Hallo ich hatte heute einen Brief vom Jobcenter bekommen.
Meine FM will das ich wieder mal zu einer Untersuchung des Amtsazrt gehe.
Die Letzte Untersuchung war im jahr 2019 nochmal möchte ich das nicht durchmachen und ich denke das diese diese Ärzte kein recht haben über meine Gesundheit zu Urteilen weil diese Untersuchungen Maximal 20 Minuten dauern :wand:.
Den Brief bzw den Gesundheitsfragebogen habe ich hier eingestellt.
Ich soll den Fragebogen bis zum 27.04.2023 hinschicken.
Auf der Zweiten Seite steht das ich teilweise bzw bis zu 100% Santioniert werden kann.
Ich möchte euch bitten bei Gelegenheit mal reinzuschauen und wen möglich mir mitzuteilen ob ein Wiederspruch möglich ist.
Kann ich zu 100% sanktioniert werden?
Für eure Hilfe bin ich dankbar.
Ich Hoffe die Seiten werden nicht zu klein Angezeigt.
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Erwerbsfähigkeit ist nunmal Grundlage des SGB II Bezuges.
Wenn du dich der Prüfung widersetzt, kann die Leistung eingestellt werden.
Zitat von: Hartzer Rolle am 06. April 2023, 16:38:33Wenn du dich der Prüfung widersetzt, kann die Leistung eingestellt werden
Gute Antwort also nach deiner Aussage sollte er kooperieren oder Sozialhilfe beantragen um nicht zu verhungern.
ZitatGute Antwort also nach deiner Aussage sollte er kooperieren oder Sozialhilfe beantragen um nicht zu verhungern.
Sozialhilfe beantragen, was soll das bringen, wenn die Erwerbsminderung noch nicht mal von der Agentur für Arbeit festgestellt worden ist. Und wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen, muss das JC das natürlich prüfen, schon zur Feststellung der Zuständigkeit.
Eigentlich kann er froh sein wenn seit 2019 nichts passiert sind. Die Gutachten gelten ja immer "6 Monate oder länger, aber nicht auf Dauer". Denn wenn es auf Dauer wäre, würde er garkeine Leistung nach SGB II bekommen.
Der SB könnte eigentlich alle 6 Monate ein neues Gutachten anfordern, da hat man echt Glück wenn das 4 Jahre so gutgegangen ist.
Wenn eine Krankheit, gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist, würde ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dem JC zuvor kommen.
Ich nehme an, dass dies nun die Folge daraus ist, dass der TE sich auf Biegen und Brechen vor einem persönlichen Gesprächstermin drückt und das schon seit längerem (Einladung mit WUB (https://hartz.info/index.php/topic,130533.0.html)).
Zitat von: horst am 06. April 2023, 16:44:38.... oder Sozialhilfe beantragen um nicht zu verhungern.
Die Zeiten sind schon seit 2005 vorbei.
Wenn Leistungen komplett eingestellt werden, wegen fehlender Mitwirkung, dann bleiben nur Lebensmittelgutscheine vom JC um nicht auch noch die Krankenversicherung zu verlieren.
Zitat von: Lina am 06. April 2023, 19:01:52Wenn eine Krankheit, gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist, würde ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dem JC zuvor kommen.
Da läuft es doch aber hin mit dem JC.
Zitat von: Andre am 06. April 2023, 16:04:04Die Letzte Untersuchung war im jahr 2019 nochmal möchte ich das nicht durchmachen und ich denke das diese diese Ärzte kein recht haben über meine Gesundheit zu Urteilen weil diese Untersuchungen Maximal 20 Minuten dauern
Was war damals das Ergebnis des Gutachtens? Natürlich hat der Arzt im Auftrag des Jobcenters das Recht über deine Gesundheit zu urteilen, vor allem da du ja scheinbar Einschränkungen hast, welche deine Leistungsfähigkeit betreffen. Sofern keine Begutachtung stattfindet, dann kann das Jobcenter davon ausgehen, dass du uneingeschränkt Leistungsfähig bist.
