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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Allegro1969 am 04. April 2023, 19:38:54

Titel: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Allegro1969 am 04. April 2023, 19:38:54
Guten Abend,

ich habe nun endlich eine gute für mich passende Stelle gefunden die ich am 18.04.23 beginnen werde. Habe die Zusage heute bekommen.

Wie wäre jetzt die Vorgehensweise mit dem Jobcenter - da ich ja zwischen dem 18.04 - 29.04. schon anteilmäßig Gehalt bekomme ( das aber für KdU und Lebensunter nicht ausreichen wird) und das nächste Gehalt erst Ende Mai gezahlt wird? Wollte dem JC den Job mitteilen wenn ich den AV unterschrieben habe, das wird nächste Woche am 14.04. sein - mir ist etwas mulmig das die Leistungen sofort eingestellt werden und ich dann bis zum Gehalt Ende Mai in der Luft hänge.
Liebe Grüße Allegro
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: BigMama am 04. April 2023, 20:46:56
Du kannst zusammen mit der Mitteilung der Arbeitsaufnahme einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen für den Mai stellen.
Hierzu kannst du die Veränderungsmitteilung nutzen. Es ist ausreichend wenn du das Jobcenter nach Unterschreiben des Vertrags darüber in Kenntnis setzt.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: tsumo am 04. April 2023, 22:49:28
einstiegsgeld beantragen.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2023, 11:48:17
Zitat von: Allegro1969 am 04. April 2023, 19:38:54da ich ja zwischen dem 18.04 - 29.04. schon anteilmäßig Gehalt bekomme
Das wohl kaum, oder wirst du täglich entlohnt?
Relevant ist, wann der erste Lohn gezahlt wird, das muss auch dem JC mitgeteilt werden.
Wird der erste Lohn erst im Mai gezahlt, steht dir für April volles ALG II zu.
Für Mai darf das JC die Leistung nicht einstellen, sofern das Einkommen nicht bedarfsdeckend ist, oder dessen Höhe nicht bekannt ist.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Allegro1969 am 05. April 2023, 16:37:48
Nein,ich werde selbstverständlich nicht täglich entlohnt. Der erste Lohn wird im April gezahlt da ich ja am 18.4. anfange.
Ich meine es so - ich fange ja jetzt am 18.4. schon an zu arbeiten und nehme auch an das der AG den restlichen April vom 18.4. an auch abrechnen wird Ende April - nur wird das definitiv nicht ausreichend sein um Miete und Lebensunterhalt zu bestreiten.
Alg 2 für April wurde mir ja gezahlt- Anfang April , da wusste ich noch nicht das es so schnell klappt mit dem Job.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2023, 16:42:50
Das sind mir zu viele Annahmen und zu wenig handfeste Infos.
Wann wird denn nun lt. Arbeitsvertrag das erste Mal Lohn gezahlt???
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Allegro1969 am 05. April 2023, 16:59:16
Im April wird der erste Lohn gezahlt - ab dem 1. Arbeitstag dem 18.4.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2023, 18:14:01
Die Lohnzahlung erfolgt üblicherweise am letzten Werktag des Monats oder aber zu Beginn des Folgemonats.
D.h. der erste Lohn wird hier entweder am 28.04. gezahlt oder ab 01.05., aber bestimmt nicht am 18.04.
Beantworte doch mal die Frage:
Zitat von: Ottokar am 05. April 2023, 16:42:50Wann wird denn nun lt. Arbeitsvertrag das erste Mal Lohn gezahlt???
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Allegro1969 am 05. April 2023, 19:50:11
Der erste Lohn wird am 28.4. gezahlt.

Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Ellen_Alien am 05. April 2023, 21:03:34
Nur ist diese Antwort
ZitatIm April wird der erste Lohn gezahlt - ab dem 1. Arbeitstag dem 18.4.
auf die Frage, wann der 1. Lohn gezahlt wird, ziemlich daneben. Lesen macht es nicht wirklich besser  :lachen:  oh Mann..
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Allegro1969 am 06. April 2023, 06:44:32
Sorry bitte .. ich habe mich wohl falsch ausgedrückt - man möge mir verzeihen.

