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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01

Titel: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01
Hallo ich wollte mit meiner Tochter in eine größere Wohnung umziehen. Leider bekam ich vom Amt eine Absage zur Zusicherung der Kostenübernahme für die Wohnung. Die Wohnung sei zu teuer. Bekam dann kurz darauf hin ganz viele nette Briefe vom amt. Unteranderem eine Einladung zum Gespräch ins Jobcenter. Man möchte mit mir über meine berufliche Situation besprechen. Ich möchte sehr gerne wieder arbeiten und bin dem eig auch aufgeschlossen aber nach dieser mega Enttäuschung das uns nicht geholfen wird umzuziehen und ich die Wohnung nicht bekommen habe, kommt in mir so ein Hass und Abwertung auf. Richtige sturrheit überkommt mich. Weil jetzt kommen die auf mich zu und wollen das ich schön bei allem mit mache. Konnte man nicht ein Paar Wochen warten mit dem Gespräch. Der will ja von mir meine Bewerbungsunterlagen haben, das Bring ich mit aber ansonsten werde ich jetzt auch Mal total unkooperativ sein und zu allem nein sagen. Die neue Wohnung wäre ein Paar Häuser von meiner Mutter entfernt. Sprich ich hätte auch im Notfall immer eine Betreuung für die kleine, durch die Absage wohnen wir 20 min voneinander entfernt. Ich werde immer wieder damit kommen das ich keine Betreuung im Notfall hab. Damit sie merken wie viel besser die andere Wohnung für mich gewesen wäre. Mir auch egal was ihr von mir haltet. Ich bin da nun Mal erstmals echt zickig und Brauch kurz einen Moment um das zu verarbeiten. Das haben die mir vom amt ja nicht gegeben. Dann frag ich mich das ist ja mein erster Termin dort was die von mir wollen und ob es besser wäre eine Begleitung dabei zu haben. Muss ich irgendwas Unterschreiben oder darf ich mir damit auch etwas Zeit lassen. In meinen alten Beruf möchte ich nicht mehr und möchte lieber eine Weiterbildung in meinem Job machen. Damit ich auch anständig was verdiene. Habt ihr da Tipps damit die wenigsten das übernehmen.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Hary am 27. März 2023, 03:53:13
Zitat von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01das Bring ich mit aber ansonsten werde ich jetzt auch Mal total unkooperativ sein und zu allem nein sagen.
Ich würde dir davon abraten. Zum einen hat dein SB nichts mit der Leistung zutun, dass ist eine andere Abteilung, zum anderen schadest du nur die selbst mit solchen Dingen. Es ist ja auch in deinem Sinne Geld zu verdienen. Davon abgesehen wird es deinem SB egal sein ob du jetzt bockig bist oder nicht. Im Gegensatz zu dir verdient er sein Lebensunterhalt damit und es wird ihm wohl recht egal sein.

Zumindest kann ich dir sicher sagen, dass dein Plan doch noch eine Bewilligung durch Verweigerung zu bekommen nicht klappen wird.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Oberfrank am 27. März 2023, 06:29:49


Warum willst du bockig sein?
Du lieferst die Begründung der Ablehnung ja selbst in deinem Post (zu teuer)   :weisnich:
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Jul7 am 27. März 2023, 06:47:16
Mein Rat wenn du eine Weiterbildung/Umschulung willst: sei kooperativ und seeehr freundlich. Außerdem sehr gut vorbereitet. Angebote für Umschulung/Weiterbildungen raussuchen und mitnehmen. Recherchen anstellen wieviele offene Stellen es in dem Bereich gibt, ausdrucken und mitnehmen. Wenn möglich schonmal ein kurzes Praktikum machen in dem Bereich etc. Zeig dein Engagement! Nur so bekam ich die Umschulung damals, bin fast auf meiner eigenen Schleimspur ausgerutscht. Dafür hab ich jetzt einen gut bezahlten Job und werde sehr wahrscheinlich nie wieder arbeitslos ...

Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist aber es gibt Betreuungsangebote und kinderfreundliche Ausbildungen. Und 20 Minuten Entfernung zur Familie ist Luxus!

Bockig wird natürlich das Gegenteil bewirken, dann bekommst du nie was du willst. Im Gegenteil. Und wie schon oben geschrieben, du sitzt nicht vor der Person die die Wohnung abgelehnt hat.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Spring23 am 27. März 2023, 12:15:07
Zitat von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01In meinen alten Beruf möchte ich nicht mehr und möchte lieber eine Weiterbildung in meinem Job machen. Damit ich auch anständig was verdiene. Habt ihr da Tipps damit die wenigsten das übernehmen.
Die Idee ist gut, dann kann man u.a. auch eine Wohnung mieten, die einem gefällt und noch näher bei der Mutter ist.
Mit Sturheit und Trotz wird man diesem Ziel aber nicht näher kommen.
Wie schon genannt, muss es einen Mitarbeiter, wo auch immer er ist, nicht kümmern, wenn man sich selbst die Zukunft verbaut.

Also Enttäuschung akzeptieren, schauen, dass 20 min Entfernung zur Mutter nicht wirklich weit ist für eine erwachsene Frau mit eigenem Kind und lieber zusehen, wie man ohne fremde Hilfe des JC sein Leben aufbaut.

Ist sowieso schwer genug, da macht man sich selbst keinen Gefallen mit Sturheit und bockig sein, bestraft nur sich selbst.

Diese Sicht kann auch helfen, dass man sich aufs Ziel Weiterbildung und Arbeit konzentriert. Man macht es nur für sich und die eigene Familie, für niemand sonst.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Hela85 am 27. März 2023, 12:20:09
Ich kann mich den anderen nur anschließen. Mit Bockig sein, kommst du im Jobcenter definitiv nicht weiter. Denen ist doch dein persönliches Schicksal egal.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. März 2023, 20:08:32
Lena93

Zitat von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01Leider bekam ich vom Amt eine Absage zur Zusicherung der Kostenübernahme für die Wohnung. Die Wohnung sei zu teuer.
Seit wann bist du im Leistungsbezug?
Wie alt ist die Kleine?

Wieviel zu teuer ist die Whg?
am besten das Ablehnungsschreiben anonymisiert einstellen und auch Angaben zu der Angemessenheit machen!

Zitat von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01er will ja von mir meine Bewerbungsunterlagen haben,
Was steht in deiner EinV zum Thema Bewerbung?

Zitat von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01ob es besser wäre eine Begleitung dabei zu haben.
auf jeden Fall sollte man IMMER einen Beistand dabei haben und diesen auch nur als Beistand benennen dann kann er auch nicht abgelehnt werden!

Zitat von: Lena93 am 27. März 2023, 02:42:01Muss ich irgendwas Unterschreiben oder darf ich mir damit auch etwas Zeit lassen.
Nein und das solltest du auch NIE machen (Ausnahme wäre z.B. der Antrag auf Fahrtkostenerstattung den du als erstes ansprechen solltest nicht das er vergessen wird!)
Es steht dir eine sogenannte Prüfzeit zu die du allerdings aushandeln musst für eine EinV würde ich mindestens zwei bis drei Wochen veranschlagen.

MfG FN

Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FN
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Sensoriker am 27. März 2023, 20:41:58
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2023, 20:08:32Wieviel zu teuer ist die Whg?
am besten das Ablehnungsschreiben anonymisiert einstellen und auch Angaben zu der Angemessenheit machen!

