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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FrankyBoy am 03. April 2023, 15:27:36

Titel: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: FrankyBoy am 03. April 2023, 15:27:36
Kann mich mein Sohn (16) mit einer Vollmacht zu einem Termin schicken ?

Ich habe gehört das ich als gesetzlichrer Vertreter für meinen Sohn zu einem Termin gehen kann,wenn er mir eine Vollmacht unterschreibt ?

Wir wurden jetzt im letzten 2 Monaten 3 mal eingeladen und wir waren immer da,jetzt beim vierten mal hat mein Sohn eine Magen und Darm Grippe genau an seinem Termin und konnte somit nicht erscheinen.
Es wurde bei der Fachkrsft recht laut weil mein Sohn nicht da war,ich sagte das ich als sein gesetzlicher Vertreter ja da wäre und alles was beprochen werden müsse das auch mit mir getan werden könne.
Es wurde natürlich eine Krankmeldung verlangt für den einen Tag.
Jetzt habe ich gehort das man auch mit einer Vollmacht diese termine wahr nemen kann ,stimmt das ?
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Sheherazade am 03. April 2023, 15:32:31
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 15:27:36Wir wurden jetzt im letzten 2 Monaten 3 mal eingeladen

Wieso "wir"? Waren das Termine für dich oder deinen Sohn? Ein 16-Jähriger wird kaum den gleichen Arbeitsvermittler haben wie sein Elternteil. Und warum muss dein Sohn so oft erscheinen, ist er noch Schüler?
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 16:00:17
Es kommt darauf an was in der Vollmacht steht, also auf den genauen Text.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: horst am 03. April 2023, 16:06:27
z.b. Vollmacht an Jobcenter Berlin

Vollmachtgeber:

Name, Vorname:           _____________________________________________________

Adresse:       ______________________________________________________

Geburtsdatum:       _________________________   

BG-Nummer:       _________________________


Bevollmächtigte Person:

Name, Vorname:             _____________________________________________________

Adresse:         _____________________________________________________

Geburtsdatum:         _________________________

Telefonnummer:      _________________________

Mobiltelefon:         _________________________   


Auf Grund meiner mangelhaften Deutschkenntnisse bin ich nicht in der Lage, mit dem Jobcenter auf deutsch zu kommunizieren, insbesindere nicht am Telefon. Daher erteile ich für die oben genannte Person eine Vollmacht, mich in allen meinen das Jobcenter betreffenden Angelegenheiten vollumfänglich zu vertreten, Absprachen zu tätigen und Entscheidungen für mich zu treffen. Ich ermächtige ihn für mich meine Termine im Jobcenter, auch telefonische,  wahrzunehmen.


Jobcenter Hamburg
Eine Form ist für die Vollmacht selbst gesetzlich nicht vorgeschrieben, auf Verlangen
muss die Bevollmächtigung jedoch nachgewiesen werden. Da dies regelhaft verlangt
werden muss, empfiehlt sich zu diesem Zweck ein standardisiertes Formular. Es wird
davon ausgegangen, dass die Unterstützung der Wohlfahrtsverbände in Form einer
Bevollmächtigung erfolgt.
Grds. ist der Beistand gemäß § 13 Abs. 4 SGB X vom Bevollmächtigten nach § 13
Abs. 1 SGB X zu unterscheiden. Der Beistand ist eine Person des Vertrauens,
welche zusammen mit dem Beteiligten, jedoch nicht an seiner Stelle, handeln kann.
Er tritt somit nur daneben, ist im Widerspruchsverfahren auch kein
Prozessbevollmächtigter. Selbstverständlich sind dies in unterstützender Funktion
auch die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Da sich deren
Funktion in einem solchen Falle jedoch nur auf Verhandlungen und Besprechungen
bezieht und gleichzeitig der Beteiligte anwesend sein muss, ist eine schriftliche
Ermächtigung nicht notwendig und kann nicht gefordert werden. Zur Klarstellung
wäre es jedoch wünschenswert, eine kurze schriftliche Bestätigung über die Funktion
als Beistand zu haben, welche vom Leistungsempfänger unterschrieben wird. Dies
stellt aber regelmäßig keine Problematik dar, da der Berechtigte selbst hier immer
auch anwesend sein muss.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 16:09:25
Zitat von: horst am 03. April 2023, 16:06:27Ich ermächtige ihn
für mich meine Termine im Jobcenter, auch telefonische,  wahrzunehmen.
Also generell alle Termine ohne dass er je persönlich erscheint? TerminE ist ja die Mehrzahl!
Ob das geht bezweifle ich, aber darin haben andere User bessere Kenntnis als ich
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:23:33
Zitat von: Sheherazade am 03. April 2023, 15:32:31
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 15:27:36Wir wurden jetzt im letzten 2 Monaten 3 mal eingeladen

