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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 12:49:21

Titel: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 12:49:21
Es gibt ein neues Urteil, dass die Jobcenter auch höhere Kosten der Unterkunft übernehmen müssen.
Das Urteil ist jetzt an Bundessozialgericht gegangen.
wie lange wird das BSG brauchen, bis es eine Entscheidung fällt?
Welche Auswirkung hat das jetzige Urteil für die Betroffenen?
Es wäre gut, wenn in diesem Forum auch über wichtige Themen gesprochen und informiert wird:
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein Berliner Jobcenter dazu verpflichtet, die vollen Mietkosten einer Hartz IV-Empfängerin zu übernehmen. Das Vorgehen des Jobcenters sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag in Potsdam mit.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/04/berlin-brandenburg-landessozialgericht-jobcenter-wohnung.html
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 13:50:40
Az. L 32 AS 1888/17
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: Ottokar am 06. April 2023, 14:38:37
ZitatDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
D.h. nicht, dass das JC auch tatsächlich Revision einlegt.
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:30
Zitat von: Ottokar am 06. April 2023, 14:38:37
ZitatDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
D.h. nicht, dass das JC auch tatsächlich Revision einlegt.
Danke.
Jetzt kommen weitere Fragen aber auf:
1- Warum die Überweisung ans BSG?
2- Heißt das, dass das Urteil rechtskräftig ist?
3- Welche Folgen hat das Urteil für die Betroffenen.
Ich nummeriere, damit die Antworten leicht fallen.
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: selbiger am 06. April 2023, 19:19:59
Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:30Warum die Überweisung ans BSG?


weil die mit aller warscheinlichkeit dieses urteil abschmettern..und damit dem jc recht geben das die denn nicht zahlen müssen..darauf läuft es hinaus..da sieht man schon die perfidität,weil es weitergereicht wurde..
das nennt sich denn sozialstaat..
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: horst am 06. April 2023, 19:58:34
falls es dazu kommt, es geht für die Kommunen um viel Geld wird ein schnelles Urteil erwartet und das BSG ist kein Bundesverfassungsgericht.
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 21:35:58
Zitat von: Ottokar am 06. April 2023, 14:38:37
ZitatDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
D.h. nicht, dass das JC auch tatsächlich Revision einlegt.

Achso.
Eine Revision durch Jobcenter ist nicht nötig. Weil es an ein höheres Gericht überwiesen wurde, wird das auch entscheiden. Richtig?
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: Ottokar am 07. April 2023, 11:09:14
Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:301- Warum die Überweisung ans BSG?
Weil das in solchen Fällen (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache) gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:302- Heißt das, dass das Urteil rechtskräftig ist?
Jedes Urteil wird nach Ablauf der Berufungs/Revisionsfrist rechtskräftig, wenn nicht Berufung/Revision eingelegt wird. Hier muss mal also abwarten, ob das JC Berufung/Revision einlegt, oder nicht.

Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:303- Welche Folgen hat das Urteil für die Betroffenen.
Natürlich dass das JC dessen tatsächliche KdUH anerkennen muss.

Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 21:35:58Eine Revision durch Jobcenter ist nicht nötig. Weil es an ein höheres Gericht überwiesen wurde, wird das auch entscheiden. Richtig?
Immer noch falsch.
Das Gericht kann die Klage nicht dem BSG vorlegen, es hat lediglich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision ans BSG zugelassen. Das heißt das gegen das Urteil in der nächst höheren Instanz Rechtsmittel eingelegt werden können.
Titel: Aw: Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Beitrag von: PeterHeu1 am 07. April 2023, 19:22:28
Zitat von: Ottokar am 07. April 2023, 11:09:14
Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:301- Warum die Überweisung ans BSG?
Weil das in solchen Fällen (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache) gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:302- Heißt das, dass das Urteil rechtskräftig ist?
Jedes Urteil wird nach Ablauf der Berufungs/Revisionsfrist rechtskräftig, wenn nicht Berufung/Revision eingelegt wird. Hier muss mal also abwarten, ob das JC Berufung/Revision einlegt, oder nicht.

Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 16:57:303- Welche Folgen hat das Urteil für die Betroffenen.
Natürlich dass das JC dessen tatsächliche KdUH anerkennen muss.

Zitat von: PeterHeu1 am 06. April 2023, 21:35:58Eine Revision durch Jobcenter ist nicht nötig. Weil es an ein höheres Gericht überwiesen wurde, wird das auch entscheiden. Richtig?
Immer noch falsch.
Das Gericht kann die Klage nicht dem BSG vorlegen, es hat lediglich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision ans BSG zugelassen. Das heißt das gegen das Urteil in der nächst höheren Instanz Rechtsmittel eingelegt werden können.
danke .