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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07

Titel: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07
Hallo,

kurz zu unserer Situation:

Unser Sohn (23) ist ein Jahr vor dem Abitur von der Schule abgegangen und macht seit dem Nichts - außer vor dem PC hocken etc..

Er bekommt seit letztem Jahr kein Kindergeld mehr. Das Jobcenter verweigert die Zahlung von Bürgergeld, weil der ja noch bei uns wohnt. Wir haben - nach Absprache mit dem Vermieter - einen Untermietervertrag mit unserem Sohn gemacht. Das Jobcenter beharrt bis jetzt jedoch darauf, dass er in unserer Lebensgemeinschaft wohnt.

Unser Sohn bewirbt sich ab und an. Eher halbherzig. Falls doch mal eine Einladung zu einem Gespräch kommt, geht er nicht hin. Er hat irgendwelche Ängste - über die er aber mit uns nicht spricht. Eine Therapie hat er vor einigen Jahren abgebrochen.

Hinzu kommt, dass wir sehr ländlich wohnen und er fast gar nicht hier weg kommt, da er natürlich auch keinen Führerschein hat.

Wir haben momentan das Gefühl, vor einer Wand zu stehen und keinen Millimeter mehr voran zu kommen. Vor ein paar Tagen hatten wir die Idee, dass er vielleicht in ein betreutes Wohnen ziehen kann - wo ihn Sozialarbeiter quasi "an die Hand nehmen" und ihm helfen können, seinen Weg zu finden.  Uns als Eltern ist das in den letzten Jahren leider nicht gelungen. Egal, in welche Richtung wir es versucht haben.

Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann? Uns geht es darum, dass er sich dann vielleicht in die nächst größere Stadt ziehen kann - dann hat er vielleicht auch größere Chancen, Arbeit zu finden. Er hat letzte Woche einen erneuten Antrag abgegeben. Aber auch dies wird wahrscheinlich wieder mit der Begründung abgelehnt, dass er ja zu Hause wohnt.

Für jeden wohlgeleinten Rat sind wir wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüsse
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Sheherazade am 02. April 2023, 11:31:29
Das Problem ist, dass das Jobcenter sich bis zu seinem 25. Lebensjahr darauf berufen wird, dass ihr als Eltern zuständig seid, solange er bei euch wohnt. Das bedeutet als Konsequenz: Ihr müsst ihn vor die Tür setzen mit allen zu erwartenden Folgen wie evtl. Obdachlosigkeit etc.

Er macht also seit gut 5 Jahren nichts? Mit 23 Jahren ist er aber auch zu alt für die Jugendhilfe wegen betreutem Wohnen.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Spring23 am 02. April 2023, 11:33:19
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

kurz zu unserer Situation:

Unser Sohn (23) ist ein Jahr vor dem Abitur von der Schule abgegangen und macht seit dem Nichts - außer vor dem PC hocken etc..

...

Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann? Uns geht es darum, dass er sich dann vielleicht in die nächst größere Stadt ziehen kann - dann hat er vielleicht auch größere Chancen, Arbeit zu finden. Er hat letzte Woche einen erneuten Antrag abgegeben. Aber auch dies wird wahrscheinlich wieder mit der Begründung abgelehnt, dass er ja zu Hause wohnt.

Für jeden wohlgeleinten Rat sind wir wirklich sehr dankbar.
Hallo,
das ist eine heftige Situation für Eltern, da man hilflos ist.
Dass euer Sohn in dem Zustand und nur weil er in die größere Stadt zieht, einen Job finden - besser natürlich eine Ausbildung beginnen wird- halte ich für eher unwahrscheinlich.

Offenbar hat er ja Probleme, die es schwer machen dürften einen Job zu suchen und auch zu halten. Die Motivation wird auch nicht besser, wenn man zu Hause alles hat oder eben später das Grundsätzliche bezahlt bekommt. Er benötigt weitere Hilfe, zusätzlich zur Finanziellen.