Wieso "wir"? Waren das Termine für dich oder deinen Sohn? Ein 16-Jähriger wird kaum den gleichen Arbeitsvermittler haben wie sein Elternteil. Und warum muss dein Sohn so oft erscheinen, ist er noch Schüler?

Ich schreibe für ne Bekannte ich bin der Beistand.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 16:24:20
Lade doch mal die Vollmacht hoch bitte
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: horst am 03. April 2023, 16:26:08
Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 16:09:25
Zitat von: horst am 03. April 2023, 16:06:27Ich ermächtige ihn
für mich meine Termine im Jobcenter, auch telefonische,  wahrzunehmen.
Also generell alle Termine ohne dass er je persönlich erscheint? TerminE ist ja die Mehrzahl!
Ob das geht bezweifle ich, aber darin haben andere User bessere Kenntnis als ich

natürlich nur wenn schon Kunde des Jobcenters ist. Wenn jemand krank ist oder aus der Ukraine sollte das doch kein Problem darstellen.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 16:27:06
Da genügt doch eine ganz normal AU-Bescheinigung vom Arzt
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47
Zum besseren Verständnis mein Text

Meine Bekannte hatte heute einen Termin beim Jobcenter für ihren 16 Jährigen Sohn,der Junge geht im Moment nicht zur Schule sondern bewirbt sich.
Es wurde natürlich eine Schul-Bescheinigung gefordert war ja klar bis 18 ist ja Schulpflicht .
Warum der Jung nicht zur Schule geht weiß ich jetzt nicht da ich als Beistand in der Regel nur als moralische Stütze und als Stenoäffchen meinen Dienst tue.
Nun hatte der Junge Mann seid heute einen fiesen Magen-Darm Infekt und konnte den Termin nicht wahrnehmen,deshalb ging ich mit der Mutter zum Jobcenter um den Termin zu erscheinen.
Nachdem der Mann hinter dem Tisch gefragt hatte wo denn Marcel ist,sagte die Mutter das es ja auch reichen würde als erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin den Termin war zu nehmen.
Der Typ wollte umgehend ein Ärztliches Attest und setzte direkt 1 Woche später den nächsten Termin an.
Es wurde umgehend lauter und sehr sehr ungemütlich als die Mutter sich über die Häufigkeit der Einladungen beschwert hat,in den letzten 2 Monaten wurde Marcel und seine Mutter schon 3 mal vorgeladen und sind jedes mal zum Termin erschienen.
Es wurde noch heftiger der Mann von Jobcenter sagte wortwörtlich ,wenn sie sich an Deutsche Gesetzte nicht halten wollen dann suchen sie sich ein anderes Land,und wir sollten Kooperieren und anderes Gerede auf das ich hier nicht eingehen möchte.
Jetzt habe ich eine Frage um mein wissen als beistand zu vertiefen:Kann der Junge nach diesem Vorfall nach § 13 Bevollmächtigte und Beistände mir oder jemans ander eine Vollmacht uber seine Termine geben ?
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 03. April 2023, 16:35:23
Ja kann man in Verbindung mit dem Perso.
Die Vertretung der eigenen Person also dieses Herrn Marcel sollte aber schon vorher mit dem SB abgeprochen werden. Ansonsten eben eine AU-Bescheinigung
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Spring23 am 03. April 2023, 16:50:58
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47...
Nun hatte der Junge Mann seid heute einen fiesen Magen-Darm Infekt und konnte den Termin nicht wahrnehmen,deshalb ging ich mit der Mutter zum Jobcenter um den Termin zu erscheinen.
Nachdem der Mann hinter dem Tisch gefragt hatte wo denn Marcel ist,sagte die Mutter das es ja auch reichen würde als erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin den Termin war zu nehmen.
Ohne irgendeinen Hintergrund und warum der junge Mann öfter eingeladen wird: Hat sie nur das gesagt oder eben, dass er krank ist?

