Nach einer Gesetzesänderung werden die Pfändungsfreibeträge künftig jährlich angepasst. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 1. Juli 2023 und wurden um durchschnittlich 5 Prozent erhöht. Die komplette Pfändungstabelle inklusive Freibeträge finden Sie hier.
https://www.gegen-hartz.de/news/neue-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreibetraege-fuer-2023