Einfach ausziehen geht mit 23 Jahren sowieso nicht. Bzw. geht natürlich, aber nicht, um damit auch Bürgergeld zu beziehen.

Der Rat wäre eher, ihn weiter für eine Therapie zu motivieren, damit er sein Leben selbst in die Hand nehmen kann. Vielleicht andere Vertrauenspersonen hinzu ziehen, die mit ihrem reden können, wenn er auf euch nicht hört.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Tratschliese am 02. April 2023, 12:53:08
Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 11:31:29Das Problem ist, dass das Jobcenter sich bis zu seinem 25. Lebensjahr darauf berufen wird, dass ihr als Eltern zuständig seid, solange er bei euch wohnt. Das bedeutet als Konsequenz: Ihr müsst ihn vor die Tür setzen mit allen zu erwartenden Folgen wie evtl. Obdachlosigkeit etc.

Er macht also seit gut 5 Jahren nichts? Mit 23 Jahren ist er aber auch zu alt für die Jugendhilfe wegen betreutem Wohnen.
Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:33:19
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

kurz zu unserer Situation:

Unser Sohn (23) ist ein Jahr vor dem Abitur von der Schule abgegangen und macht seit dem Nichts - außer vor dem PC hocken etc..

...

Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann? Uns geht es darum, dass er sich dann vielleicht in die nächst größere Stadt ziehen kann - dann hat er vielleicht auch größere Chancen, Arbeit zu finden. Er hat letzte Woche einen erneuten Antrag abgegeben. Aber auch dies wird wahrscheinlich wieder mit der Begründung abgelehnt, dass er ja zu Hause wohnt.

Für jeden wohlgeleinten Rat sind wir wirklich sehr dankbar.
Hallo,
das ist eine heftige Situation für Eltern, da man hilflos ist.
Dass euer Sohn in dem Zustand und nur weil er in die größere Stadt zieht, einen Job finden - besser natürlich eine Ausbildung beginnen wird- halte ich für eher unwahrscheinlich.

Offenbar hat er ja Probleme, die es schwer machen dürften einen Job zu suchen und auch zu halten. Die Motivation wird auch nicht besser, wenn man zu Hause alles hat oder eben später das Grundsätzliche bezahlt bekommt. Er benötigt weitere Hilfe, zusätzlich zur Finanziellen.

Einfach ausziehen geht mit 23 Jahren sowieso nicht. Bzw. geht natürlich, aber nicht, um damit auch Bürgergeld zu beziehen.

Der Rat wäre eher, ihn weiter für eine Therapie zu motivieren, damit er sein Leben selbst in die Hand nehmen kann. Vielleicht andere Vertrauenspersonen hinzu ziehen, die mit ihrem reden können, wenn er auf euch nicht hört.
Die Frage ist, wie man ihn zu einer Therapie oder ähnlichem bewegt. Letztlich haben wir keine Chance. Außer ihn raus zu werfen. Traurig, aber wahr.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: AlterGaul am 02. April 2023, 12:59:23
Warum sollte der Sohn was ändern, wenn er zu Hause das komplette Paket weiterhin buchen kann?
Fristen setzen bis wann was gemacht werden muss und die Konsequenz dazu androhen, wenn es nicht passiert und den Geld- bzw. Stromhahn abdrehen. Mache eine Liste, was dein Sohn im Leben weiterhelfen wird und bespreche danach die Umsetzung. Sollte das nicht fruchten, dann rausschmeissen. Ich weiss, das ist viel einfacher gesagt als getan. Meistens muss erstmal was passieren bis was passiert. Ist das Ziel deines Sohnes Bürgergeld bis zur Rente?
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. April 2023, 15:37:04
Tratschliese

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 12:53:08Außer ihn raus zu werfen. Traurig, aber wahr.
selbst dann kommt es auf euren Verdienst an denn wie erwähnt seid ihr bis 25LJ zum Unterhalt verpflichtet WENN er keine abgeschlossene Lehre oder Studium hat.