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47Der Typ wollte umgehend ein Ärztliches Attest und setzte direkt 1 Woche später den nächsten Termin an.
Es wurde umgehend lauter und sehr sehr ungemütlich als die Mutter sich über die Häufigkeit der Einladungen beschwert hat,in den letzten 2 Monaten wurde Marcel und seine Mutter schon 3 mal vorgeladen und sind jedes mal zum Termin erschienen.
Die Art und Weise klingt nicht sehr professionell. Aber ratsam wäre es, die Sachen nicht zu vermischen. Also wenn er krank ist, ist er krank und dass man meint, wozu eigentlich die ganzen Einladungen wären separat vielleicht besser aufgehoben gewesen.

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47Jetzt habe ich eine Frage um mein wissen als beistand zu vertiefen:Kann der Junge nach diesem Vorfall nach § 13 Bevollmächtigte und Beistände mir oder jemans ander eine Vollmacht uber seine Termine geben ?
meines Erachtens kommt es darauf an, was da besprochen wird. Manches geht mal als Vertretung, aber manches eher nicht.
Der Vorfall hat damit nichts zu tun. Wenn man einen Bevöllmächtigten nennen darf, dann geht das eben, egal, was vorher für ein Konflikt war.
Das Verhalten der Mutter war ja nicht unsachlich oder so.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: BigMama am 03. April 2023, 17:10:19
Die Termindichte ergibt sich vermutlich aus der Tatsache, dass der junge Mann erst 16 Jahre ist und zur Zeit keine Schule besucht.
Sicherlich soll zeitnah geklärt werden wie es mit ihm weitergeht, ob er eine Ausbildung anstrebt oder eine Schule besuchen will. Und bis nicht eins von beiden in trockenen Tüchern ist, wird es wohl so weitergehen.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: horst am 03. April 2023, 17:46:57
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 16:28:47Es wurde umgehend lauter und sehr sehr ungemütlich als die Mutter sich über die Häufigkeit der Einladungen beschwert hat,in den letzten 2 Monaten wurde Marcel und seine Mutter schon 3 mal vorgeladen und sind jedes mal zum Termin erschienen.
die Mutter stört anscheinend er möchte den Jungen Mann sich sicher alleine vorknöpfen. Beistände sind nie beliebt, da sie auch Zeugen sind wenn sie Fehler machen.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24
@ Spring23
 Jedesmal wegen der Schulbescheinigung
  Und nein von den bisher 4 Teminen war es nur den letzten krank

@ BigMama
 
Eine Schulbescheinigung wurde schon für das kommende Schuljahr vorgelegt und das schon beim zweiten Termin.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Sheherazade am 03. April 2023, 20:12:06
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24Eine Schulbescheinigung wurde schon für das kommende Schuljahr vorgelegt und das schon beim zweiten Termin.

