Hallo,
mein Strom Anbieter hat die Preise erhöht... und zwar von 66€ im Monat auf 103€!!!
ich kann das nicht bezahlen....das ist doch Irrsinn.
ich beziehe Bürgerfeld, übernimmt das das jobcenter?
im Internet liest man dazu sehr unterschiedliches.
hier steht was von unabweisbarem bedarf:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-steigende-strompreise-jetzt-sind-die-sozialgerichte-gefordert
kennt sich damit jemand aus? was soll ich tun?
mfg
Erstmal das Wichtigste: Wieviele kwh verbrauchsst ud im Jahr ca.
Wie hoch ist die Prognose die der Anbieter aus dem Vorjahresverbrauch errechnet hat - müssten genau 80 % sein.
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 15:15:15Erstmal das Wichtigste: Wieviele kwh verbrauchsst ud im Jahr ca.
Wie hoch ist die Prognose die der Anbieter aus dem Vorjahresverbrauch errechnet hat - müssten genau 80 % sein.
laut deren schreiben 1.559 kWh
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 15:09:26übernimmt das das jobcenter?
Nein
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 15:09:26zwar von 66€ im Monat auf 103€!!!
Viel zu hoch, selbst die 66€ dürften schon zu viel sein.
Monatlich 103 € würde ich nicht akzeptieren, denn eher Anbieterwechsel.
Was kostet denn die kWh + Grundgebühr bei euch?
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 15:31:17laut deren schreiben 1.559 kWh
Du musst doch deinen Verbrauch kennen, kommt das hin?
Ja, auch ich kann die Erhöhung bei 1.600 kW/J nicht nachvollziehen.
Aber du kannst das doch selber ausrechnen: Ø Jahesverbrauch (1.600 kW) x Arbeitspreis + Grundkosten ./. 12 Monate = Abschlagszahlung
Wo also ist das Problem?
Bei überhöhten Abschlagszahlungen (hier 103,- €) spricht man direkt mit dem Versorger, bzw. schreibt ihm eine Email mit deiner Ausrechnung!
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. April 2023, 16:29:26onatlich 103 € würde ich nicht akzeptieren, denn eher Anbieterwechsel.
Anbieterwechsel ist der völlig falsche Weg.
Auch meinen Abschlag wollten sie mehr als verdoppeln.
Ich habe meinen Monatsverbrauch abgelesen und dem Versorger meine Ausrechnung gesandt und habe auch gleich den richtigen Abschlag verlangt.
Ich muss nämlich max. meinen Verbrauch zahlen und keine Überzahlung der Abschläge hinnehmen - siehe dazu die Seite der Bundesnetzagenur.
Verbrauch mal 0,40 ct. bis Prognose erfüllt ist - das wars. Dann erst kommt der neue höhere Preis zum tragen. So kann man die Bremse sofort in Anspruch nehmen schreibt die Netzagentur.
Die Kosten für den Zähler (Grundpreis) gehen extra und gehören nicht zum Strompreis.
Du kannst natürlich die Zählerkosten zwölfteln und auf deinen Abschlag dazu rechnen.
Zitat von: OLD-MAN am 04. April 2023, 16:36:14Wo also ist das Problem?
Das Problem liegt hier:
1600kWh = 100%
1280kWh = 80%
320kWh = 20%
1280kWh x 0,40€ (gedeckelt) = 512€
320kWh x 0,50€ (aufgerundet) = 160€
In der Summe ca.
672€/Jahr bei 1600kWh und einer Deckelung von 80%
LE zahlte bisher
66€/Monat und
792€LE soll jetzt
103€/Monat und
1236€/Jahr und somit
156% mehr als zuvor bezahlen
Entweder ist der Verbrauch höher als 1600kWh oder irgendetwas stimmt an den Angaben des LE nicht
hier sind die schreiben vom anbieter.
ich weiss nicht ob das weiterhilft... ich blick da ehrlichgesagt nicht mehr durch...
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Über 64 ct. pro kwh ist viel zu teuer! Vergleiche mal die Preise bei Verivox
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:25:45Über 64 ct. pro kwh ist viel zu teuer! Vergleiche mal die Preise bei Verivox
ja! ich weiss dass das zu teuer ist... :sad:
deshalb habe ich den thread ja geöffnet! ich bin echt verzweifelt weil ich das nicht zahlen kann...
