Hallo,
man hat ja meines Wissens nach 8 Wochen nachdem der Hartz4 Bescheid mit der beiliegenden Befreiung erstellt wurde Zeit diesen an die GEZ zu senden um die Befreiung zu erhalten.
Welches Datum ist nun Auschlaggebend? Das Datum auf dem Bescheid oder das Zustellungsdatum bei mir?
Frage deswegen weil mein Bescheid (erstellt am 01.12.21 bei mir erst am 03.01 einging. Ab wann laufen also hier die 8 Wochen?
Zitat von: Cruius am 04. April 2023, 16:20:18Frage deswegen weil mein Bescheid (erstellt am 01.12.21 bei mir erst am 03.01 einging. Ab wann laufen also hier die 8 Wochen?
Ich denke mal, ab Bescheiddatum bzw. 3 Tage später, Postlaufzeiten von 4 Wochen sind definitiv nicht die Regel und sollten dann auch nachgewiesen werden können, wenn einem Schaden dadurch entsteht. Aber in deinem Fall waren dann ja immer noch gut 4 Wochen Zeit für die Weiterleitung.
Zitat von: Sheherazade am 04. April 2023, 16:38:11wenn einem Schaden dadurch entsteht.
Stimmt nicht = Falschinfo! Die GEZ-Befreiung ist bis zu 3 Jahren rückwirkend möglich.
§ 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV):
ZitatDie Dauer der Befreiung oder Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Nachweises nach Absatz 7 Satz 2. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird.
Mit dem "Nachweis nach Absatz 7 Satz 2" ist hier die dem ALG II/Bürgergeld/Sozialhilfe/Grundsicherung beiliegende Bescheinigung für den Beitragsservice gemeint.
Zitat von: Ottokar am 04. April 2023, 17:57:50beiliegende Bescheinigung
Die hat nicht genügt. Beim Nachbarn haben sie die Bescheinigung explizit abgelehnt obwohl der Bezugszeitraum drin stand.
Haben wirklich den Bescheid als Grundlage und Voraussetzung für die Befreiung verlangt.
Zitat von: Ratlos am 04. April 2023, 18:37:31Die hat nicht genügt.
Im RBStV ist geregelt, dass diese Bescheinigung anzuerkennen ist.