Sehr ungewöhnlich, ich kenne keine Schule, die eine Schulbescheinigung gut 5 Monate vor Beginn eines Schuljahres ausstellt.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: TripleH am 03. April 2023, 20:26:27
Man kann sich zu Meldeterminen nicht vertreten lassen:

https://openjur.de/u/2209330.html
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Spring23 am 04. April 2023, 08:43:51
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24@ Spring23
 Jedesmal wegen der Schulbescheinigung
  Und nein von den bisher 4 Teminen war es nur den letzten krank
Das war keine Frage von mir, wann er krank war. Sondern hierzu:
Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24Nachdem der Mann hinter dem Tisch gefragt hatte wo denn Marcel ist,sagte die Mutter das es ja auch reichen würde als erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin den Termin war zu nehmen.
das klingt so wie, der Mann fragt, wo Marcel ist und die Mutter sagt, es reicht doch, wenn ich die Termine wahrnehme. Das würde einen merkwürdigen Eindruck machen.

Bei einem 16jährigen, der nicht zur Schule geht und sich auf was auch immer bewirbt.

Zitat von: FrankyBoy am 03. April 2023, 18:13:24@ BigMama
 
Eine Schulbescheinigung wurde schon für das kommende Schuljahr vorgelegt und das schon beim zweiten Termin.

weiter oben steht, dass er nicht zur Schule geht und sich bewirbt. Inwiefern gibt es eine Bescheinigung? Wofür?

Die Frage war ja auch, ob ein Attest verlangt werden kann und dazu kann man auch angesichts des Themas den 16jährigen in seinem Lebenslauf zu unterstützen wohl sagen: Ja.

Inwiefern diese Unterstützung vom Amt hilfreich ist, ist ein anderes Thema.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: FrankyBoy am 04. April 2023, 09:14:25
Dann wird wohl nur die AU bleiben,aber danke für die Mühe !
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 10:10:38
Zitat von: Ratlos am 03. April 2023, 16:27:06Da genügt doch eine ganz normal AU-Bescheinigung vom Arzt
Lach - habe ich doch schon in Antwort 8 geschrieben :ok:
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 11:20:37
Zitat von: TripleH am 03. April 2023, 20:26:27Man kann sich zu Meldeterminen nicht vertreten lassen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jansen-sgbx-13-bevollmaechtigte-und-beistaende-22-vollmacht_idesk_PI42323_HI2747999.html

Die anerkannte Kommentierung von Jansen bezieht sich explizit auf § 13 SGB 10.
Bei dem Link von @ TripleH in Antwort Nr. 16 dürfte es sich um eine reine Einzelfallentscheidung handeln und wird damit auch nicht generell anwendbar sein.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: TripleH am 04. April 2023, 14:25:16

Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 11:20:37Die anerkannte Kommentierung von Jansen bezieht sich explizit auf § 13 SGB 10.
Bei dem Link von @ TripleH in Antwort Nr. 16 dürfte es sich um eine reine Einzelfallentscheidung handeln und wird damit auch nicht generell anwendbar sein.

Witzbold wie immer. Und die Kommentierungen von Eicher, juris und Hauck/Noftz sind natürlich völliger Nonsens:

ZitatDer Leistungsempfänger könne zwar in Begleitung eines Beistands erscheinen, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten sei jedoch nicht statthaft (Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl., § 32 Rdnr. 14; juris-PK, a.a.O., § 32 Rdnr. 30; Hauck/Noftz, SGB II, § 32 Rdnr. 22). 

Aber gern nochmal aus den vernünftigen Kommentaren (und nicht nur ein abgehacktes Haufe) für dich ganz besonders:

ZitatErforderlich ist das persönliche Erscheinen des Leistungsberechtigten. Eine Vertretung ist nicht möglich (Hauck/Noftz/Valgolio, 3/2018, Rn. 22; GK-SGB II/A. Loose, 10/2014, Rn. 11; jurisPK/Weber, 1.3.2020, Rn. 38; BayLSG 19.3.2014 – L 7 AS 234/14 B ER, BeckRS 2014, 67626). Dies gilt auch, wenn der Vertreter der gesetzliche Betreuer der leistungsberechtigten Person ist (LSG MV 5.6.2020 – L 8 AS 8/20 NZB, BeckRS 2020, 12102).
(Eicher/Luik/Harich/Hahn, 5. Aufl. 2021, SGB II § 32 Rn. 14)