Nochmal:
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:25:45Vergleiche mal die Preise bei Verivox
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:29:56Nochmal: Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:25:45Vergleiche mal die Preise bei Verivox
Ja ich hab schon Preise verglichen aber was soll mir das bringen?
Die lassen mich ja nicht einfach aus diesem Vertrag raus!
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:27:35Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:25:45Über 64 ct. pro kwh ist viel zu teuer! Vergleiche mal die Preise bei Verivox
ja! ich weiss dass das zu teuer ist... :sad:
deshalb habe ich den thread ja geöffnet! ich bin echt verzweifelt weil ich das nicht zahlen kann...
Dann kündigen doch und nimm einen anderen Anbieter
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:36:16ie lassen mich ja nicht einfach aus diesem Vertrag raus!
Bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:36:16Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:29:56Nochmal:
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:25:45Vergleiche mal die Preise bei Verivox
Ja ich hab schon Preise verglichen aber was soll mir das bringen?
Die lassen mich ja nicht einfach aus diesem Vertrag raus!
Du hast ein Sonderkündigungsrecht
Da ist die Frist verstrichen haben sie mir gesagt. Und das ist einer von diesen alten Verträgen wo sie gleich mal um 12 Monate verlängern dürfen!
Im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung kannst du den Vertrag monatlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich.
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 17:55:54Im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung kannst du den Vertrag monatlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Eine automatische Verlängerung um mehrere Monate oder ein Jahr ist also nicht mehr möglich.
Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen
Ich glaube das zieht jetzt nicht mehr mit den Bestandsverträgen.
Aber ganz genau weiß ich es nicht, versuch mal Infos darüber zu bekommen.
Oder hier weiß es gerade jemand.
Da du die Frist irgendwie hast Verstreichen lassen musst du, bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin damit leben müssen.
Ich hatte auch mal so ein ähnliches Schreiben bekommen, die wollten um die 55 Cent kWh + höherer Grundpreis.
Meine sofortige Reaktion was die Kündigung, dann gewechselt zu den örtlichen Stadtwerken.
Derzeitiger Preis bei der kWh ist 35 Cent, Grundpreis ca. 8 €.
Die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist mit Termin hat schon lange an Bedeutung verloren. Zwar verlängert sich der bisherige Vertrag automatisch, bei neuen Verträgen ab März 22 nicht mehr um 1 Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Einen so verlängerten Vertrag kannst Du mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Es ist also nicht mehr dramatisch, wenn der Kündigungstermin verpasst wurde.
Hier die Bestimmung aus § 41 EnWG:
Übt der Energielieferant ein Recht zur Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen aus, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, ohne dass vom Energielieferanten hierfür ein gesondertes Entgelt verlangt werden darf.
Wo ist das Problem?
Der Stromanbieter ist verpflichtet, den Kunden 4-6 Wochen (Sondervertrag bzw. Grundversorgung) vor dem Inkrafttreten einer Strompreiserhöhung darüber zu informieren.
Dann hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, der Stromlieferant ist sogar dazu verpflichet, in seinem Erhöhungsschreiben darüber zu informieren, dass der Kunde jetzt ein Sonderkündigungsrecht hat.
Anschließend geht man auf ein Vergleichsportal und sucht sich etwas anderes aus, falls etwas Günstigeres vorhanden ist.
Fertig.
Zitat von: Hansejunge am 04. April 2023, 21:00:31Wo ist das Problem?
Der Stromanbieter ist verpflichtet, den Kunden 4-6 Wochen (Sondervertrag bzw. Grundversorgung) vor dem Inkrafttreten einer Strompreiserhöhung darüber zu informieren.
Dann hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, der Stromlieferant ist sogar dazu verpflichet, in seinem Erhöhungsschreiben darüber zu informieren, dass der Kunde jetzt ein Sonderkündigungsrecht hat.
Anschließend geht man auf ein Vergleichsportal und sucht sich etwas anderes aus, falls etwas Günstigeres vorhanden ist.
