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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 10. April 2023, 13:02:11

Titel: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: Filip2610 am 10. April 2023, 13:02:11
Guten Tag,
habe von meinem Jobcenter einen Brief erhalten und kann/soll mich zu einer geplanten Aufrechnung äußern. Beziehe Bürgergeld und bin nebenbei ab und an selbstständig. Mehrere berufliche Ausgaben wurden vom Jobcenter als nicht beruflich eingestuft (ehrlich fälschlicherweise und völlig unbegründet). Habe gegen den Kürzungsbescheid Widerspruch eingelegt. Werde in meiner Antwort auf die Anhörung zur Aufrechnung dies mitteilen. Abgesehen davon soll man aber Gründe vorbringen, warum eine Aufrechnung nicht möglich ist. Ich will argumentieren mit Veganer/groß/alleinlebend und der Inflation und mit einer höheren Miete als vom Jobcenter übernommen und aufgrund von langer Krankheit/Krankschreibung und den hohen Mieten in Berlin ist ein Umzug/eine geringere Miete gegenwärtig nicht möglich. Daher deckt das Bürgergeld in meinem Fall schon jetzt nicht das Existenzminimum, eine Kürzung durch eine Aufrechnung wäre daher in diesem Fall rechtswidrig (Grundgesetz Art. 1: ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."). Macht das so Sinn oder sollte ich etwas anderes schreiben? Auf einer Webseite habe ich gelesen, dass Aufrechnungen nur in bestimmten Fällen stattfinden dürfen, beispielsweise bei falschen Angaben. Sind die Voraussetzungen für eine Aufrechnung in meinem Fall überhaupt gegeben? Herzlichen Dank für jeden Hinweis!
Have a nice day 😉
Titel: Aw: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: Hary am 10. April 2023, 13:27:48
Zitat von: Filip2610 am 10. April 2023, 13:02:11Daher deckt das Bürgergeld in meinem Fall schon jetzt nicht das Existenzminimum, eine Kürzung durch eine Aufrechnung wäre daher in diesem Fall rechtswidrig (Grundgesetz Art. 1: ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."). Macht das so Sinn oder sollte ich etwas anderes schreiben?
Mit dieser Argumentation wirst du keinen Erfolg haben, dies wurde ja bereits in vielen Verfahren vorgebracht. Dein Existenzminimum ist durch den Regelsatz im juristischen Sinne gedeckt. Wenn du aus besonderen Gründen der Meinung bist einen Mehrbedarf zu haben, dann kann dieser natürlich berücksichtigt werden, nachdem du diesen nachgewiesen und begründet hast. Der reine Verweis auf steigende Kosten wird dir nicht helfen.
Titel: Aw: Anhörung zur Aufrechnung
Beitrag von: JensM1 am 10. April 2023, 16:34:15
Der Verweis darauf, dass deine Miete nicht in voller Höhe übernommen wird, evtl höhere Kosten für Medikamente o. ä. sind valide Argumente, die im Rahmen einer Ermessensentscheidung zur Aufrechnung berücksichtigt werden müssen. Den Rest kannst du dir sparen.

Dagegen muss das JC die Gründe abwägen, die für eine Aufrechnung sprechen könnten (Freibeträge aus Erwerbstätigkeit, keine weiteren Aufrechnungen bspw. aus Darlehen u. ä.).

Da die Mietkürzung ca. 12 % deines Regelbedarfes betrifft, wäre eine Aufrechnung trotzdem möglich, da Kürzung insgesamt unter 30 %.