ZitatEin Meldeversäumnis liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte einer wirksamen Aufforderung des Leistungsträgers nicht nachgekommen ist, wenn er also am vorgesehenen Tag nicht bei der in der Meldung bezeichneten Stelle persönlich erschienen ist bzw. den Untersuchungstermin nicht wahrgenommen hat. Der Leistungsberechtigte kann zwar in Begleitung eines Beistandes (§ 13 Abs. 4 SGB X) erscheinen, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist jedoch nicht statthaft. Das Erscheinen eines Bevollmächtigten gemäß § 13 SGB X reicht demnach grundsätzlich nicht aus.41
(Weber in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl., § 32 (Stand: 16.02.2023), Rn. 38)

ZitatEin Meldeversäumnis liegt auch vor, wenn der Leistungsberechtigte den Melde-/Untersuchungstermin nicht persönlich wahrgenommen hat. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich (Bayerisches LSG 19. 3. 2014 - L 7 AS 234/14 B ER -; LSG Mecklenburg-Vorpommern 5. 6. 2020 - L 8 AS 8/20 NZB -).
(Leandro Valgolio in: Hauck/Noftz SGB II, § 32 Meldeversäumnisse, Rn. 22)






Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 14:28:12
Zitat von: TripleH am 04. April 2023, 14:25:16Aber gern nochmal aus den vernünftigen Kommentaren (und nicht nur ein abgehacktes Haufe) für dich ganz besonders:
Streitsüchtig wie immer.
Jansen / Haufe sind bestimmt keine Witzbolde - Frau Deadpol.
Dein UraltUrteil stammt aus 2014. Guck dir lieber die Änderungen ab 2020 an.

Mein zitierter Jansen muss echt ein großer Dummkopf sein - lese mal: lol

Dr. Johannes Jansen, Vorsitzender Richter am LSG NRW
Herausgeber für die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 ist er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Er ist außerdem Herausgeber des Kommentars zum Sozialgesetzbuch IV, VI und X.

Denke der Mann weiß was er schreibt zumal er in der Litereatur hoch anerkannt ist im Gegensatz zu Eicher.

Außerdem ist der Käse mit der Vollmacht schon lange gegessen. Der Termin ist praktisch geplatzt.
Nun muss der Junge in 1 Woche wieder hin oder er braucht eine AU.
Du hängst dich wie immer am Schnee von gestern auf-
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: TripleH am 04. April 2023, 15:16:38
Jansen ist ein Kommentator. Du hast auch nichts zitiert, sondern lediglich auf die nur zu einem Bruchteil lesbare  Haufe-Kommtierung verlinkt.

Ich habe 3 aktuelle Kommentare aus beck-online und juris zitiert. Im Übrigen ist die von mir zitierte Entscheidung des LSG Meck-Pom von 2020, du Hobbyjurist.

Lesen und Verstehen war ja noch nie deine Stärke. Aber im Stänkern bist du echt gut. Denn du hast um 11:20 Uhr den Schnee von gestern angefangen.

Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 15:18:40
Deadpol lass mir meine Ruhe sonst melde ich dich. Man hat dich schon mal rausgeschmissen wegen deiner Arroganz und Rechthaberei.
Deine Fehlinfos die du hier verbreitet hast sind noch auffindbar.
ENDE!
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Sheherazade am 04. April 2023, 15:21:39
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 15:18:40Deadpol lass mir meine Ruhe

