Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cruius am 13. April 2023, 16:25:17

Titel: AU einreichen Frist?
Beitrag von: Cruius am 13. April 2023, 16:25:17
Sali, es geht darum dass ich einen Termin am Montag den 03.  beim JC hatte und am Samstag davor erkrankte.
Ich bin also Montag zum Arzt und habe mir eine AU geholt für die Woche also inkl des 03.
Die AU habe ich am 04. abgeschickt. Nun bekam ich am Freitag ein Schreiben mit dem Datum 04.04 (also 1 Tag nach dem Termin wurde das Schreiben erstellt) mit einem neuen Termin UND einer Anhöhrung wegen Leistungskürzung wo ich mich äussern soll. Laut SGBII habe ich doch 3 Tage Zeit die Krankenmeldung einzureichen. Wieso kommt direkt 1 Tag nach dem Termin so ein Brief? Ich werde die Anhörung natürlich mit einem Einzeiler beantworten. Die Krankenmeldung liegt ja mittlerweile vor. Aber das Vorgehen ist mir neu. Hat sich das was im Gesetz geändert?
Titel: Aw: AU einreichen Frist?
Beitrag von: Sheherazade am 13. April 2023, 16:53:40
Hast du den Termin am 03. morgens denn telefonisch abgesagt oder bist du einfach nicht hingegangen?
Titel: Aw: AU einreichen Frist?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 13. April 2023, 18:19:37
Wenn du nicht hingegangen bist, kann der Vermittler zentral ein Schreiben erstellt haben,  dass nachts rausging und hat deine AU noch gar nicht erhalten
Titel: Aw: AU einreichen Frist?
Beitrag von: Hary am 13. April 2023, 18:55:03
Zitat von: Cruius am 13. April 2023, 16:25:17Wieso kommt direkt 1 Tag nach dem Termin so ein Brief?
Hast du deinen SB am Tag des Termins über deine Krankheit informiert? Sofern er es nicht wusste, dann bist du erst einmal unentschuldigt und die Anhörung dient dann dazu, den Sachverhalt zu klären. Im Gesetz heißt es ja, dass dein Jobcenter bei Krankheit unverzüglich zu informieren ist. Also schon recht zeitnahe. Der Krankenschein muss spätestens am vierten Tag dort sein.

Bedenke aber, dass nicht direkt nach Abgabe dies auch ersichtlich ist für deinen SB. Der Krankenschein wird erst digitalisiert und dass kann manchmal dauern. Wichtig ist nur, dass deine AU am vierten Tag nachweislich beim JC angekommen ist.