Liebe Community,
ich habe eine Frage an Euch:
Ich bin leider schon etwas länger im ALG2-Bezug und habe gerade erst im Januar meinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten, nachdem mein letzter Bescheid im Übergang zwischen ALG2 und dem neuen Bürgergeld abgelaufen war (zum 31.01.23). Den Weiterbewilligungsantrag habe ich Ende 2022 gestellt und auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht und vorgelegt.
Jetzt habe ich heute erneut ein Schreiben vom JC erhalten, mit einer Anforderung Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft. Diese Selbstauskunft habe ich bereits wiederholt ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen eingereicht und vorgelegt, u.a. bei meinem Erstantrag und dem Weiterbewilligungsantrag Ende 2021. Wie bereits erwähnt habe ich die Kontoauszüge der letzten drei Monate erst im Dezember 2022 bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag eingereicht. Ist es rechtens, jetzt erneut, nachdem ich meinen Bewilligungsbescheid im Januar erhalten habe, erneut eine solche Anforderung zu schicken? An meinen Vermögensverhältnissen hat sich seit meiner letzten Antragstellung nichts geändert, ich beziehe auch keine sonstigen Einkünfte, arbeite nicht nebenher usw.
In dem Schreiben steht nicht explizit drin, dass erneut Kontoauszüge vorzulegen sind, sondern nur, dass das Formular Anlage VM ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss oder andernfalls die Leistungen eingestellt werden. Reicht es also, wenn ich es einfach ohne weitere Nachweise ausfülle und so zurückschicke? Bargeld und Kontoguthaben liegen deutlich unter dem zulässigen Schonvermögen, sonstige Vermögenswerte sind nicht vorhanden, aber das habe ich dem JC bereits wiederholt erklärt und nachgewiesen. Möchte keinen unnötigen Ärger haben, sehe es aber auch nicht ein, immer wieder Nachweise vorzulegen, die ich bereits wiederholt vorgelegt habe.
Im Voraus besten Dank für eure Hilfe und Unterstützung.
Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende.
Hans77
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Reicht es also, wenn ich es einfach ohne weitere Nachweise ausfülle und so zurückschicke?
Ja, das reicht aus.
Zitat von: Sheherazade am 15. April 2023, 09:44:36Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Reicht es also, wenn ich es einfach ohne weitere Nachweise ausfülle und so zurückschicke?
Ja, das reicht aus.
Hallo Sheherazade,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kurze Nachfrage:
Wenn ich jetzt bei meinem PayPal-Konto wahrheitsgemäß 0,00 € angebe (Kreditkarte nicht vorhanden bzw.nur eine Debitkarte), dann muss ich aber vermutlich damit rechnen, dass die dann im Nachhinein auch hierzu Kontoauszüge anfordern, oder? Eine Debitkarte gilt nicht als Kreditkartenkonto, da es sofort vom Konto abgebucht wird, richtig?
Danke und Gruß
Hans77
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:57:47Wenn ich jetzt bei meinem PayPal-Konto wahrheitsgemäß 0,00 € angebe (Kreditkarte nicht vorhanden bzw.nur eine Debitkarte), dann muss ich aber vermutlich damit rechnen, dass die dann im Nachhinein auch hierzu Kontoauszüge anfordern, oder? Eine Debitkarte gilt nicht als Kreditkartenkonto, da es sofort vom Konto abgebucht wird, richtig?
Ja, richtig wegen der Debitkarte. Die meisten Jobcenter wissen, dass ein Paypalkonto ähnlich einer Debitkarte genutzt wird. Wenn du in der Vergangenheit nicht wegen größerer Guthaben auf dem Paypalkonto aufgefallen bist, wird man wohl auch nichts nachfordern von dir. Gibt es überhaupt Kontoauszüge von Paypal? :weisnich:
Zitat von: Sheherazade am 15. April 2023, 10:15:21Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:57:47Wenn ich jetzt bei meinem PayPal-Konto wahrheitsgemäß 0,00 € angebe (Kreditkarte nicht vorhanden bzw.nur eine Debitkarte), dann muss ich aber vermutlich damit rechnen, dass die dann im Nachhinein auch hierzu Kontoauszüge anfordern, oder? Eine Debitkarte gilt nicht als Kreditkartenkonto, da es sofort vom Konto abgebucht wird, richtig?
