Spenden sind als Einkommen anzugeben - richtig?
Kein Freibetrag?
Ist pure Neugier. Habe von Vereinen gehört, die in Notlagen an Bürgergeldberechtigte spenden, auch Geldbeträge. Da fragte ich mich halt, wie das so abläuft?
Beispiel der Verein "Sanktionsfrei", die Sanktionen ausgleichen. Wenn das als Spende vonstatten geht, bringt es dem Geholfenen ja nichts, wenn es ihm eh ganz angerechnet wird, oder wie?
Zitat von: Kowalka am 08. April 2023, 09:05:22Spenden sind als Einkommen anzugeben - richtig?
Solche Zuwendungen sind als Einnahmen anzugeben. Inwieweit es sich um anrechenbares Einkommen handelt, hängt von den entsprechenden Belegen ab, die man zur Hand haben sollte.
Zitat von: Sheherazade am 08. April 2023, 09:24:55hängt von den entsprechenden Belegen ab, die man zur Hand haben sollte.
Im Fall, dass es sich um eine Überweisung handelt, hat man ja den Kontoauszug. Und wenn der Spender "Spende" als Verwendungszweck angibt, läge der Fall klar.
Zitat von: Kowalka am 08. April 2023, 09:30:16Und wenn der Spender "Spende" als Verwendungszweck angibt, läge der Fall klar.
Nö, so einfach ist das nicht. Da könnte ja jeder irgendwem was überweisen und einfach "Spende" als Verwendungszweck angeben. Die Zuwendung muss schon von einem eingetragenen gemeinnützigen Verein kommen und die wissen schon, wie man solche Zuwendungen rechtssicher dem Berechtigten zukommen lässt bzw. welche Belege der Berechtigte braucht um keine Probleme zu bekommen.
Zitat von: Sheherazade am 08. April 2023, 10:01:25welche Belege der Berechtigte braucht um keine Probleme zu bekommen.
Danke für die Antworten.
Inwiefern gibt es dann keine Probleme? Also dass der Betrag angerechnet wird?
Wow, ich hab aufgehört bei dem Blödsinn davor weiterzulesen.
Also, wenn du von jemanden Geld bekommst. Ist es egal ob der Spende schreibt. Warum gibt er dir das? Um dir zu helfen? Dann ist das Einkommen. Ende.
Wenn du einen Antrag bei einer Stiftung gestellt hast, zum Beispiel weil du Strom Schulden hast und für die Stromschulden 80% der Schulden erhältst, dann bekommst du das Geld um diese Schulden zu bezahlen. Das ist ok, und es gibt einen Spenden Nachweis. Eine Aussage von dem Verein oder der Stiftung. Das ist dann kein Geld was dir zur Verfügung steht und somit erlaubt. Wenn du dir von dem Geld essen kaufen kannst und tust, ist es wieder eine Einnahme.
Da du kein anerkannter Verein bist, kannst du keine Spende erhalten. Du kannst ja auch keine Spendenquittung ausstellen. Du kannst nur eine vorher beantragte Unterstützung erhalten. Zum Beispiel geht es auch, dass du eine neue Brille bekommst. Oder eine Operation für dein Hund. Und bei allen Vereinen und Stiftungen, muss du von diesem Geld das was die dir geben auch bezahlen (weiterleiten) und denen dann einen Beleg / Nachweis darüber zurückschicken. Wenn du die OP beim Arzt bezahlt hast, sendest du die Rechnung oder den Kontoauszug zurück.
Ich glaube, das sollte dir erstmal helfen. =)
Auf das davor, gehe ich nicht ein. Wenn du nicht erkennst, wer sich auskennt, dann wirst du immer auf Blender hereinfallen und dich tiefer in den Abgrund reisen. Pass auf dich auf, und erkunde dich richtig.
Du solltest mal Deinen Namen ändern. :grins:
Nur mal ein Beispiel: Im letzten Winter gab es mal wieder eine tolle Aktion vom Verein Sanktionsfrei. Da wurden jeweils 150 Euro Weihnachtsbonus verlost. Von dem die Leute natürlich kaufen konnten, was sie wollten. Essen, Trinken, Geschenke, whatever. Ob für Weihnachten oder für etwas Anderes.
Und die erfahrenen Menschen von diesem Verein, die übrigens auch rechtliche Beratung für solche Aktionen in Anspruch nehmen, berufen sich da auf den Tafelparagrafen – §11a Abs.4 SGB II. Da das nicht deren erste Aktion dieser Art war, scheint das bisher ja alles ganz wunderbar so geklappt zu haben.
Ganz im Gegensatz zu Deiner Aussage stehend also, nach der das ja so ziemlich bei jedem Empfänger Probleme hätte geben müssen.
Zitat von: PaulHilft am 10. April 2023, 19:07:05Ich glaube, das sollte dir erstmal helfen. =)
Hallo, definitiv! Danke!
Zitat von: Patrick87 am 10. April 2023, 21:08:52Du solltest mal Deinen Namen ändern. :grins:
?