Fertig.
ja. das problem ist eben das es so aussieht, dass ich die Frist für dieses sonderkündigungsrecht nicht eingehalten habe.
Der neue stromanbieter wollte für mich kündigen und nachdem nichts passiert ist und ich mich gewundert habe, habe ich dort angerufen und die haben mir gesagt dass mein alter Anbieter ihnen gesagt hat dass mein vertrag nun erst zum Februar 2024 endet.
was bedeutet dass ich jetzt irgendwie in der falle sitze und nicht weiss wie ich mit dem geld über die runden kommen soll...
Hast du mal versucht mit deinem.jetzigen Anbieter einen anderen Tarif zu finden, der günstiger für dich ist?
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
Zitat von: BigMama am 04. April 2023, 21:11:59Hast du mal versucht mit deinem.jetzigen Anbieter einen anderen Tarif zu finden, der günstiger für dich ist?
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
ja die dame am telefon hat sich nicht dafür interssiert dass ich ihr gesagt habe dass ich das nicht zahlen kann. ich habe denen jetzt eine email geschickt aber bisher kam keine antwort...
hoffe da kommt noch was...
https://www.verivox.de/strom-gas/ratgeber/vertragslaufzeit-und-vertragsverlaengerung-1119670/
da steht dass altverträge vor dem 1.märz 2022 abgeschlossen wurden diese neue Regelung nicht gilt. mein vertrag wurde am 1.2.2022 abgeschlossen was widerrum bedeutet dass ich jetzt so wie es aussieht in diesem Tarif gefangen bin und mich verschulden muss oder mir der Strom abgedreht wird...
Also laut meiner Rechnung ist der Abschlag deutlich zu hoch. Korrigiert mich, wenn ich einen Denkfehler habe
1247kwh x 0,40 = 498,80
312kwh x 0,6407 = 199,90
Gesamtverbrauchspreis 698,70
dazu Grundgebühr 140,84
Gesamtjahrespreis 839,54
Das ergibt sogar bei 11 Abschlägen nur einen Monatsbetrag von 76,37.
Du hast das Recht, die Abschläge entsprechend anpassen zu lassen.
Schau mal hier https://www.test.de/Stromrechnung-Was-tun-wenn-der-Versorger-zu-hohe-Abschlaege-ansetzt-4988652-0/
An deiner Stelle würde ich mal Abs. 2 in Antwort Nr. 19 lesen und danach § 41 EnWG.
Glaube nicht dass dein Versorger dann noch versucht das Gesetz auszuhebeln.
Wenn doch wäre eine saftige Beschwerde bei der Bundesnetzagentur der nächste Schritt
Zitat von: Ratlos am 05. April 2023, 10:50:24An deiner Stelle würde ich mal Abs. 2 in Antwort Nr. 19 lesen und danach § 41 EnWG.
Glaube nicht dass dein Versorger dann noch versucht das Gesetz auszuhebeln.
Wenn doch wäre eine saftige Beschwerde bei der Bundesnetzagentur der nächste Schritt
Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung war der 1.2.23. Da hätte der Vertrag problemlos gekündigt werden können. Ich denke nicht, daß man 2 Monate später auf einmal mit einer Sonderkündigung durchkommen wird.
Ich würde darauf bestehen, die Abschläge entsprechend des errechneten Verbrauchs zu reduzieren und dann rechtzeitig vor Ablauf des Jahres kündigen. Danach gibt es keine unerwünschten Vertragsverlängerungen mehr.
Es geht doch hier nicht um das Sonderkündigungsrecht sondern allein um den Gesetztext. Und der ist ja wohl recht verständlich geschrieben.
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Wenn er alles glaubt was Versorger so labert, dann muss er halt zahlen. Mir kann das egal sein
Zitat von: Ratlos am 05. April 2023, 13:17:50Es geht doch hier nicht um das Sonderkündigungsrecht sondern allein um den Gesetztext. Und der ist ja wohl recht verständlich geschrieben.
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Wenn er alles glaubt was Versorger so labert, dann muss er halt zahlen. Mir kann das egal sein
Sowas labert nicht nur der Versorger, sondern wird auch auf der Seite der Bundesnetzagentur so kommuniziert.