Ja, richtig wegen der Debitkarte. Die meisten Jobcenter wissen, dass ein Paypalkonto ähnlich einer Debitkarte genutzt wird. Wenn du in der Vergangenheit nicht wegen größerer Guthaben auf dem Paypalkonto aufgefallen bist, wird man wohl auch nichts nachfordern von dir. Gibt es überhaupt Kontoauszüge von Paypal? :weisnich:
Danke für die schnelle Antwort. :-)
Die gibt es. Habe mir mal bei meinem Erstantrag einen solchen Kontoauszug von meinem PayPal-Konto heruntergeladen. Ich nutze es aber praktisch nie und wenn, dann nur zum Bezahlen, was aber auch direkt von meinem Girokonto abgebucht wird. Kreditkarte habe ich gekündigt, da sie nicht mehr kostenlos gewesen ist und habe jetzt nur noch eine Debitkarte meiner Bank. Den Nachweis, dass ich letztes Jahr meine Kreditkarte gekündigt habe, muss ich aber nicht erbringen, oder? Hatte ich auch nie benutzt.
Ist das alles so kompliziert... :-(
Danke und Gruß
Hans77
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 10:26:05Den Nachweis, dass ich letztes Jahr meine Kreditkarte gekündigt habe, muss ich aber nicht erbringen, oder?
Nein, zumindest nicht ohne Aufforderung.
ZitatIst das alles so kompliziert... :-(
Eigentlich nicht. Man sollte sich nur nicht alle möglichen Szenarien ausdenken, die eventuell auf einen zukommen. :zwinker:
Zitat von: Sheherazade am 15. April 2023, 10:30:33Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 10:26:05Den Nachweis, dass ich letztes Jahr meine Kreditkarte gekündigt habe, muss ich aber nicht erbringen, oder?
Nein, zumindest nicht ohne Aufforderung.
ZitatIst das alles so kompliziert... :-(
Eigentlich nicht. Man sollte sich nur nicht alle möglichen Szenarien ausdenken, die eventuell auf einen zukommen. :zwinker:
Ja, das ist richtig. Ich bin aber halt leider ein recht pessimistischer Mensch und gehe immer vom schlimmsten Fall aus. Mache mir einfach viel zu viele Gedanken und will keine Fehler machen.
Daher auch nochmals vielen Dank für die nette und schnelle Hilfe.
Liebe Grüße
Hans77
Die neue Anlage VM zielt auf das reduzierte Schonvermögen von 40.000 Euro ab. Vorher war es für Erstantragsteller während Corona 60.000. Wie ich den Einganspost lese gehörst du eben zu dieser Gruppe.
Fülle die Anlage aus und gut ist. Nur bei unplausiblen Sachverhalten sollte vom JC nachgeforscht werden
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:57:47Wenn ich jetzt bei meinem PayPal-Konto wahrheitsgemäß 0,00 € angebe
Ich habe alle Felder frei gelassen. Nur bei Girokonto eine Zahl eingetragen, mehr nicht.
War ausreichend. :yes:
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Bargeld und Kontoguthaben liegen deutlich unter dem zulässigen Schonvermögen, sonstige Vermögenswerte
ich gebe sowas immer an bei der nächsten Regierung z.b. CDU/CSU könnte das Schonvermögen ja geändert werden.
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 10:38:03Ich bin aber halt leider ein recht pessimistischer Mensch und gehe immer vom schlimmsten Fall aus
ich auch deshalb.
Zitat von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 10:53:30Die neue Anlage VM zielt auf das reduzierte Schonvermögen von 40.000 Euro ab.
der Betrag ist ja schon eine Hausnummer.
Zitat von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 10:53:30Die neue Anlage VM zielt auf das reduzierte Schonvermögen von 40.000 Euro ab. Vorher war es für Erstantragsteller während Corona 60.000. Wie ich den Einganspost lese gehörst du eben zu dieser Gruppe.
Fülle die Anlage aus und gut ist. Nur bei unplausiblen Sachverhalten sollte vom JC nachgeforscht werden
Hallo. Danke auch Dir für deine nette Antwort. Um 40000 € oder gar 60000 € Schonvermögen geht es bei mir nicht mal ansatzweise... ;-)
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 11:04:10Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:57:47Wenn ich jetzt bei meinem PayPal-Konto wahrheitsgemäß 0,00 € angebe
Ich habe alle Felder frei gelassen. Nur bei Girokonto eine Zahl eingetragen, mehr nicht.
War ausreichend. :yes:
Danke für deine Antwort. Da kommt dann wieder mein Pessimismus ins Spiel. Ich denke mir, wenn ich nichts ausfülle, kommen erst Recht die Nachfragen, zumal ich ja bereits ein PayPal-Konto dort gemeldet hatte und auch ein (inzwischen nicht mehr vorhandenes) Kreditkartenkonto.
