Hatte heute Morgen Termin bei Vermittlerin und die will mir eine Qualifizierung mit Praktikum geben. Das soll dann noch im April starten. Würde ich das verweigern, würde man mir das Bürgergeld streichen und ich hätte dann keinerlei Geld mehr vom Jobcenter zu erwarten. Beim Bürgergeld hat jeder eine Qualifizierung zu machen und das wäre Pflicht.
Ist das dann wirklich so oder ist es nur eine miese Taktik von der Vermittlerin?
Nein, das ist nicht so. Du wirst nicht verpflichtet eine Qualifizierung zu absolvieren.
Sich an das Kundenreaktion Management des Jobcenters wenden.
Erst mal ist die Aussage der Grutze eine dreiste Lüge und zudem eine Bedrohung.
So was sollte sich heute niemand mehr bieten lassen.
Praktikum würde ich sowieso nur bezahlt machen und nicht unentgeltlich. Auch Probearbeit nicht. Und wenn das JC die daraus eine Trainingsmaßnahme stricken will
ein Arbeitgeber ist kein Träger nach § 178 SGB III
Probearbeit ist keine nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme.
Zitat von: putinow am 31. März 2023, 16:54:39ein Arbeitgeber ist kein Träger nach § 178 SGB III
Probearbeit ist keine nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme.
Eine MAG ist eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber und hat den gleichen Charakter wie ein Praktikum. Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich im § 45 SGB III.
Das wäre dann ein unbezahltes Arbeitsverhältnis ist nach geltender Rechtslage als sittenwidrig anzusehen (§138 BGB), so dass Vereinbarungen mit entsprechendem Inhalt als nichtig anzusehen sind.
Nein, ist es nicht. Es ist eine Maßnahme und kein Arbeitsverhältnis.
Ja ok, kein Arbeitsverhältnis. Aber eigentlich spielt es keine Rolle wie es bezeichnet wird, sondern wie es gelebt wir. Hab nachgelesen auf der Seite vom JC. Da steht Unter der Bezeichnung ,,Maßnahme beim Arbeitgeber" versteht man die betriebliche Erprobung eines/r potentiell neuen Mitarbeiters/in. Allerdings lese ich da nicht das eine Arbeitsverpflichtung besteht. Das wäre ja auch rechtlich problematisch weil der AG sich daraus einen Wettbewerbsvorteil verschafft und gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen würde.
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.