Für Verträge, die vor dem 1.3.22 abgeschlossen wurden, sind Vertragsverlängerungen von 1 Jahr zulässig.
Zitat von: orpheus am 05. April 2023, 15:09:30Zitat von: Ratlos am 05. April 2023, 13:17:50Es geht doch hier nicht um das Sonderkündigungsrecht sondern allein um den Gesetztext. Und der ist ja wohl recht verständlich geschrieben.
Zitat von: bamhamer am 04. April 2023, 17:57:16Doch. Bei Bestandsveträgen von vor der Gesetzesänderung...
Wenn er alles glaubt was Versorger so labert, dann muss er halt zahlen. Mir kann das egal sein
Sowas labert nicht nur der Versorger, sondern wird auch auf der Seite der Bundesnetzagentur so kommuniziert.
Für Verträge, die vor dem 1.3.22 abgeschlossen wurden, sind Vertragsverlängerungen von 1 Jahr zulässig.
Das ist auch das was ich denke... Ich versuche jedenfalls jetzt malvwegen der Abschlagshöhe mit dem versorger zu sprechen und kündige den Vertrag vorsorglich zum nächsten termin... Megr wird sich wohl nicht machen lassen und ich werde Schauen müssen wo ich das Geld hernehme weil so wie es aussieht ( was auch fich eigentliche Frage war) wird das Jobcenter nichts übernehmen. Das mit dem unabweisbaren bedarf scheint nur ein Luftschloss zu sein...
Zitat von: bamhamer am 05. April 2023, 15:50:19wird das Jobcenter nichts übernehmen
so ist es
Zitat von: bamhamer am 05. April 2023, 15:50:19kündige den Vertrag vorsorglich
ja besser jetzt gleich, bevor man es noch einmal verpasst
Wogegen dann aber definitiv, auch die monatliche Kündigung möglich wäre.
Da bist du wohl tatsächlich noch, in der alten Regelung gefangen.
Zitat von: bamhamer am 05. April 2023, 15:50:19Ich versuche jedenfalls jetzt malvwegen der Abschlagshöhe
Versuchen ja, aber der Versorger MUSS eine reelle Abschlagszahlung Akzeptieren.
Hier sollten die 66€ im Monat weiterhin reichen.
Lese mal Abs. 3
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbraucherschutz-neues-gesetz-ab-01-10-2021-mindestlaufzeit-automatische-verlaengerung-kuendigung-textform-190423.html
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. April 2023, 17:10:42ersuchen ja, aber der Versorger MUSS eine reelle Abschlagszahlung Akzeptieren.
Ich selbst habe heute mit meinem Versorger telefoniert und nach Abbuchungen gefragt weil bisher nichts abgebucht wurde.
Antwort: Dieses Jahr werden nur 10 statt 11 Abschläge abgebucht. Seinen verlangten Abschlag hat er von 108 € auf 54 € reduziert nachdem ich ihm meinen Verbrauch vorgerechnet und mit Zählerständen bewiesen habe.
Ich lese den Zähler monatlich ab. Der Abschlag soll nur den Verbrauch decken !!!
Was ist mit einem "Darlehen bei unabweisbarem Bedarf" ?
Steht sogar auf der arbeitsagentur website:
Beispiele für einen unabweisbaren Bedarf:
die drohende Sperrung der Stromversorgung (Haushaltsstrom) wegen sogenannter ,,Neuschulden", sofern Sie diese nicht auf andere Weise decken können, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/darlehen-unabweisbarer-bedarf
Du kannst auch mit dem Versorger eine Ratenzahlung vereinbaren mit einer Laufzeiten je nach Höhe und Einkommen von 6 bis 18 Monaten. Diese Laufzeit ist dem Versorger zumutbar.
Nimmst du die Ratenzahlung vor einer Stromsperre auf darf dein Versorger die Stromlieferung nicht mehr unterbrechen.
update:
habe heute die Mahnung vom Strom Anbieter bekommen weil sie nicht abbuchen konnten.
auf meine email haben sie nicht reagiert.
wie die auf diese verrückt hohen Beträge kommen haben sie mir bisher auch nicht erklärt.