Zur Info:
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatUmzug von unter 25jährigen
Für unter 25jährige werden im SGB II § 22 Abs. 5 folgende wichtige Gründe für einen Umzug genannt:
1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter 1. dürften alle Gründe fallen, die das Kindeswohl gefährden (u.a. Vernachlässigung, Sucht, Missbrauch). Hier sollte unterstützend die Hilfe des Jugendamtes gesucht werden, dass auch diesbezüglich gegenüber des Leistungsträgers einen Auszug fordern kann.
Unter 3. sind Fälle, wie z.B. der "Rausschmiss" aus der elterlichen Wohnung oder der Umzug der Eltern ohne dass sie ihr (volljähriges) Kind mitnehmen (z.B. künftige Wohnung zu klein) zu verstehen.

Wichtig!
Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen (http://hartz.info/index.php?topic=29.msg31#msg31)

MfG FN
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Ratlos am 02. April 2023, 15:39:53
Die Eltern sollten dem Sohn besser Hilfestellung bei Zimmer- und Arbeitssuche geben statt ihn vor die Türe zu setzen.
So unlustig wie er hier geschilde wird geht er auf freier Wildbahn höchsens unter.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: horst am 02. April 2023, 15:57:58
Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 15:39:53Die Eltern sollten dem Sohn besser Hilfestellung bei Zimmer- und Arbeitssuche geben statt ihn vor die Türe zu setzen.
So unlustig wie er hier geschilde wird geht er auf freier Wildbahn höchsens unter.
nein
Zitat von: AlterGaul am 02. April 2023, 12:59:23Sollte das nicht fruchten, dann rausschmeissen. Ich weiss, das ist viel einfacher gesagt als getan. Meistens muss erstmal was passieren bis was passiert.
ja es gibt auch ein zurück sollte das nicht fruchten und wird ihm eine Lehre sein.
Die Winterpause ist ja bald vorbei und ich hoffe es kommen nach der entsprechenden Ansage Frühlingsgefühle bei ihm auf.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: ellie am 02. April 2023, 16:27:13
Wenn der Junge Mann wirklich psychisch krank ist, wird es ihm kaum helfen vor die Tür gesetzt zu werden.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:41:46
Zitat von: ellie am 02. April 2023, 16:27:13Wenn der Junge Mann wirklich psychisch krank ist, wird es ihm kaum helfen vor die Tür gesetzt zu werden.

Wahrscheinlich, aber es wurde ja gefragt

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann?

Dafür hilft tatsächlich nur der offizielle Rauswurf aus dem Elternhaus.
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Beitrag von: ellie am 02. April 2023, 16:45:55
Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:41:46Dafür hilft tatsächlich nur der offizielle Rauswurf aus dem Elternhaus.
Das ist also der einzige Weg. Muß der Rauswurf begründet werden?
Kann der junge Mann dann inoffiziell Zuhause wohnen bleiben um nicht auf der Strasse zu landen?
Oder vorübergehend in einem günstigen Hotel?
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Beitrag von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:49:51
Zitat von: ellie am 02. April 2023, 16:45:55
Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:41:46Dafür hilft tatsächlich nur der offizielle Rauswurf aus dem Elternhaus.
Das ist also der einzige Weg. Muß der Rauswurf begründet werden?

Die Eltern müssen den Rauswurf ihres Sohnes nicht begründen, die beziehen offenbar kein Bürgergeld.

ZitatKann der junge Mann dann inoffiziell Zuhause wohnen bleiben um nicht auf der Strasse zu landen?
Oder vorübergehend in einem günstigen Hotel?