Zitat von: Lina am 06. April 2023, 19:01:52Wenn eine Krankheit, gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist, würde ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dem JC zuvor kommen.
Dann wird der Nachweis über den Anspruch dort geführt werden müssen. Bedeutet ein Gutachter von der DRV wird sich den Fall ansehen und bewerten, ob ein Anspruch besteht.
Zitat von: Hary am 06. April 2023, 21:12:52Dann wird der Nachweis über den Anspruch dort geführt werden müssen. Bedeutet ein Gutachter von der DRV wird sich den Fall ansehen und bewerten, ob ein Anspruch besteht.
Die Begutachten aber nochmal ganz anders als der Amtsarzt vom Jobcenter. Die werden in der Regel immer eine Erwerbsfähigkeit festellen, mit zig Einschränkungen. Also wenig Stress, nicht lang stehen, keine großen Temperaturschwankungen oder sonst irgendwas. Die arbeiten ja für die DRV, und die spart gerne Geld.
Dieses Gutachten wäre dann aber für den Amtsarzt des Jobcenters bindend, der wird das in seiner gutachterlichen Stellungsnahme 1:1 kopieren.
Zitat von: hotwert am 07. April 2023, 09:15:32Zitat von: Hary am 06. April 2023, 21:12:52Dann wird der Nachweis über den Anspruch dort geführt werden müssen. Bedeutet ein Gutachter von der DRV wird sich den Fall ansehen und bewerten, ob ein Anspruch besteht.
Die Begutachten aber nochmal ganz anders als der Amtsarzt vom Jobcenter. Die werden in der Regel immer eine Erwerbsfähigkeit festellen, mit zig Einschränkungen. Also wenig Stress, nicht lang stehen, keine großen Temperaturschwankungen oder sonst irgendwas. Die arbeiten ja für die DRV, und die spart gerne Geld.
Dieses Gutachten wäre dann aber für den Amtsarzt des Jobcenters bindend, der wird das in seiner gutachterlichen Stellungsnahme 1:1 kopieren.
Bingo! Genau darum geht es.
Zitat von: hotwert am 06. April 2023, 18:34:12Eigentlich kann er froh sein wenn seit 2019 nichts passiert sind. Die Gutachten gelten ja immer "6 Monate oder länger, aber nicht auf Dauer". Denn wenn es auf Dauer wäre, würde er garkeine Leistung nach SGB II bekommen.
Der SB könnte eigentlich alle 6 Monate ein neues Gutachten anfordern, da hat man echt Glück wenn das 4 Jahre so gutgegangen ist.
In der Regel alle 2-3 Jahre.
- ein Folgegutachten nach 6 Monaten, aber ohne das man zum Amtsarzt muss.
Natürlich ginge das auch 6 monatlich.
Da allerdings so ein Gutachten 150€ oder mehr kostet, ist das im Sinne
des Arbeitslosen der vor sinnlosen Gutachten verschont wird.
Vor allen wenn die Leistungsfähigkeit auf unter 3h eingeschränkt ist.
Habe jetzt den Brief bekommen vom gesundheitsamt ich habe einen Termin am 20.06.2023 ich soll noch einen ausführlichen Lebenslauf mit angaben zur schul und berufsausbildung und allen bisherigen arbeitstellen mitbringen.
Geht die sowas überhaupt was an?
Zitat von: Andre am 09. Juni 2023, 16:55:45Geht die sowas überhaupt was an?
Ja, die DRV geht das was an.
Ich bin ja nun wirklich kein Freund von den "Arbeitsmethoden" der Jobcenter aber wo ist denn das Problem,
sich mal kurz durchchecken zu lassen?
Also da würde ich keinen Terz für machen.
Da gibts sicher deutlich schlimmere Dinge wo man Gegenwehr zeigen kann.
Ich meinte damit das es für mich neu ist das man Bewerbungsunterlagen verlangt bei der Letzten Einladung hat man keine verlangt.