Viele Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher sind in der Zeitarbeit beschäftigt. Die Löhne sind in der Regel niedriger als in "normalen" Arbeitsverhältnissen. Ab dem 1. April 2023 und erneut zum 1. Januar 2024 werden die Mindestlöhne nach Tarifverhandlungen in der Leiharbeit erhöht.
https://www.gegen-hartz.de/news/leiharbeit-loehne-steigen-ab-1-4-2023-in-der-zeitarbeit
Und da soll doch mal einer sagen Leiharbeit lohnt nicht, wenn man bedenkt das da noch so einiges monatlich steuerfrei obendrauf kommt, wie Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten sowie die Kilometerpauschale zum Einsatzort.
wie Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten sowie die Kilometerpauschale zum Einsatzort.
Aber nur, wenn man kein Aufstocker ist, sonst wird der Verpflegungsmehraufwand komplett aufs ALGII angerechnet (sofern unter 12 Stunden Abwesenheit und bei der Kilometerpauschale zahlt man drauf (Fahrtkosten teilweise aus dem Regelsatz zu zahlen!)
Als wenn es EG geben würde bei Leiharbeit ... Hier heißt es, wir können nur Mindestlohn zahlen, und den nimmt man halt. Tarifverträge gelten doch für die ZA gar nicht. Und Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale ... da kann ich nur lachen.
Bei Montagearbeitern sicherlich. Aber wenn man innerhalb der Stadt arbeitet, heißt es, mit dem Sozialticket, was man kaufen kann, ist alles erledigt.
ZitatVerpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale ... da kann ich nur lachen.
Dann lach weiter.
ZitatAber nur, wenn man kein Aufstocker ist, sonst wird der Verpflegungsmehraufwand komplett aufs ALGII angerechnet
Also ich kenn niemand der als Aufstocker bei einer Leiharbeit beschäftigt ist. Da würde ja jeder BWLer die Hände über den Kopf zusammenschlagen. Abgesehen davon würde keine vernünftiger Mensch unter den Bedingungen arbeiten gehen.
Bei uns in der Firma beschäftigen wir auch Leiharbeiter und die beklagen sich nicht. Vorausgesetzt die arbeiten bei seriösen Leihfirmen und nicht bei Betrügern.
Die verdienen bei 2037€ Brutto ca. 1458€ Netto dazu noch 240€ Verpflegungspauschale + Kilometerpauschale 240€ Netto monatlich dazu.
Ich kenne Leiharbeiter, die Aufstocker sind. Ich selbst war es auch schon, als ich noch ein Kind im HH hatte.
Da Leiharbeit nur 30 - 35 Std./Woche maximal sind, der Rest ist Stundenaufbau für schlechte Zeiten, kommen einige in den Genuss, Aufstocker zu sein.
Ja ok wenn es dann Aufstocker sind kann ich mir nicht vorstellen das die Km Pauschale und der Verpflegungsmehraufwand nicht für diese Beschäftigten gelten sollte und aufs Bürgergeld angerechnet werden. Das sind ja Aufwendungen die der Beschäftigte hat um überhaupt den Job ausführen zu können.
ZitatDa Leiharbeit nur 30 - 35 Std./Woche maximal sind, der Rest ist Stundenaufbau für schlechte Zeiten
Falls du auf die Einsatz freie Zeit anspielst wo die Leihfirma keine Arbeit für dich hat, gibts da auch eindeutige rechtliche Regelungen. Das ist alleine das Vergnügen der Leihfirma und ist verboten Überstunden dafür zu verwenden.
Zitat von: putinow am 30. März 2023, 16:32:31und ist verboten Überstunden dafür zu verwenden
So ist es eigentlich, bei den meisten Leihfirmen ist das aber der Standard.
Viele Mitarbeiter lassen sich das dann gefallen, auch aus Unkenntnis heraus.
Bei mir war genau diese Regelung im AV der Grund, nicht zu Unterschreiben.
Damit wird man um seinen Lohn Beschissen und Verdient noch weniger.
Zulagen gibt es für diese Zeit natürlich auch nicht, wenn es überhaupt welche gibt.
Aber Insgesamt scheint sich da jetzt was zu bessern, wohl auch weil die Leute zunehmend ihre rechte kennen.