Die Mieten für vom Staat geförderte Sozialwohnungen können vom Jobcenter nicht als unangemessen angesehen werden. Sie sind daher ein geeigneter Maßstab für Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsempfänger, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag, 4. April 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 32 AS 1888/17). Das gelte auch und gerade dann, wenn sie laut Mietspiegel deutlich teurer sind als einfache Wohnungen .
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-urteil-miete-fuer-wohnung-kann-nicht-unangemessen-sein