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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: marcoou am 07. April 2023, 17:06:37

Titel: Nebenkostenabrechnung nach ALG2-Bezug
Beitrag von: marcoou am 07. April 2023, 17:06:37
Ich habe bis Ende letzten Jahres ALG2 erhalten. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Mai 2021- Mai 2022 erhalten. Bin ich verpflichtet, diese ohne Aufforderung dem JC zukommen zu lassen, oder muss ich dies nur nach Aufforderung tun?
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung nach ALG2-Bezug
Beitrag von: OLD-MAN am 07. April 2023, 17:10:34
Bist du jetzt / aktuell im Leistungsbezug?

Ja = NKA ans JC
Nein = deine Sache und auch deine Nachzahlung/Gutschrift

.....egal dabei, das die Abrechnung auch Zeiten des Leistungsbezuges betrifft!
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung nach ALG2-Bezug
Beitrag von: Hartzer Rolle am 07. April 2023, 17:41:45
Guthaben, dein Glück
Nachzahlung, dein Pech
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung nach ALG2-Bezug
Beitrag von: marcoou am 07. April 2023, 17:54:29
Ah okay, danke. Ich dachte, weil ich im Zeitraum der Abrechnung noch i Bezug war, wäre ich verpflichtet, die Abrechnung einzureichen.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung nach ALG2-Bezug
Beitrag von: Schnuffel01 am 07. April 2023, 19:04:40
Zitat von: marcoou am 07. April 2023, 17:06:37Bin ich verpflichtet, diese ohne Aufforderung dem JC zukommen zu lassen, oder muss ich dies nur nach Aufforderung tun?

Nein, musst du nicht.