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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Viktoria am 05. April 2023, 07:20:42

Titel: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: Viktoria am 05. April 2023, 07:20:42
Guten Morgen, hat jemand auch schon so was erlebt, mein Hausarzt (man kann ja nicht mehr wechseln, weil andere Hausärzte haben keine Lust auf neue Patienten) ist der Meinung, wenn jemand ALG 2 bezieht, dann arbeitet er ja eh nicht und braucht keine Krankschreibung.
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: Sheherazade am 05. April 2023, 08:34:18
In der Form nicht, aber ich wurde schon mal gefragt ob ich eine AU brauche. Kommt ja auch irgendwie ein wenig auf die akute Erkrankung an, für eine Erkältung würde ich keine AU vom Arzt verlangen, wenn ich im Bürgergeld wäre.
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: Spring23 am 05. April 2023, 09:12:13
Zitat von: Viktoria am 05. April 2023, 07:20:42Guten Morgen, hat jemand auch schon so was erlebt, mein Hausarzt (man kann ja nicht mehr wechseln, weil andere Hausärzte haben keine Lust auf neue Patienten) ist der Meinung, wenn jemand ALG 2 bezieht, dann arbeitet er ja eh nicht und braucht keine Krankschreibung.
Schöner formuliert: Wenn man nicht gerade dem Amt nachweisen muss, dass man krank ist oder sonst einen Termin hat, benötigt man in der Tat keine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".

So wie auch ein Selbstständiger - der arbeitet- für kurzzeitige Erkrankungen keine benötigt.
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2023, 11:44:27
Kenne ich auch, ist aber rechtswidrig.
Wenn eine AU vorliegt ist der Arzt rechtlich verpflichtet, diese zu bescheinigen.
Ich würde mich damit mal an meine Krankenkasse sowie die zuständige KV wenden und denen schr. mitteilen, das Dr. xyz sich weigert, bei Krankheit mit Arbeitsunfähigkeit eine AU auszustellen, wenn der Patient arbeitslos ist mit der Begründung, dass ein solcher Patient ja keine AU benötigt, da er keinen AG hat.
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: Hary am 05. April 2023, 22:15:27
Eine AU ist ja nicht nur für den Arbeitgeber relevant, sondern auch für dich. So ist nämlich dein Behandlungsverlauf gut dokumentiert. Wenn du aufgrund einer Erkrankung Arbeitsunfähig bist, dann sollte das auch bescheinigt werden. Man kann ja auch Arbeitsunfähig erkrankt sein, ohne Erwerbstätig zu sein. Die AU sagt ja klar, dass du derzeit nicht arbeiten könntest. Ein Arbeitgeber hat damit nichts zutun, er kann nur bei einem Ausfall dann Leistungen in Anspruch nehmen.
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: horst am 06. April 2023, 00:18:14
Zitat von: Viktoria am 05. April 2023, 07:20:42Guten Morgen, hat jemand auch schon so was erlebt, mein Hausarzt (man kann ja nicht mehr wechseln, weil andere Hausärzte haben keine Lust auf neue Patienten) ist der Meinung, wenn jemand ALG 2 bezieht, dann arbeitet er ja eh nicht und braucht keine Krankschreibung.
das war mir neu, dass er das aus der Versichertenkarte weiß.
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. April 2023, 15:27:07
Fakt ist wenn man AU ist fällt man aus der Arbeitslosen bzw Bürgergeld Satistik
und deswegen will das JC eine AU
und deswegen ist ein Dr. (wie von Ottokar erläutert)u.a. zu einer AU verpflichtet.

MfG FN
Titel: Aw: Krankschreibung und ALG 2
Beitrag von: horst am 09. April 2023, 15:36:57
Zitat von: Viktoria am 05. April 2023, 07:20:42wenn jemand ALG 2 bezieht, dann arbeitet er ja eh nicht und braucht keine Krankschreibung.
wenn man das dem Arzt aufbindet, Bürgergeld zu beziehen darf sich keiner wundern, von dem einen oder anderen Arzt schlechter behandelt zu werden.