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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: djfeedback am 06. April 2023, 17:47:58

Titel: Pfändung von Nachzahlung
Beitrag von: djfeedback am 06. April 2023, 17:47:58


Hallo Forum,

eine Person erhält für einen Zeitraum von etwa 3 Monaten nach Antragstellung von Bürgergeld eine Nachzahlung in Höhe von etwa 3000 EUR.
Ein Teil davon wird aufgrund von Schulden auf dem P-Konto gesperrt und unterliegt derzeit dem Pfändungsprozess.

Ist ihr eine rechtliche Handhabe vorhanden, um den Grundsatz der Unpfändbarkeit von Sozialleistungen wie Bürgergeld zu beanspruchen?

Welche Maßnahmen sind dazu geeignet?

Ich danke im Voraus.

Titel: Aw: Pfändung von Nachzahlung
Beitrag von: Slash86 am 06. April 2023, 18:01:28
Hi,

dein Jobcenter kann dir eine P-Konto Bescheinigung ausstellen und deinen Freibetrag einmalig erhöhen wenn es sich um Nachzahlung oder Einmalzahlungen handelt.
Es ist dann ja so, dass die Zahlungen zweckgebunden für die letzten 3 Monate waren.
Titel: Aw: Pfändung von Nachzahlung
Beitrag von: djfeedback am 07. April 2023, 08:03:07
Und dann muss diese Bescheinigung zur Bank gebracht werden?
Titel: Aw: Pfändung von Nachzahlung
Beitrag von: Slash86 am 07. April 2023, 09:01:44
Genau.  :ok:
Titel: Aw: Pfändung von Nachzahlung
Beitrag von: djfeedback am 11. April 2023, 11:41:25
Jetzt hat die Sparkasse telefonisch mitgeteilt, dass nur bis Anfang Mai noch der Betrag auf dem Konto bleiben können soll, ist das richtig?

Die Sparkasse sagt der Betrag wäre nach diesem Datum weg. Ist das Jobcenter verpflichtet so eine Bescheinigung auszustellen?
Titel: Aw: Pfändung von Nachzahlung
Beitrag von: Ratlos am 11. April 2023, 11:44:26
Zitat von: djfeedback am 11. April 2023, 11:41:25Die Sparkasse sagt der Betrag wäre nach diesem Datum weg. Ist das Jobcenter verpflichtet so eine Bescheinigung auszustellen?
Ja nach §§ 900 - 903 ZPO