Hallo,
blöderweise hab ich verschwitzt dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich wegen kaputter Heizungen die Miete gekürzt habe.Was kann ich jetzt am besten tun ? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
hellokitty71
Zitat von: hellokitty71 am 10. April 2023, 20:09:51Hallo,
blöderweise hab ich verschwitzt dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich wegen kaputter Heizungen die Miete gekürzt habe.Was kann ich jetzt am besten tun ? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Nimm die VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) und reiche die Erklärung der Mietminderung nach.
Dann wartest du wie das JC damit umgeht und im Zweifel fragst du hier wieder nach.
MfG FN
Zitat von: hellokitty71 am 10. April 2023, 20:09:51Hallo,
blöderweise hab ich verschwitzt dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich wegen kaputter Heizungen die Miete gekürzt habe.Was kann ich jetzt am besten tun ? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen lassen, wenn die bald ansteht. Weniger Verwaltungsaufwand für JC.
Hat der Vermieter das genehmigt oder musst du die Mietminderung evtl. nachzahlen?
Hattest du Unkosten die du gegenrechnen kannst, wie hast du in der Ausfallzeit geheizt?
Zitat von: MAC517 am 12. April 2023, 01:07:37Hat der Vermieter das genehmigt oder musst du die Mietminderung evtl. nachzahlen?
Der VM muss doch keine Minderung genehmigen. Die Minderung ist die Folge weil er die Reparatur nicht veranlasst hat.
Eine Minderung muss nicht nachgezahlt werden. Das Geld ist für den VM verloren.
Zitat von: Ratlos am 12. April 2023, 09:44:22Zitat von: MAC517 am 12. April 2023, 01:07:37Hat der Vermieter das genehmigt oder musst du die Mietminderung evtl. nachzahlen?
Der VM muss doch keine Minderung genehmigen. Die Minderung ist die Folge weil er die Reparatur nicht veranlasst hat.
Eine Minderung muss nicht nachgezahlt werden. Das Geld ist für den VM verloren.
Genehmigt war unglücklich ausgedrückt. Wenn der VM der Meinung ist das die Kürzung zu hoch war kann er eine Nachzahlung fordern.
Ich hätte fragen sollen ob die Mietminderung mit dem VM abgesprochen war oder ob er evtl. noch gegen die Mietminderung vorgeht. Verständlicher?
Zitat von: MAC517 am 12. April 2023, 10:25:13Wenn der VM der Meinung ist das die Kürzung zu hoch war kann er eine Nachzahlung fordern.
Eine Minderung spart dem Mieter viel Geld. Freiwillig wird er kaum eine "Nachzahlung" leisten sonst hätte er erst gar nicht mindern brauchen.
Minderung ist das letzte Zwangsmittel das fast immer zu Streitigkeiten führt.
Ein moderates Zwangsmittel ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273.
Hier
muss nach Beseitigung der Mängel der zurück behaltene Betrag nachgezahlt werden