&
Zitat von: Patrick87 am 10. April 2023, 21:08:52Nur mal ein Beispiel: Im letzten Winter gab es mal wieder eine tolle Aktion vom Verein Sanktionsfrei. Da wurden jeweils 150 Euro Weihnachtsbonus verlost. Von dem die Leute natürlich kaufen konnten, was sie wollten. Essen, Trinken, Geschenke, whatever. Ob für Weihnachten oder für etwas Anderes.
Und die erfahrenen Menschen von diesem Verein, die übrigens auch rechtliche Beratung für solche Aktionen in Anspruch nehmen, berufen sich da auf den Tafelparagrafen – §11a Abs.4 SGB II. Da das nicht deren erste Aktion dieser Art war, scheint das bisher ja alles ganz wunderbar so geklappt zu haben.
Ja genau! Da habe ich mich halt auch gefragt, wie die das machen? Da sie ja auch so Sanktionen abfangen.
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!
Zitat§11a Abs.4 SGB II.
Heißt, wenn die Zuwendung zweckgebunden ist, wird nichts angerechnet. Inwiefern ein Nachweis der zweckgebundenen Verwendung erbracht werden muss, obliegt dem Zuwendenden.
Zitat von: PaulHilft am 10. April 2023, 19:07:05Wow, ich hab aufgehört bei dem Blödsinn davor weiterzulesen.
Also, wenn du von jemanden Geld bekommst. Ist es egal ob der Spende schreibt. Warum gibt er dir das? Um dir zu helfen? Dann ist das Einkommen. Ende.
Wenn du einen Antrag bei einer Stiftung gestellt hast, zum Beispiel weil du Strom Schulden hast und für die Stromschulden 80% der Schulden erhältst, dann bekommst du das Geld um diese Schulden zu bezahlen. Das ist ok, und es gibt einen Spenden Nachweis. Eine Aussage von dem Verein oder der Stiftung. Das ist dann kein Geld was dir zur Verfügung steht und somit erlaubt. Wenn du dir von dem Geld essen kaufen kannst und tust, ist es wieder eine Einnahme.
Da du kein anerkannter Verein bist, kannst du keine Spende erhalten. Du kannst ja auch keine Spendenquittung ausstellen. Du kannst nur eine vorher beantragte Unterstützung erhalten. Zum Beispiel geht es auch, dass du eine neue Brille bekommst. Oder eine Operation für dein Hund. Und bei allen Vereinen und Stiftungen, muss du von diesem Geld das was die dir geben auch bezahlen (weiterleiten) und denen dann einen Beleg / Nachweis darüber zurückschicken. Wenn du die OP beim Arzt bezahlt hast, sendest du die Rechnung oder den Kontoauszug zurück.
Ich glaube, das sollte dir erstmal helfen. =)
Auf das davor, gehe ich nicht ein. Wenn du nicht erkennst, wer sich auskennt, dann wirst du immer auf Blender hereinfallen und dich tiefer in den Abgrund reisen. Pass auf dich auf, und erkunde dich richtig.
Das ist so nicht richtig. Zwischen Geldgeschenken und zweckgebundenen Zuwendungen gibt es wohl Unterschiede.
Falsch ist ebenfalls, dass nur anerkannte Vereine Spenden erhalten können. Gemeinnützige Vereine oder Institutionen können spenden und im Gegenzug für erhaltene Spenden Spendenquittungen ausstellen. Genau genommen sind das Zuwendungsbescheinigungen aus steuerrechtlichen Gründen.
Empfangen kann eine Spende jeder. Eine Privatperson kann selbstverständlich keine Spendenquittung ausstellen. Mit der Spendenquittung bescheinigt der Verein / die Institution einem Spender (auch Privatpersonen) den Erhalt der Spende. Hat insofern nichts damit zu tun, dass der Verein an jede Privatperson spenden kann.
Zitat von: Ellen_Alien am 10. April 2023, 22:59:44Empfangen kann eine Spende jeder.
Dem widerspreche ich.
Mach nen Stream auf Twitch auf, sag den Leuten sie sollen dir was spenden. Das Finanzamt und auch das JobCenter wird es immer als Einkommen sehen.
Arbeite als Bedienung im Restaurant. Trinkgeld? Ist das sowas wie eine Spende?
Selbst Straßenbettler bekommen keine Spende. Gab mal jemand der jeden Sonntag vor der Kirch gebeutelt hatte. Da kommen einige Hundert Euro Täglich zusammen. Hat sogar das Amt mitbekommen und dann angerechnet.
Oder was ist, wenn ich dir einfach 500€ spende. Ich überweise es dir gerne. Wirst schon sehen, dass das JC dir das anrechnen wird.
ZitatDie Zuwendung muss schon von einem eingetragenen gemeinnützigen Verein kommen und die wissen schon, wie man solche Zuwendungen rechtssicher dem Berechtigten zukommen lässt bzw. welche Belege der Berechtigte braucht um keine Probleme zu bekommen.
So ist es. Dass du @PaulHilft den Unterschied nicht verstehst, ändert nichts an den Tatsachen.
ZitatZwischen Geldgeschenken und zweckgebundenen Zuwendungen gibt es wohl Unterschiede.
All deine genannten Beispiele @PaulHilft sind selbstverständlich keine Spenden.