ABER: sie sagen dass wenn ich nicht bezahle sie den energieliefervertrag kündigen werden, was ja in meinem Interesse wäre denn dann könnte der andere Anbieter übernehmen der ja bereits wartet...
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: BigMama am 04. April 2023, 21:11:59Hast du mal versucht mit deinem.jetzigen Anbieter einen anderen Tarif zu finden, der günstiger für dich ist?
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
ich hab mir mal die neuen Tarife bei seinem Anbieter angeschaut und die sind sehr stark gefallen da geht falls die Mitmachen nur ein 24 Monats vertrag.
Zitat von: bamhamer am 15. April 2023, 00:36:05ABER: sie sagen dass wenn ich nicht bezahle sie den energieliefervertrag kündigen werden, was ja in meinem Interesse wäre denn dann könnte der andere Anbieter übernehmen der ja bereits wartet...
wäre natürlich gut, von Schadensersatz wegen nicht Einhaltung des Vertrages schreiben sie ja nichts aber da du die rechtzeitige Kündigungsfrist nicht eingehalten musst du die Schulden schon begleichen.
Zitat von: bamhamer am 15. April 2023, 00:36:05Wie die auf diese verrückt hohen Beträge kommen haben sie mir bisher auch nicht erklärt.
Wieviele Kilowattstunden Kwh hast du im Abrechnungszeitraum denn verbraucht?
und wie hoch ist der Grundpreis? und wieviel Abschlag hast du bezahlt?
Wenn ich die 3 Angaben weiß kann ich die Rechnung mal genauer prüfen.
das steht doch in der Jahresabrechnung eine Nachzahlung wird fällig und der Abschlag für das nächste Quartal
Ich sehe keine Jahresabrechnung und wenn er hier über zu hohe Kosten jammert sollte man die Abrechnung wenigstens in groben Zügen mal unter die Lupe nehmen
Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 13:34:53Ich sehe keine Jahresabrechnung und wenn er hier über zu hohe Kosten jammert sollte man die Abrechnung wenigstens in groben Zügen mal unter die Lupe nehmen
Mahngebühr 1 € klingt doch recht fair oder ?
Zitat von: bamhamer am 15. April 2023, 00:36:05wie die auf diese verrückt hohen Beträge kommen haben sie mir bisher auch nicht erklärt.
Das will ich für TE prüfen! Kann mir die Zeit aber auch sparen!
ok ich hab jetzt in dem posteingang die jahresabrechnung gefunden.der betrag ist eine nachzahlung plus 128€ für den februar. jetzt ergibt es mehr sinn. die nachzahlung scheint ok zu sein. die 128€ für den februar...da bin ich mir nicht sicher
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Was ich an deiner Stelle machen würde und bei mir selbst erfolgreich gemacht habe:
Im langen Monat Januar (31 Tage) hast du 170 kwh verbraucht x 40 Cent (Strompreisbremse) ergibt einen realen Abschlag von 68 €/Monat.
Hochgerechnet ergibt sich ein Stromverbrauch vo 2.040 kwh.
Ich würde einen Abschlag von 75 € akzeptieren.
Meine eigene Teuerungsrate und Einberechnung der Bremse auf Grund der Prognose beträgt monatlich gerade mal 8 €
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/verbraucher/id_100160494/hohe-preise-kartellamt-prueft-ermittlungen-gegen-energieversorger.html
für mich das wucher auf ihrer Webseite stehen andere Preise.
(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=81359;image)
Zitat von: horst am 15. April 2023, 20:03:57für mich das wucher auf ihrer Webseite stehen andere Preise.
Zu Wucher siehe § 291 StGB. Die Preise hier sind mit 64,07 Cent weit überhöht.
Was TE bedenken sollte:
Zitat von: bamhamer am 15. April 2023, 00:36:05wenn ich nicht bezahle sie den energieliefervertrag kündigen werden, was ja in meinem Interesse wäre denn dann könnte der andere Anbieter übernehmen der ja bereits wartet...
Der neue Versorger erkundigt sich immer beim alten Versorger z.B. über den Verbrauch u.a.
Erfährt er dabei dass du wegen Nichtzahlung gekündigt wurdest, musst du damit rechnen dass er dich als Kunde ablehnt.
