Hallo Leute,
ich komme direkt zur sache und versuche es in stichpunkten zu halten :P
folgende Story:
01/2021 hartz 4 beantragt.. antrag abgelehnt. zum juni, also 06/2021 erneut beantragt mit den selben daten und fakten und es war kein problem.
einspruch eingelegt, gerichtsverfahren. wir haben uns darauf geeinigt dass nochmal alles neu geprüft wird. jetzt wieder ein halbes jahr später: es ´fehlen 2 anlagen. anlage ek und eks. zu der zeit habe ich als selbständiger KEINE arbeit und einnahmen gehabt.
jetzt kommt folgendes problem: ich solle in der anlage EKS meine corona sofort hilfe von 3146,1Euro, auf meinem konto eingegangen am 08.04.21, als betriebseinnahmen doklumentieren. nach meinem wissensstand haben die corona soforthilfen nichts mit dem anspruch auf hartz 4 zu tun. ist meine annahme korrekt oder irre ich mich? gibt es dazu Präzedenzfälle? andere tipps und ratschläge rund um dieses thema? irgendwelcher links zu beiträgen, oder oder oder? ich suche, aber finde nicht. vielleicht könnt ihr mir helfen. danke im vorraus, schönen tag wünsch ich euch. lg fab
Guck mal, hier (https://www.bundestag.de/resource/blob/797576/c33fd58c62f3e4732a73f39154cdf8c6/WD-6-067-20-pdf-data.pdf) steht ganz viel zu dem Thema.
danke für den link..
ich habe folgenden absatz jetzt mehrfach gelesen und verstehe ihn einfach nicht. ich habe wirklich probleme solche art von texte zu verstehen. kann mir das vllt jemand mit einfacheren worten erklären? :help: ''Bei den sogenannten Corona-Soforthilfen handelt es sich um Leistungen, die aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck geleistet werden. Sie sind damit gemäß § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen.''
Ich formuliere es mal so: Hättest du Einnahmen gehabt, hättest du diesen deine Ausgaben gegenübergestellt. Was übrig geblieben wäre, wäre das anrechenbare Einkommen. Genauso verhält es sich mit der Coronahilfe für Selbständige. Einnahme minus Ausgaben = Gewinn = anrechenbares Einkommen (nach Abzug der Freibeträge)
also... habe ich dich richtig verstanden:
die soforthilfe zählt als einnahme, ich hatte keinerlei ausgaben in der zeit, d.h. die soforthilfe ist 100% gewinn und wird vom hartz 4 regelsatz am ende abgezogen?! :wand: ich musste und muss die soforthilfe ja wieder zurückzahlen. also es ist korrekt, dass falls das jobcenter den anspruch für hartz 4 der damaligen 6 monate stattgibt, werde ich den regelsatz minus corona-hilfe erhalten?!
in dem link von dieser seite hier, wird beschrieben dass die corona-BEIHILFE nicht als einnahme zählt. mit ''beihilfe'' ist also was anderes gemeint? ''Hartz IV: Corona-Beihilfe zählt nicht als Einnahme'' https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-corona-beihilfe-zaehlt-nicht-als-einnahme
Die Corona-Soforthilfen dürfen nicht als Betriebseinnahmen und Rückzahlungen nicht als Betriebsausgaben angerechnet werden. Die gab es immer obendrauf :yes: zum H4! Die Verrechnung deiner Coronahilfen findet ausschließlich mit der jeweiligen Investitionbank statt.
Bei abschließender EKS dürfen vom Jobcenter demnach nur deine normalen Betriebseinnahmen+Privatnutzung/Entnahme abzüglich Betriebsausgaben zur Gewinnermittlung herangezogen werden.
Danke für deine Antwort Rico. Hättest du dazu irgendwelche links mit Paragraphen oder ähnlichem, irgendwas womit ich argumentieren kann ohne zu sagen ,,das dürft ihr nicht".
Stand auch in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Hattest du die Hilfen in der vorläufigen EKS angegeben?
Um die Hilfen in Anspruch/Vollständig (auch bei 0€ Einnahmen) behalten zu können war zwingend eine Endabrechnung zu erstellen.(Überbrückungshilfen Unternehmen über Elster)
Ohne Endabrechnung droht vollständige Rückzahlung an die jeweilige Investitionsbank.
Bei erstellter Endabrechnung bei 0€ Einnahmen gehören die Hilfen abzüglich Betriebsausgaben vollständig dir und sind kein anrechnenbares Einkommen.
Vom JC bekommst also zuzüglich:
Kosten der Unterkunft
+
Regelbedarf
Da steht es, rechtich verbindlich:
ZitatMaßgebend für die Frage, ob und inwieweit eine Anrechnung der Soforthilfen erfolgt, ist folglich,
für welchen Zweck die jeweilige Maßnahme im Einzelfall gewährt wird. Hier ist zwischen sol-
chen Liquiditätshilfen, die ausschließlich zur Deckung betrieblicher Ausgaben bestimmt sind,
und solchen, die auch private Lebenshaltungskosten decken sollten (siehe hierzu unten unter 4),
zu unterscheiden.
Soweit die Soforthilfen ausschließlich der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beziehungs-
weise der Deckung ausschließlich betrieblicher Ausgaben dienen, liegt keine Zweckidentität mit
den Leistungen nach dem SGB II, insbesondere der Sicherung des Lebensunterhaltes, vor.
...
Derartige Soforthilfen sind daher gemäß § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II grundsätzlich nicht als Ein-
kommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen.
https://www.bundestag.de/resource/blob/797576/c33fd58c62f3e4732a73f39154cdf8c6/WD-6-067-20-pdf-data.pdf
thank youuuu leute..
es ist nie zu einer vorläufigen EKS gekommen.. alles wurde abgelehnt vom JC. ich kann JETZT die abschließende EKS von 01-05/2023 abgeben. dort habe ich alles mit ''0,00€'' ausgefüllt. ich hatte keine aufträge und keine betriebelichen ausgaben. In dem Brief den das JC mir geschickt hat, steht, dass ich die 3100euro corona hilfe, die ich im april bekommen habe, in der EKS unter ''zuwendung dritter'', also als betriebseinnahme angeben soll, das habe ich jetzt nicht gemacht nach euren kommentaren, sondern auf einem zettel im anhang einfach angegeben. meine kontoauszüge haben sie ja sowieso.
das mit dem eslter hab ich damals verpasst :/
habt nochmal vielen dank. habt mir geholfen