zitat von: Ratlos am 27. März 2023, 11:55:19Die Beeinträchtigung durch Überhitzung der Wohnung muss erheblich sein um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Die Innentemperatur muss 26 Grad und höher sein.
Dann geht es noch um die Dauer der Überhitzungsphase.
An wie vielen Tagen genau werden innen 26°C und mehr gemessen.
Dazu ist eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlich oder Zeugen.
Die Minderungsquote darf max. 20 % betragen.
^°°
Ab wann kann man den gegen den Vermieter klagen? 10 Tage hintereinander mehr als 26 grad celsius? 5 Tage hintereinader mehr als 30 Grad?
Ab wann muss er ein Außenrollo anbringen?
Lt. Rechtsprechung ab 26 Grad aufwärts. Bloß ob eine Klage erfolg hat hängt vom Einzelfall ab. Miet-Minderung an den Tagen bis 20 % möglich.
Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 11:26:14Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
Nein! Bei Amazon gibts die Dinger ab 20 €
Nur ob das von innen was bringt, wenn Außen trotzdem die Sonne ungeschützt drauf scheint?
Rede halt erst einmal vernünftig mit deinem Vermieter bevor du an Klage denkst
Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 11:31:24Lt. Rechtsprechung ab 26 Grad aufwärts. Bloß ob eine Klage erfolg hat hängt vom Einzelfall ab. Miet-Minderung an den Tagen bis 20 % möglich.
Also wenn im Dachgeschosszimmer kein Sonnenschuzt angebracht ist, dann kann man für jeden Tag, wo die Temperatur über 26° ist, einfach dem Vermieter 20 % weniger zahlen?
Über 26 Grad liegt ein Mangel der Mietsache vor der eine Minderung rechtfertigt. Offiziell ist eine Ankündigung der Minderung nicht notwendig weil der Minderungsanspruch bei Mängeln kraft Gesetz eintritt.
Andererseits hat der BGH schon 2010 die Mängelanzeige als Voraussetzung für die Minderung festgestellt.
Für die Vergangenheit kannst du dich auf Rechtsirrtum berufen weil du bei Zahlung trotz Mangels dein Minderungsrecht nicht verlierst wenn du davon ausgegangen bist dass die Zustimmung des VM abhängig ist. BGH Beschlüsse aus 2014 und 2018
Bedenke dass du für die Temperaturen in der Beweispflicht stehst.
Bedenke auch dass es außer der Minderung noch dein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 gibt.
Eine Minderung muss nicht nachgezahlt werden, eine Zurückbehaltung nach Mängelbeseitung aber schon. Mit der Zurüclbehaltung zwingst du ihn zur Tätigkeit - mit der Minderung kommt es u.U. zum offenen Streit
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
Er muss nicht, aber man könnte ja mal das Gespräch suchen. Vielleicht ist er einsichtig und bezahlt alles oder wenigstens einen Teil.
Zitat von: Sheherazade am 28. März 2023, 12:21:46Er muss nicht, aber man könnte ja mal das Gespräch suchen.
siehe Antwort Nr. 15 :mocking:
Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 12:23:37Zitat von: Sheherazade am 28. März 2023, 12:21:46Er muss nicht, aber man könnte ja mal das Gespräch suchen.
siehe Antwort Nr. 15 :mocking:
Oder Antwort #8.
Kannst du jetzt bitte endlich damit aufhören, aus jedem Thread einen Rechthaberwettbewerb zu machen? Diese kindische Profilneurose ist echt ermüdend.
Vorbildlich Nrn. 8 und 18 - doppelt genäht hält immer besser.
Nur die Frage nach ihrer beabsichtigten Klage ist da nicht beantwortet.
bei einen nicht Isolierten Dachstuhl sollte schon ein Schutz vom Vormieter da sein.
Unser Meck hatte da mal was geschrieben wie er so wohnt im Dachgeschoss. :smile:
Sollte der Dachstuhl überhaupt nicht isoliert sein nützen die Rollos sowieso nichts bzw. nicht viel.
Aber über die Isolation wissen wir nichts - vermutlich TE auch nicht
Meine Tochter wohnt in einem Reihenhaus zur Miete. In den beiden Kinderzimmern im 1. OG sind im Sommer auch oft bis zu 30 Grad. Sie haben auch keine Außenjalousien. Auf die Idee, ihren Vermieter zu fragen, ob er Außenjalousien anschafft, sind sie noch nicht gekommen. Sie haben Verdunkelungsrollos und noch Übergardinen darüber. Trotzdem haben sie es heiß da oben. Ich werde ihr mal sagen, dass sie ihren Vermieter nett fragen soll. Vielleicht kann man sich ja auch einigen auf die Hälfte. Ich glaube nämlich nicht, dass man seinen Vermieter auf das Anbringen von Außenjalousien verklagen kann.
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:24:57Zitat von: Sheherazade am 27. März 2023, 14:04:06Hast du schon mal mit deinem Vermieter darüber gesprochen? Vielleicht könnt ihr euch auf einen innenliegenden Sonnenschutz einigen.