Für jemanden, der selbst schon mit dem 3. oder 4. Nicknamen hier auftaucht (dein Schreibstil und deine Profilneurose kann man sehr schnell erkennen, weil du dich nicht lange zusammenreißen kannst), bist du ganz schön vorlaut.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 15:26:28
Zitat von: Sheherazade am 04. April 2023, 15:21:39dein Schreibstil und deine Profilneurose kann man sehr schnell erkennen
Ich verzichte auf notwendige Antwort und habe diese höflicherweise :zensiert:
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Sheherazade am 04. April 2023, 15:38:49
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 15:26:28Ich verzichte auf notwendige Antwort

Keine Antwort notwendig, war keine Frage sondern eine Feststellung. Das ist genau dein Problem, du beantwortest IMMER ungestellte Fragen und deshalb läuft hier jeder Thread, in dem du schreibst, völlig aus dem Ruder. Und du gerätst mit immer mehr Usern aneinander.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 16:45:08
@ Sheherazade - ich gebe dir Recht in Bezug auf deinen eigenen wenig hilfreichen Posts.!
Die Beantwortung ungestellter Fragen die zum Thema gehören nennt man (fast) vollständige Aufklärung. Nichts anderes hat auch @ Tony gemacht.
Das geschieht ausführlicher als es ein RA für PKH tun würde.
Dadurch wird der Hilfesuchende in die Lage versetzt entweder selbständig vor Gericht zu argumentieren oder ziemlich auf Augenhöhe mit einem RA über sein Thema reden zu können. DAS IST DER SINN DIESER PLATTFORM !

Du und Frau @ Big Mama nennen eine möglichst umfangreiche Aufklärung verächtlich Aufblähung von Threads.
Dabei ist Eure "Aufklärung" oft  :zensiert: jedenfalls unzureichend um es vornehm auszudrücken.

Schluss machen mit erklärenden Hilfestellungen und schmunzeln wenn Geschwürbel (von wem auch immer) kommt und dem ganzen amüsiert zuschauen ist der bessere Weg um solchen wie Euch den Wind aus den Segeln zu nehmen..
Warum auch soll man seine Zeit opfern und sich dann noch von Euch :zensiert:  substanzlos anreden lassen.
Cu Ihr beiden Neugescheiten klärt die Ratsuchenden selber auf - aber rechtskonform bitte  :mocking: wenn ihr schon kleinste Fehler bei anderen beanstandet.
 
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Sheherazade am 04. April 2023, 16:49:04
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 16:45:08@ Sheherazade - ich gebe dir Recht!

Danke, das reicht mir schon.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 16:58:28
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 16:45:08Sheherazade - ich gebe dir Recht in Bezug auf deinen eigenen wenig hilfreichen Posts.![/u]
:lachen:
Komischerweise habe ich auch schon vror einiger Zeit festgestellt wie sehr sich die Profile Big Mama und deines ähneln.
Immer wenn sich die eine abmeldet, meldet sich die andere an. EIN SCHELM DER SCHLIMMES DABEI DENKT !
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: BigMama am 04. April 2023, 17:02:53
Sag mal, hältst du die User hier alle für doof?
Du hast nachträglich deinen Post verändert, nachdem Sheherazade dich zitiert hat. Du hast das Ausrufezeichen durch ein Komma ersetzt und einen Zusatz hinzugefügt.
Und dann kommst du um die Ecke und machst dich über andere lustig?  :no:
Langsam ist deine Flughöhe echt bedenklich.