Hatten wir hier schon https://hartz.info/index.php/topic,131075.0.html
Kam ja nichts mehr vom TE
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. März 2023, 20:08:18
Zitat von: Sensoriker am 27. März 2023, 20:41:58Kam ja nichts mehr vom TE
Wer weiß ..... die Nachtaktiven....
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Agent_Smith am 29. März 2023, 04:13:31
Mit Kooperation und freundlichkeit kann man denen kommen, wenn sie dir auch entgegenkommen. Bis dahin

Begleitperson mitnehmen, wird das Verweigert --> Termin sofort beendem mit Verweis auf das Zitierte Anschreibem "berifliche Situation besprechen" (nennt sich :"Vorladung aus minderen Grund" ist demzufolge also kein offizieller Termin und kann nicht Sanktioniert werden.

2. Nett ist die kleine Scjwester von Scheixse..99% der SBs sind zu dir nicht "nett" weil sie die Auflage habem dich Kleinzumachen damit du parierst.  Sowas bezeichnet man als Feind.

3. Fürden Wohnraum gibt es für jedes Bundesland eine sogenannte KDU Richtlinie. Relevant sind hier eher die Kosten als die Wohnungsgröße wenn ich mich recht erinnere. Also schriftlich beamtragen.,die Antwortfrist beträgt 6 Monate. Danach kanmst du die Entscheidung des JC übers Sozialgericht erzwingen. Erkundige dich bitte bezüglich der KDU und lasse dir die ABLEHNUNG wenn möglich vom JC vor Ort  schriftlich geben.Verweogert man dies auch, gehst du den oben beschriebenen Weg übers Sozialgericht. Damit gehst du zum örtlichen Amtsgericht und stellst Antrag auf einen Amtrag auf Beratungshilfe..mit dem Beratungshilfeschein gehst du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Good Luck
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Unwissender am 29. März 2023, 10:28:29
Ich würde an deiner Stelle ersteinmal prüfen (lassen) ob die Angemessenheitskriterien für die Wohnung überhaupt korrekt sind! Manche legen die Miete absichtlich zu niedrig an, so dass ein Umzug grundsätzlich abgelehnt wird! (Im übrigen kann ein JC überhaupt nicht bestimmen wann du wo hinziehst! Das ist dein Recht! Du müsstest halt, sofern die Angemessenheitskriterien korrekt und das JC den Höchstsatz zahlt, den Rest aus eigener Tasche finanzieren!)
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Birgit63 am 29. März 2023, 11:36:54
Dann wird aber der Umzug nicht bezahlt. Ob sich die TE das leisten kann....
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Sensoriker am 29. März 2023, 12:46:53
Zitat von: Unwissender am 29. März 2023, 10:28:29Du müsstest halt, sofern die Angemessenheitskriterien korrekt und das JC den Höchstsatz zahlt, den Rest aus eigener Tasche finanzieren!
Ganz gefährlicher Rat. Das JC übernimmt dann auch keine Nachzahlungen. Das kann bös ins Auge gehen.

Zieht man ohne Ge
Zitat von: Unwissender am 29. März 2023, 10:28:29Im übrigen kann ein JC überhaupt nicht bestimmen wann du wo hinziehst! Das ist dein Recht!
Richtig. Nur zieht sie innerhalb des gleichen Geltungsbereiches des alten JC wird dann auch nur die Miete in Höhe der alten Wohnung übernommen.

Laut anderen Thread wohnt sie allerdings mit ihrer Tochter in einer 1 Zimmer Wohnung. Ein Umzugsgrund wäre daher gegeben.
Ob jetzt nun noch eine Antwort vom TE kommt ist zumindest fraglich. Auf meine Anfrage im alten Thread am 23.03 kam auch nichts mehr.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter
Beitrag von: Unwissender am 11. April 2023, 10:16:38
Wer sagt denn, das die "Angemessenheitskriterien" korrekt sind? Die meisten JC legen diese absichtlich so niedrig fest (das sie nicht so viel bezahlen müsen), das man für den Preis gar kein Wohnung findet!

Außerdem stimmt es nicht so ganz, da mein JC trotz der hörhere Miete (ich musste auch ca. 50 € selber zahlen) die Vorauszhleungn und auch etwaige Nachzahlungen übernommen hatda dies in ihren Augen "angemessen waren"!