Zu Zeiten der Pandemie zahlte die damalige Bundesregierung allen Sozialhilfe- und Hartz-IV-Beziehern (heute Bürgergeld) einen einmaligen Zuschlag in Höhe von 150 Euro, um die Mehrausgaben für Masken und Hygieneartikel bezahlen zu können. Viele Betroffene legten dagegen Widerspruch und Klage ein, weil der Zuschlag nicht ausreichte. Nun muss das Bundessozialgericht entscheiden, ob dieser Betrag ausreichend war. Die Chancen stehen nicht schlecht, denn dem Kläger wurde für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bundessozialgericht-entscheidet-darueber-ob-hartz-iv-zuschlag-ausreichend-war
der regierung zu liebe war es ausreichend..ich bin mir da zieeemlich sicher..
BSG wird für ausreichend zustimmen ist ja dadurch niemand verhungert.
Hey Staat, ich brauch mehr Geld. :yes:
Zitat von: horst am 14. April 2023, 16:32:11BSG wird für ausreichend zustimmen ist ja dadurch niemand verhungert.
und sollten doch welche verhungert sein..wird mans nie erfahren..werden in keiner statistik geführt oder fix unterm tisch gekehrt..etz..
Zitat von: chrisi01 am 14. April 2023, 16:33:51Hey Staat, ich brauch mehr Geld. :yes:
hier stehen die Ukrainer:innen schon Schlange vor dem JC. :mocking:
(https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp-content/uploads/2023/04/Warteschlange-scaled-e1681552907661.jpg?resize=768%2C603&ssl=1)