Edit: Wir sind definitiv zwei unterschiedliche User.
Aber denk du ruhig was du willst.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 17:07:57
Liebe Big Mama lese meinen Beitrag Nr. 28 und sogar du bist im Bilde.
Die Korrekturfunktion stellt die Plattform zur Verfügung um sie zu nutzen.
Und jetzt lass mir meine Ruhe und bläh den Thread nicht auf!
Auch andere User haben mich schon vor euren Doppelprofilen gewarnt.
Und ich habe es nicht notwendig zu lügen merk dir das gleich!
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: BigMama am 04. April 2023, 17:09:16
Doppelprofil?  :lachen:
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 04. April 2023, 17:15:18
 Jetzt mach langsam und leiste Hilfe den Ratsuchenden statt den Thread aufzublähen :kotz:
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: horst am 13. April 2023, 11:41:25
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 16:58:28:lachen:
Komischerweise habe ich auch schon vror einiger Zeit festgestellt wie sehr sich die Profile Big Mama und deines ähneln.
Immer wenn sich die eine abmeldet, meldet sich die andere an. EIN SCHELM DER SCHLIMMES DABEI DENKT !
das hätte ich aber auch schon bemerkt als langer Mitleser und so lange bist du ja auch noch nicht hier im Forum und Doppeluser würden sofort rausfliegen bei Ottokar.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 12:09:36
Ich wurde von einer langjährigen Userin davor gewarnt per PN
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: BigMama am 13. April 2023, 12:27:20
Dann war die langjährige Userin nicht ganz so aufmerksam wie sie dachte und hat Fakenews verbreitet.
Wäre sie aufmerksam gewesen, wäre ihr aufgefallen, dass die Userin Sheherazade und ich uns schon fortlaufend in einigen Fäden beteiligt haben, ohne zwischenzeitlich abgemeldet zu sein.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 12:36:45
@ BigMama - wenn ich hier online bin, versuche ich mit meinem Wissen und langjähriger Erfahrung auf bestimmten Gebieten Usern/Fragestellern zu helfen und ihnen Möglichkeiten und Alternativen gegen ihr Problem aufzuzeigen.
Was TE´s letztendlich tun ist deren Entscheidung. Hier kann man nur Hilfe anbieten aber niemanden zu deren Annahme zwingen.

Aber das wird von dir und dieser Sheherazade als Thread-Aufblähung gewertet weil offensichtlich das Verständnis für die Wichtigkeit von Details fehlt.

Infolge solcher substganzlosen Kritiken habe ich @ tsumo und @ lora123 keine Antwort mehr gegeben.

Bedenkst du dazu, dass diese Plattform weltweit gelesen werden kann disqualifizieren solche Beiträge den/die Schreiber(in) selbst als hilfegebende Person.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: BigMama am 13. April 2023, 12:42:31
Du bist doch diejenige, die behauptet hat, wir hätten Doppelprofile.

Ich wiederhole jetzt nicht mehr, um was es mir ging. Das kannst du bei Bedarf ja in meinen Beiträgen nachlesen.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 12:52:39
Zitat von: BigMama am 13. April 2023, 12:27:20dass die Userin Sheherazade und ich uns schon fortlaufend in einigen Fäden beteiligt haben, ohne zwischenzeitlich abgemeldet zu sein.
Ich muss dir sicher nicht mehr erklären wie man mit mehreren Browsern auch 3 und 5 Profile gleichzeitig aktivieren kann  :mocking:

Was ich hier als meine Aufgabe betrachte (wie es jeder tun sollte),
nämlich absolute Hilfestellung einem Ratsuchenden zu geben
habe ich 2 mal deutlich geschrieben und dabei lasse ich mir auch von keinen ins Handwerk pfuschen. Entsprechend schreibe ich das Hilfsangebot an einen TE ausführlich und verständlich. Etliche TE´s habe sich dafür bei mir schon bedankt!

Und nun bitte ENDE :flag:
 
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Sheherazade am 13. April 2023, 13:19:58
Zitat von: Ratlos am 13. April 2023, 12:52:39Etliche TE´s habe sich dafür bei mir schon bedankt!


Na und? Das geht etlichen anderen Usern hier auch so, die haben es nur nicht nötig, das an die große Glocke zu hängen. So ein Forum ist einfach der falsche Platz für Selbstdarsteller, die es nicht schaffen, uneigennützig anderen Menschen zu helfen.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 13:27:33
Zitat von: Sheherazade am 13. April 2023, 13:19:58so ein Forum ist einfach der falsche Platz für Selbstdarsteller,
Du bist einfach nur peinlich und neidzerfressen ob deiner Unwissenheit, wovon viele deiner Beiträge zeugen.

