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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kowalka am 10. April 2023, 15:58:02

Titel: Umzugsgrund "mangelndes Therapieangebot "?
Beitrag von: Kowalka am 10. April 2023, 15:58:02
Kann man damit eine Übernahme der KdU und ggf. Umzugskosten in eine andere Stadt erwirken, wenn man sich aufgrund seiner Psychosen bedingt arbeitsunfähig "fühlt"(-soll ja erst noch diagnostiziert werden) und kein Therapieangebot vor Ort hat (nach einem Jahr intensiver Bemühung)?
Titel: Aw: Umzugsgrund "mangelndes Therapieangebot "?
Beitrag von: Spring23 am 10. April 2023, 16:06:09
Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 15:58:02Kann man damit eine Übernahme der KdU und ggf. Umzugskosten in eine andere Stadt erwirken, wenn man sich aufgrund seiner Psychosen bedingt arbeitsunfähig "fühlt"(-soll ja erst noch diagnostiziert werden) und kein Therapieangebot vor Ort hat (nach einem Jahr intensiver Bemühung)?

vermutlich nicht, zumal die Diagnose in einer psychiatrischen Ambulanz in 1-2 Terminen getroffen werden kann -eine ambulante Langzeittherapie ist eine andere Baustelle.

Weitere Frage: Weiß man schon, dass es am Umzugsort Psychiater mit Terminen/ einen Therapieplatz gibt -und schaut es dort mit Arbeitsplätzen auch gut aus?
Titel: Aw: Umzugsgrund "mangelndes Therapieangebot "?
Beitrag von: Kowalka am 10. April 2023, 16:25:04
Zitat von: Spring23 am 10. April 2023, 16:06:09vermutlich nicht, zumal die Diagnose in einer psychiatrischen Ambulanz in 1-2 Terminen getroffen werden kann -eine ambulante Langzeittherapie ist eine andere Baustelle.
Ja, jedoch auch die sind hoffnungslos überlastet und stehe da schon auf ner inoffiziellen Warteliste.

Zitat von: Spring23 am 10. April 2023, 16:06:09Weitere Frage: Weiß man schon, dass es am Umzugsort Psychiater mit Terminen/ einen Therapieplatz gibt -und schaut es dort mit Arbeitsplätzen auch gut aus?
Was Arbeit betrifft -laut Jobbörse- besser als hier und was therapeutisches Angebot angeht, findet man zumindest regelmäßig Termine für ein sog. "Psychotherapeutisches Erstgespräch", was es hier nicht einmal gibt.

 
Titel: Aw: Umzugsgrund "mangelndes Therapieangebot "?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 10. April 2023, 16:42:28
Angebote in welchem Bereich auch immer begründen keine Unzugsnotwenidgkeit.

Entweder Arbeitsaufnahme mit abgeschlossenem Arbeitsvertrag oder festen Therapieplatz.