Und wie soll er dann dem Jobcenter seine Hilfebedürftigkeit nachweisen? Wenn er wo unterkommt, braucht er keine Wohnung, die das Jobcenter bezahlt.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: ellie am 02. April 2023, 16:55:27
Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:49:51Und wie soll er dann dem Jobcenter seine Hilfebedürftigkeit nachweisen? Wenn er wo unterkommt, braucht er keine Wohnung, die das Jobcenter bezahlt.
Heißt also, er muß in den sauren Apfel beissen. Ich frage jetzt einfach mal blöd weil ich mich kaum auskenne ..
Könnte er beim Jobcenter einen bevorstehenden Rauswurf anmelden um dann rechtzeitig Unterstützung zu erhalten. Bsp. Er geht Morgen zum Jobcenter und sagt, das er in der Woche darauf sein Zuhause verliert?
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Der Friese am 02. April 2023, 17:15:50
Lebt ihr von ausreichend eigenem Einkommen, oder auch von Bürgergeld? Da geht sein Nichtstun ja auch schnell an eure finanzielle Existenz. Warum sich euer Sohn so verhält, ist aus der Ferne natürlich recht schlecht zu beurteilen. Und gerade liebende Eltern schieben ja gerne Gründe vor, um Verhalten ihrer Kinder vor sich selbst und Außenstehenden zu rechtfertigen. So  kommt mir z.B. gerade diese nicht näher diagnostizierte psychische Erkrankung vor. Das kommt Sohnemann dann ja auch ganz gelegen, um sein "süßes" Leben zu rechtfertigen. Ich habe selber Söhne in dem Alter und weiß wie verlockend für diese die Aussicht auf 24h PC 7 Tage die Woche ist. Wenn die Wäsche gewaschen, Bude sauber und warm und dazu der Kühlschrank immer voll ist, ist für viele dieser Generation die Welt völlig i.O..
Da hilft dann nur diese Komfortzone aufzubrechen. Anfangen mit dem Stecker vom Router. In der "gewonnenen" Zeit kann er sich dann Mal Gedanken darüber machen, ob er dieses Leben ohne Hotel Mama auch führen könnte.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Sheherazade am 02. April 2023, 18:11:18
Zitat von: ellie am 02. April 2023, 16:55:27Könnte er beim Jobcenter einen bevorstehenden Rauswurf anmelden um dann rechtzeitig Unterstützung zu erhalten. Bsp. Er geht Morgen zum Jobcenter und sagt, das er in der Woche darauf sein Zuhause verliert?

Du meinst, analog zu einem Mieter, der die Kündigung seines Wohnraumes bekommen hat? In der Regel reagieren Jobcenter auf solche nicht nachweisbaren Prognosen nicht. Die wenigsten Kinder bekommen von ihren Eltern eine schriftliche Kündigung. Die Eltern müssen Fakten schaffen.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Tratschliese am 02. April 2023, 18:18:06
Zitat von: AlterGaul am 02. April 2023, 12:59:23Warum sollte der Sohn was ändern, wenn er zu Hause das komplette Paket weiterhin buchen kann?
Fristen setzen bis wann was gemacht werden muss und die Konsequenz dazu androhen, wenn es nicht passiert und den Geld- bzw. Stromhahn abdrehen. Mache eine Liste, was dein Sohn im Leben weiterhelfen wird und bespreche danach die Umsetzung. Sollte das nicht fruchten, dann rausschmeissen. Ich weiss, das ist viel einfacher gesagt als getan. Meistens muss erstmal was passieren bis was passiert. Ist das Ziel deines Sohnes Bürgergeld bis zur Rente?
Alles schon gemacht. Außer den Stromhahn abgedreht. Der junge Mann hat - bis auf die 60 Euro Taschengeld - die ihm sein Großvater schon seit Jahren überweist - keinerlei finanziellen Spielraum. Von diesen 60 Euro versorgt er sich mit Lebensmitteln (5 Minuten Terrine usw.). Er hat sich mit seiner Situation arrangiert - so kann man es vielleicht ausdrücken. Der nächste Schritt wäre sicherlich, dass wir den Strom abstellen. Ja. Es wäre wirklich hart, ihn vor die Tür zu setzen. Wir sind wirklich am rotieren, wie wir ihm noch helfen können; gleichzeitig aber nach 4 Jahren auch mit den Nerven am Ende.