Der erste Lohn wird am 28.4.ausgezahlt. Nicht am 18.4. , da beginne ich mit der Arbeit)

Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Ottokar am 06. April 2023, 10:54:35
Dann wird das JC den am 28.04. gezahlten Lohn im April anrechnen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Ob du für Mai noch Anspruch auf Bürgergeld hast, hängt davon ab ob der Lohn deinen SGB II-Bedarf deckt.
Du kannst für Mai einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen i.H. deines Bürgergeld-Bedarfes stellen.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: FritzLoch am 06. April 2023, 13:03:16
Verstehe die Probleme des TE hier nicht.

Für April hat doch dieser Saustahl von Jobcenter bereits die vollen KDU und Bürgergeld gezahlt. Jetzt fängt man halt am 18.04 zu arbeiten und bekommt für 10 Tage den Lohn welcher widerrum wohl kaum ausreichen wird um die Mietkosten im Mai zu tragen. Mit der Arbeitsaufnahme kommt es ab dem 17.04 zu einer Überzahlung welche das JC anrechnet und zur Rückzahlung auffordert.

Der 28.04 ist ein Freitag und und die Miete spätestens am 05.05 fällig. Ob der TE in der einen Woche was erreicht bezweifel ist, Mietschulden sind somit unvermeidbar. Ein Gespräch mit dem Chef wäre die Option welche ich bevorzugen würde, ein Vorschuss für die Mietkosten sollte möglich sein.

Die Überzahlung zahlt man an den Verein JC natürlich in Raten zurück, dabei sollte die Höhe der Ratenzahlung 10€/Monat nicht übersteigen.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. April 2023, 15:22:14
Zitat von: FritzLoch am 06. April 2023, 13:03:16Der 28.04 ist ein Freitag und und die Miete spätestens am 05.05 fällig. Ob der TE in der einen Woche was erreicht bezweifel ist, Mietschulden sind somit unvermeidbar. Ein Gespräch mit dem Chef wäre die Option welche ich bevorzugen würde, ein Vorschuss für die Mietkosten sollte möglich sein.
Damit wäre der Vorschuss Einkommen und würde für den Monat April angerechnet also KEIN GUTER TIP
und dass:
Zitat von: Allegro1969 am 06. April 2023, 06:44:32Der erste Lohn wird am 28.4.ausgezahlt. Nicht am 18.4. , da beginne ich mit der Arbeit)
heisst noch lange nicht dass der Lohn auf dem Konto eingeht und ganz nebenbei aufgrund der Aussagen des TE glaube ich es nicht.
Ist aber egal was ich glaube es zählt der Zeitpunkt des Zuflusses. Selbst wenn der Lohn am 28.04 zufliest ist es dann kein Problem weil für die Mietzahlung würde es reichen und den Rest macht man dann über das zu beantragende Darlehen oder das Einstiegsgeld.

MfG FN
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: FritzLoch am 10. April 2023, 11:39:36
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. April 2023, 15:22:14Damit wäre der Vorschuss Einkommen und würde für den Monat April angerechnet also KEIN GUTER TIP
und dass:

Der TE ist schlau und fragt nach dem Vorschuss im Mai defacto erfolgt keine Anrechnung. Was will aber dieser Mistverein hier anrechnen, bis 17.04. bekommt TE geld vom Verein ab 18.04 hat er mit dieser Saubude nichts mehr zutun, also sollten sie ihre Kröten zurückfordern und gut. Von mir hätten sie nichts bekommen, rechnet ab und verschwindet aus meinem Leben.
Titel: Aw: Arbeitsaufnahme zum 18.04.23
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. April 2023, 15:38:22
Zitat von: FritzLoch am 10. April 2023, 11:39:36Der TE ist schlau und fragt nach dem Vorschuss im Mai defacto erfolgt keine Anrechnung.
Dann hättest du das erwähnen sollen, hast du aber nicht.

und bevor du wieder was dazu schreibst.
Zitat von: FritzLoch am 06. April 2023, 13:03:16Der 28.04 ist ein Freitag und und die Miete spätestens am 05.05 fällig. Ob der TE in der einen Woche was erreicht bezweifel ist, Mietschulden sind somit unvermeidbar. Ein Gespräch mit dem Chef wäre die Option welche ich bevorzugen würde, ein Vorschuss für die Mietkosten sollte möglich sein.
Da Miete zum Monatsanfang fällig ist braucht es den Vorschuss also zum Ende April.

MfG FN