Noch nicht. Aber wenn die Scheibe von Außen nicht geschützt ist, was bring das dann?
Müsste der Vermieter denn ein Innenrolle bezahlen?
es bringt sehr viel, da die Beschichtung dafür sorgt, dass deutlich weniger Wärme nach innen gelangt.
Dürfte im Bereich der Gardine zu finden sein und daher eher nein. Zumal die Wohnung so angemietet wurde.
Es gibt auch Verdunklungsgardinen. Die lassen kaum Sonne und Licht durchscheinen. Sind aber nicht ganz billig.
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:29:06Ab wann kann man den gegen den Vermieter klagen? 10 Tage hintereinander mehr als 26 grad celsius? 5 Tage hintereinader mehr als 30 Grad?
Ab wann muss er ein Außenrollo anbringen?
zusammen mit
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 11:29:06Ist der Vermieter verpflichtet, Außenrollos zum Sonnenschutz anzubringen? Vor dem Hintergrund des gesundheitlichen Schutzes für die Kinder
kann man sagen, ab dem Zeitpunkt klagen, ab dem man dafür sorgen will, dass noch ein Vermieter es sich 3x mal überlegt, ehe er an eine Familie vermietet
Bevor man wegen Kleinigkeiten die man selbst beseitigen kann eine möglicherweise sogar aussichtslose Klage führt,
sollte man auch an das ordentliche Kündigungsrecht des VM denken.
Berechtigtes Interesse des VM lässt sich immer konstruieren
Zitat von: Birgit63 am 28. März 2023, 13:51:22Meine Tochter wohnt in einem Reihenhaus zur Miete. In den beiden Kinderzimmern im 1. OG sind im Sommer auch oft bis zu 30 Grad. Sie haben auch keine Außenjalousien
bei uns heizt sich mit der Zeit auch das Zimmer auf Südseite trotz Außenisolierung auf. Wenns dann draußen kälter wird, kühlen die Räume einfach schlecht aus..
Ist das nun die dritte oder schon die vierte Wohnung innerhalb von drei Jahren, bei der es immer und immer wieder Stress mit dem Vermieter gibt? Manchmal sollte man mal sein eigenes Verhalten infrage stellen. :zwinker:
Den Kindern macht die Hitze aber tatsächlich weniger aus als den Erwachsenen. Die schlafen trotzdem. Ich glaube auch nicht, dass das gesundheitsschädigend ist. Meine Tochter gibt beiden Kindern Trinkflaschen mit Wasser mit ans Bett, so dass sie nachts gut trinken können.
Viel Wirbel um Kleinigkeiten. Hier bitte z.B. bei Amazon gibts in zig Farben:
Kostenpunkt 28 € wegen sowas klagt doch keiner gegen seinen Vermieter mit der Aussicht auf Prozessverlust.
Info zu diesem Artikel = Innenrollo
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Bei uns hier im 5. Stock sind im Sommer tagelang an die 30° C. Da nützen die besten Verdunkelungsrollos nichts. Schlafen ist da beschwerlich. :teuflisch:
Die Hitze drückt durchs Dach. Das ist zwar etwas gedämmt, nutzt aber nicht viel. :weisnich: Im Winter ist es dementsprechend kalt. Eine Etage unter mir sind im Sommer 2 Grad weniger als bei mir und im Winter dementsprechend auch nicht so kalt.
Das wußte ich aber schon, als wir hier einzogen. Muss ich mit leben .......im EG wäre es fußkalt.....und in einer Mittelwohnung hast'e den Krach von ringsum.
Mittlerweile kostet die 45 Quadratmeter-Wohnung bei Neubezug fast genauso viel wie unsere 60 Quadratmeter große Wohnung.
Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 15:32:12Viel Wirbel um Kleinigkeiten. Hier bitte z.B. bei Amazon gibts in zig Farben:
Kostenpunkt 28 € wegen sowas klagt doch keiner gegen seinen Vermieter mit der Aussicht auf Prozessverlust.
vielen dank für die Infos!
Habe nur die Befürchtung, dass ein Innenrollo die Hitze nicht wirklich zurückhält.
Meine Eltern haben keine Rollläden vor den Fenstern, was im Sommer ein Problem darstellt, da die Zimmer auf Südseite sind, weswegen sich durch die Sonnenbescheinung von frühem Morgen bis Nachmittag die Wohnung aufheizt. Ich habe mir überlegt, Alufolien für sie anzubringen, wie man sie von Auto-Fensterscheiben kennt. Hat das jemand hier schon einmal gemacht?
Grüße
Davis
Zitat von: Katrin am 28. März 2023, 19:28:12Zitat von: Ratlos am 28. März 2023, 15:32:12Viel Wirbel um Kleinigkeiten. Hier bitte z.B. bei Amazon gibts in zig Farben:
Kostenpunkt 28 € wegen sowas klagt doch keiner gegen seinen Vermieter mit der Aussicht auf Prozessverlust.
vielen dank für die Infos!