Ob er Bürgergeld bis zur Rente bekommen will? Gute Frage. Glaube ich gar nicht mal. Allerdings glaube ich auch nicht, dass er - wie schon jemand geschrieben hat - eine Ausbildung durchhalten würde. Er weiß ja noch nicht mal wirklich, was er machen will *seufz*.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 02. April 2023, 20:55:12
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 18:18:06Ob er Bürgergeld bis zur Rente bekommen will? Gute Frage. Glaube ich gar nicht mal. Allerdings glaube ich auch nicht, dass er - wie schon jemand geschrieben hat - eine Ausbildung durchhalten würde. Er weiß ja noch nicht mal wirklich, was er machen will *seufz*.


Das ist keine Schande, (noch) nicht zu wissen, was man will. Manche wissen es nie richtig.
Es gibt viele Tätigkeiten, natürlich kann man nicht viel verdienen, aber trotzdem.
Ich kenne es aus dem Call Center, manche junge Menschen waren da erst zur Überbrückung und dann dort zufrieden und wollten gar keine Ausbildung mehr machen und die Jahre "verlieren".
Auch ein Weg.

Warum hat er denn das Abi geschmissen?
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: superMeier am 03. April 2023, 10:15:29
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

 Vor ein paar Tagen hatten wir die Idee, dass er vielleicht in ein betreutes Wohnen ziehen kann - wo ihn Sozialarbeiter quasi "an die Hand nehmen" und ihm helfen können, seinen Weg zu finden.


Anfragen kann man da sicher mal, wie realistisch das ist. Allerdings werden da sicher auch nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen bzw. da gibt es vermutlich noch schlimmere Fälle.


Ihr könntet ja auch selbst umziehen, zum Beispiel mit der Begründung, dass euch eine kleinere Wohnung ausreicht und ihr somit weniger Miete zahlen müsst. Dann muss euer Sohn sich gezwungenermaßen auch eine Wohnung suchen, ebenso muss das JC dann auch die (angemessenen) Kosten der Unterkunft übernehmen und hat keine Begründung mehr, den Bürgergeld-Antrag abzulehnen.

Im Grunde sollte euer Sohn auch zusätzlich eine stationäre Therapie z.B. in einer psychosomatischen Klinik machen. Vielleicht kann der Hausarzt einen selbst dafür anmelden, ansonsten ein Facharzt. Die Wartezeiten betragen aber sicherlich einige Monate. Aber das wäre in diesem Fall sowieso nicht so schlimm, nebenher bzw. davor kann euer Sohn umziehen und erhält dann zumindest das Bürgergeld.

Nur mit "nichts machen" wird es wohl dauerhaft nicht weitergehen.

Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Spring23 am 03. April 2023, 12:18:40
Zitat von: superMeier am 03. April 2023, 10:15:29
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

 Vor ein paar Tagen hatten wir die Idee, dass er vielleicht in ein betreutes Wohnen ziehen kann - wo ihn Sozialarbeiter quasi "an die Hand nehmen" und ihm helfen können, seinen Weg zu finden.


Anfragen kann man da sicher mal, wie realistisch das ist. Allerdings werden da sicher auch nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen bzw. da gibt es vermutlich noch schlimmere Fälle.


Ihr könntet ja auch selbst umziehen, zum Beispiel mit der Begründung, dass euch eine kleinere Wohnung ausreicht und ihr somit weniger Miete zahlen müsst.
Die Eltern scheinen kein Bürgergeld zu beziehen. Daher müssen sie auch nirgends angeben, wo sie hinziehen.
Eventuell verfügen sie aber über Eigentum, vielleicht gibt es weitere Kinder, da wird man nicht so einfach umziehen wollen und können.

