Ich habe bis Ende letzten Jahres ALG2 erhalten. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Mai 2021- Mai 2022 erhalten. Bin ich verpflichtet, diese ohne Aufforderung dem JC zukommen zu lassen, oder muss ich dies nur nach Aufforderung tun?
Bist du jetzt / aktuell im Leistungsbezug?
Ja = NKA ans JC
Nein = deine Sache und auch deine Nachzahlung/Gutschrift
.....egal dabei, das die Abrechnung auch Zeiten des Leistungsbezuges betrifft!
Guthaben, dein Glück
Nachzahlung, dein Pech
Ah okay, danke. Ich dachte, weil ich im Zeitraum der Abrechnung noch i Bezug war, wäre ich verpflichtet, die Abrechnung einzureichen.
Zitat von: marcoou am 07. April 2023, 17:06:37Bin ich verpflichtet, diese ohne Aufforderung dem JC zukommen zu lassen, oder muss ich dies nur nach Aufforderung tun?
Nein, musst du nicht.