Mit solchen unsinnigen Beiträgen blamierst du die weltweit lesbare Plattform nur und diqualifizierst dich selber als  :zensiert:
 Erstaunlich wie 2 Kritikerinen gleichzeitig haltlos argumentieren!
Zitat von: Sheherazade am 13. April 2023, 13:19:58So ein Forum ist einfach der falsche Platz
Ja, höchstwahrscheinlich für dich als Hilfsperson!
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:55:45mit sehr "ausführlichen" Beiträgen, maßregelst du weniger rechtskundige User mit einer aggressiven Vehemenz, die erschreckend ist.
Du verbietest hier niemanden eine sachgerechte Aufklärung.

Und nur verschon mich mit deinem Geschwurbel du streitsüchtige Person! :bye:



Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Patrick87 am 13. April 2023, 13:44:47
Mal wieder Kindergartentag? Unfassbar, dass hinter so manchem Post ernsthaft Erwachsene stecken sollen.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 13:48:12
Zitat von: Patrick87 am 13. April 2023, 13:44:47Mal wieder Kindergartentag?
Darf man sich gegen substanzlose und völlig unberechtigte Kritik nicht wehren?
Muss man sich von solchen "Damen" anpöbeln lassen?

@ Big Mama bringt ja oft sehr hilfreiche sachbezogene Beiträge, aber die andere "Dame" ..... naja ...

17 nutzlose das Thema ignorierende Beiträge dieser Frau Sheherazade allein in diesem Thread.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Patrick87 am 13. April 2023, 13:53:59
Du hast oft eh schon eine komische bis anstrengende/nervige Art, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Aber für das, was Du aktuell abgesondert hast, vor allem diesen Unfug in Sachen Doppelaccount-Vorwürfe, habe ich Dich heute als 4. User dieses Forums auf Ignore gesetzt.

Ich hoffe sehr, ich werde mich in Zukunft daran halten können, mich nicht noch mal von Dir triggern zu lassen.

Und das auch noch "weil Dich eine andere Userin angeschrieben und das behauptet hat". Kann man sich nicht ausdenken. Wenn ich Dir schreiben würde, dass User XYZ zum Hobby hat kleinen Mädchen den Lolli zu klauen, würdest Du das dann auch glauben?
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 13. April 2023, 13:55:55
Zitat von: Patrick87 am 13. April 2023, 13:53:59habe ich Dich heute als 4. User dieses Forums auf Ignore gesetzt.
V I E L E N   D A N K :clever:  - bitte halte dich dran  :bye:  und wenns geht die beiden anderen auch

Zitat von: FrankyBoy am 13. April 2023, 10:18:55Und in habe ich schon bemerkt das dieses teilweise unhöfliche menschenfeidliche Verhalten nicht nur in diesem Forum vorherrscht
Wie recht du hast.
Und für deine Hilfsbereitschaft als Beistand für reale Erwerbslose wirst du noch von @ Patrick87 mit dem Lach-Smiley ausgelacht.
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: horst am 13. April 2023, 17:47:52
Doppelaccount-Vorwürfe setzt voraus das man einen Beitrag setzt und auf dem eigenen Antwortet so wie ein Feuerwehrmann der seinen eigenen Brand löscht. :mocking:
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: FrankyBoy am 15. April 2023, 15:57:43
@Urgestein

Ich mach den Kram ja nicht für so ne Typen wie Pa(triCK)87 sondern für leute die Angst vorm Mobcenter haben.ich muss nicht aufhören ein guter Mensch zu sein nur weil er keiner ist :grins:
Titel: Aw: § 13 Bevollmächtigte und Beistände
Beitrag von: Ratlos am 15. April 2023, 18:58:09
Zitat von: FrankyBoy am 15. April 2023, 15:57:43muss nicht aufhören ein guter Mensch zu sein nur weil er keiner ist :grins:
War es schwer das zu erkennen?  :lachen: NEIN