Zitat von: superMeier am 03. April 2023, 10:15:29Dann muss euer Sohn sich gezwungenermaßen auch eine Wohnung suchen, ebenso muss das JC dann auch die (angemessenen) Kosten der Unterkunft übernehmen und hat keine Begründung mehr, den Bürgergeld-Antrag abzulehnen.

Im Grunde sollte euer Sohn auch zusätzlich eine stationäre Therapie z.B. in einer psychosomatischen Klinik machen. Vielleicht kann der Hausarzt einen selbst dafür anmelden, ansonsten ein Facharzt. Die Wartezeiten betragen aber sicherlich einige Monate. Aber das wäre in diesem Fall sowieso nicht so schlimm, nebenher bzw. davor kann euer Sohn umziehen und erhält dann zumindest das Bürgergeld.

Nur mit "nichts machen" wird es wohl dauerhaft nicht weitergehen.
sollte er krank sein, könnte das Thema Unterhalt doch noch eine Rolle spielen.
Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: superMeier am 03. April 2023, 12:54:20
Wo schreibe ich, dass die Eltern das melden müssen? Diese Begründung war dem Sohn gegenüber gemeint.

Der Umzug war ein Vorschlag. Jetzt darüber zu spekulieren, wie viele Kinder die Themenerstellerin sonst noch hat, oder ob das generell möglich ist, bringt sicher keinen weiter.

Derzeit scheinen Sie nicht unterhaltspflichtig zu sein.
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Beitrag von: Spring23 am 03. April 2023, 13:18:02
Zitat von: superMeier am 03. April 2023, 12:54:20Wo schreibe ich, dass die Eltern das melden müssen? Diese Begründung war dem Sohn gegenüber gemeint.

Der Umzug war ein Vorschlag. Jetzt darüber zu spekulieren, wie viele Kinder die Themenerstellerin sonst noch hat, oder ob das generell möglich ist, bringt sicher keinen weiter.

Derzeit scheinen Sie nicht unterhaltspflichtig zu sein.
das war nicht als Spekulation gemeint, sondern als Hinweis, dass man im Allgemeinen nicht so einfach umziehen kann und auch das Thema Unterhaltspflicht nicht so einfach abgelegt werden kann.
Letztlich kann nur die Themenstellerin wissen, was stimmt und was anwendbar ist.

Titel: Aw: Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende
Beitrag von: Lina am 03. April 2023, 13:44:22
Der Sohn kann das Abitur ja auf einem Kolleg nachmachen. Denen sind oft Wohnunterkünfte angeschlossen, wo er unterkommen kann. Dann kann er auch Bafög, Wohngeld oder andere Leistungen beantragen und ist selbstständig. Mit Abitur hat er bessere Möglichkeiten sich selbst zu verwirklichen. Außerdem trifft er am Kolleg auf Gleichgesinnte.
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Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 14:09:03
Der Vorschlag von @ Lina ist doch echt gut.
Interesse und Eigeninitiative sind halt bei allem gefragt sonst wird gar nichts etwas.
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Beitrag von: Ottokar am 04. April 2023, 10:28:41
Ist der Sohn bereit, Bürgergeld zu beantragen?
Dann soll er das tun. Im Antrag macht er ausschließlich Angaben zu sich selbst.
Ihr Eltern setzt ein Schreiben fürs JC auf, in welchem ihr der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II ausdrücklich widersprecht und erklärt, dass ihr kein Bürgergeld wollt und euren Sohn nicht finanziell unterstützt.

Ihr seid damit raus, das JC darf weder euer Einkommen/Vermögen erfragen noch dieses beim Anspruch des Sohnes berücksichtigen.
Stellt euch darauf ein, dass das JC dies vermutlich nicht so einfach akzeptieren wird, sondern trotzdem Nachweise von euch fordert, wogegen ihr dann vorgehen müsst (Notfalls mit einer sog. negativen Feststellungsklage beim SG).