Habe nur die Befürchtung, dass ein Innenrollo die Hitze nicht wirklich zurückhält.
Die Hitze vom Fenster kommend, schon.
Wenn das Dachgeschoss nicht gut isoliert ist, staut sich die Hitze in der Wohnung vom Dach. Da hilft dann aber auch kein Außenrollo.
Zitat von: Spring23 am 29. März 2023, 00:54:15Wenn das Dachgeschoss nicht gut isoliert ist, staut sich die Hitze in der Wohnung vom Dach.
Das stimmt nicht ganz. Ich gehe davon aus, dass das Dach überhaupt nicht isoliert ist und es sich um ein Satteldach handelt.
Über das Dach eindringende Hitze staut sich erstmal im Spitzboden. Das ist der unbewohnbare Raum zwischen Dachspitze und oberster Decke. Diese Wohnraumdecke dürfte - wie üblich - aus mind. 20 cm starken Stahlbeton bestehen. Von oben kommt somit so gut wie keine Wärme/Hitze in die darunter liegenden Wohnräume.
Es geht um die Isolation vom Mauerwerk. Ist das nicht isoliert dringt die Hitze durch das Mauerwerk in Verbindung mit den Fenstern ein und erhitzt so die Wohnräume.
Ein Rollo hätte dann nur eine geringe Wirkung ist aber besser als nichts. Aber daran kann TE nichts ändern.
Danke für die Darlegung.
Jedenfalls kann man auf der Basis von Befürchtungen, dass die Wohnung mittels Innenrollo nicht genug von Hitze geschützt wäre, den Vermieter nicht zum kostenaufwändigen Anbringen von Aussenrollos zwingen.
Zumal die fehlende Verdunklung vielleicht schon im Mietpreis berücksichtigt ist.
Zitat von: Schnuffel01 am 28. März 2023, 17:40:45Bei uns hier im 5. Stock sind im Sommer tagelang an die 30° C. Da nützen die besten Verdunkelungsrollos nichts. Schlafen ist da beschwerlich. :teuflisch:
Die Hitze drückt durchs Dach. Das ist zwar etwas gedämmt, nutzt aber nicht viel. :weisnich: Im Winter ist es dementsprechend kalt. Eine Etage unter mir sind im Sommer 2 Grad weniger als bei mir und im Winter dementsprechend auch nicht so kalt.
Das wußte ich aber schon, als wir hier einzogen. Muss ich mit leben .......im EG wäre es fußkalt.....und in einer Mittelwohnung hast'e den Krach von ringsum.
Mittlerweile kostet die 45 Quadratmeter-Wohnung bei Neubezug fast genauso viel wie unsere 60 Quadratmeter große Wohnung.
Ist die Temperatur höher als 26 Grad, kannst du ja auf 20% Mietminderung bestehen, wie Ratlos schrieb. Zumindest das.
Zitat von: Katrin am 29. März 2023, 14:31:15Ist die Temperatur höher als 26 Grad, kannst du ja auf 20% Mietminderung bestehen, wie Ratlos schrieb
Aber nur unter Beachtung meines Beitrages Nr. 17 !
Zitat von: Davis am 28. März 2023, 19:39:07Meine Eltern haben keine Rollläden vor den Fenstern, was im Sommer ein Problem darstellt, da die Zimmer auf Südseite sind, weswegen sich durch die Sonnenbescheinung von frühem Morgen bis Nachmittag die Wohnung aufheizt. Ich habe mir überlegt, Alufolien für sie anzubringen, wie man sie von Auto-Fensterscheiben kennt. Hat das jemand hier schon einmal gemacht?
Grüße
Davis
Ja. Hilft ein wenig, wie alles in der Richtung.
Mit feuchten Bettlaken haben wir es auch schon versucht.
Das nennt man Sommer :grins:
Lüftet man früh morgens hat man kühle fische Luft im Zimmer.
Am Abend ist die Luft abgestanden man muss das Fenster öffnen und... warme Luft kommt wieder rein. Bei Windstille geht gar kein Durchzug zu machen
Zitat von: Ratlos am 29. März 2023, 16:57:48Das nennt man Sommer :grins:
Lüftet man früh morgens hat man kühle fische Luft im Zimmer.
Wann war das gleich nochmal mit den 40°C wochenlang? 2018? 19? 2015 auch. Da gab es nirgends kühle Luft, (schon gar nicht mit Fischen ... :mocking: )
In der Stadt ist es schwierig, wenn die Sommer so sind wie in den letzten Jahren, da weht auch morgens kein kühles Lüftchen.
Zitat von: Davis am 28. März 2023, 19:39:07Ich habe mir überlegt, Alufolien für sie anzubringen
Ich habe bei mir eine andere Lösung (keine Dachfenster)
Einfaches (Thermo) Rollo nach außen mit irgendwas silbernen Beschichtet.
Hält die Sonne gut ab und dämmt im Winter.