Zitat von: Ratlos am 16. April 2023, 12:38:05Zitat von: horst am 15. April 2023, 20:03:57für mich das wucher auf ihrer Webseite stehen andere Preise.
Zu Wucher siehe § 291 StGB. Die Preise hier sind mit 64,07 Cent weit überhöht.
vermutlich, ich kann ja nicht in den Kopf des TE schauen muss wohl schon was vorgefallen sein wegen dem überhöhten Preis so wird man auch einen Kunden los
Zitat von: Ratlos am 16. April 2023, 13:46:46Was TE bedenken sollte:
Zitat von: bamhamer am 15. April 2023, 00:36:05wenn ich nicht bezahle sie den energieliefervertrag kündigen werden, was ja in meinem Interesse wäre denn dann könnte der andere Anbieter übernehmen der ja bereits wartet...
Der neue Versorger erkundigt sich immer beim alten Versorger z.B. über den Verbrauch u.a.
Erfährt er dabei dass du wegen Nichtzahlung gekündigt wurdest, musst du damit rechnen dass er dich als Kunde ablehnt.
Das kann ich leider nicht ändern.
Zitat von: horst am 16. April 2023, 14:06:24Zitat von: Ratlos am 16. April 2023, 12:38:05Zitat von: horst am 15. April 2023, 20:03:57für mich das wucher auf ihrer Webseite stehen andere Preise.
Zu Wucher siehe § 291 StGB. Die Preise hier sind mit 64,07 Cent weit überhöht.
vermutlich, ich kann ja nicht in den Kopf des TE schauen muss wohl schon was vorgefallen sein wegen dem überhöhten Preis so wird man auch einen Kunden los
was soll denn vorgefallen sein?
und vor allem was muss vorfallen dass ein Anbieter überhöhte Preise berechnet?!
Man kann nicht allein mit dem Arbeitspreis (Cent pro kwh) rechnen.
Wie hoch ist den dein Grundpreis. Das sind die Kosten für den Zähler.
Nenne mal bitte den Grundpreis und den Verbrauch des Jahres 2022 - ich möchte was ausrechnen.
Zitat von: horst am 16. April 2023, 14:06:24Zitat von: Ratlos am 16. April 2023, 12:38:05Zitat von: horst am 15. April 2023, 20:03:57für mich das wucher auf ihrer Webseite stehen andere Preise.
Zu Wucher siehe § 291 StGB. Die Preise hier sind mit 64,07 Cent weit überhöht.
vermutlich, ich kann ja nicht in den Kopf des TE schauen muss wohl schon was vorgefallen sein wegen dem überhöhten Preis so wird man auch einen Kunden los
Ein Bekannter von mir hat das selbe Problem, er ist bei mivolta. Und da er schon über 70 ist und nur noch wenig Antrieb besitzt, hat er das Schreiben auch einfach ignoriert und muss jetzt den teuren Tarif zahlen. Da ist vorher auch nichts vorgefallen. Solche Betrügerfirmen gibt's eben, die es versuchen.
Ich frag mich ob man irgendeine Chance hat aus so einem Vertrag zu kommen? Stromzähler komplett abmelden und einen Tag später wieder anmelden? Gibt's denn nicht irgendeine Lösung?
§ 41 Abs. 5 EnWG
Übt der Energielieferant ein Recht zur Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen aus, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, ohne dass vom Energielieferanten hierfür ein gesondertes Entgelt verlangt werden darf.
Eine Änderung der Vertragsbedingungen liegt auch bei einer Anpassung der vertraglichen Leistungen vor.
Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 13:01:48Da ist vorher auch nichts vorgefallen. Solche Betrügerfirmen gibt's eben, die es versuchen.
sieht eigentlich alles seriös aus auf deren Seite ich dachte vielleicht ist der TE schon mal negativ aufgefallen bei der Schufa.
Zitat von: Ratlos am 01. Mai 2023, 11:25:52Man kann nicht allein mit dem Arbeitspreis (Cent pro kwh) rechnen.
Habe ihn gebeten mal den Grundpreis und seinen Vorjahresverbrauch zu posten.