Zitat von: horst am 15. April 2023, 11:22:51Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Bargeld und Kontoguthaben liegen deutlich unter dem zulässigen Schonvermögen, sonstige Vermögenswerte
ich gebe sowas immer an bei der nächsten Regierung z.b. CDU/CSU könnte das Schonvermögen ja geändert werden.
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 10:38:03Ich bin aber halt leider ein recht pessimistischer Mensch und gehe immer vom schlimmsten Fall aus
ich auch deshalb.
Auch Dir Danke für deine Rückmeldung. Wie bereits oben erwähnt, geht es mir bei meinem Schonvermögen eher um die ursprünglichen Werte von 150 € pro Lebensjahr plus die 750 € für einmalige Anschaffungen. Hierbei liege ich ebenfalls noch deutlich unter diesem maximalen Schonvermögen.
Noch eine andere Nachfrage vielleicht an Euch alle. Sollte ich doch noch Kontoauszüge vorlegen müssen, könnte es dann zum Problem werden, wenn ich im Januar und Februar kein Geld von meinem Konto abgehoben habe? Ich habe in den Monaten zuvor und auch danach Beträge zwischen jeweils 400 - 500 € abgehoben und hatte im Januar/Februar keinen weiteren Bargeldbedarf. Könnten jetzt Nachfragen kommen, warum ich kein Geld abgehoben haben bzw. wie ich im Januar und Februar ohne Geld "überleben" konnte? Ich weiß, dass das vielleicht nicht sonderlich clever war, aber es war eben wirklich nicht nötig und ich hatte auch sonst keine Einnahmen. Bin natürlich auch davon ausgegangen, dass mit meinen vorgelegten Kontoauszügen im Rahmen des neuen Weiterbewilligungsantrages dieses Thema vorerst keine Rolle mehr spielen würde.
Vielen lieben Dank für euren Auskünfte und Euch allen noch ein schönes Wochenende und alles Gute.
Liebe Grüße
Hans77
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 14:19:09Ich habe in den Monaten zuvor und auch danach Beträge zwischen jeweils 400 - 500 € abgehoben und hatte im Januar/Februar keinen weiteren Bargeldbedarf.
Sollten Nachfragen kommen, beantwortest du das genau so.
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 14:19:09Ich habe in den Monaten zuvor und auch danach Beträge zwischen jeweils 400 - 500 € abgehoben und hatte im Januar/Februar keinen weiteren Bargeldbedarf.
Bargeld gebe ich immer an, sollte ich doch einmal auf dem Konto was einzahlen müssen.
Hans77
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Jetzt habe ich heute erneut ein Schreiben vom JC erhalten, mit einer Anforderung Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft. Diese Selbstauskunft habe ich bereits wiederholt ausgefüllt
Am sichersten wäre es dieses Schreiben anonymisiert einzustellen.
Und seit wann bist du im Bezug?
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Wie bereits erwähnt habe ich die Kontoauszüge der letzten drei Monate erst im Dezember 2022 bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag eingereicht.
mit oder ohne Anlage VM?
MfG FN
Da der erste WBA Ende 2021 gestellt wurde, ist der TE max seit Ende 2020 im Bezug. Eher seit Mitte 202ü, da während Corona häufig nur für 6 Monate bewilligt wurde
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. April 2023, 18:25:07Hans77
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Jetzt habe ich heute erneut ein Schreiben vom JC erhalten, mit einer Anforderung Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft. Diese Selbstauskunft habe ich bereits wiederholt ausgefüllt
Am sichersten wäre es dieses Schreiben anonymisiert einzustellen.
Und seit wann bist du im Bezug?
Das Schreiben lautet:
Sehr geehrter Herr Hans77,
mit Einführung des Bürgergeldes gelten seit 1. Januar 2023 neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus Paragraph 12...ist das Jobcenter xxx verpflichtet, das jeweils vorhandene Vermögen auf Angemessenheit zu prüfen. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, wurde Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II deshalb bereits im Vorfeld bewilligt.
Damit das Jobcenter xxx die bereits bewilligten Fälle sukzessive hinsichtlich der Angemessenheit von Vermögen prüfen kann, benötigen wir noch die beigefügte Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Hilfe beim Ausfüllen...
Beachten Sie bitte, dass die Anlage zur Selbstauskunft/ Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft bis zum 5. Mai 2023 vorliegen muss.
Zitat von: Hans77 am 15. April 2023, 09:22:27Wie bereits erwähnt habe ich die Kontoauszüge der letzten drei Monate erst im Dezember 2022 bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag eingereicht.
mit oder ohne Anlage VM?
MfG FN
Ohne Anlage VM. Die war in der zugeschickten Briefpost mit dem WBA nicht enthalten, habe den Weiterbewilligungsantrag aber digital ausgefüllt und die Kontoauszüge mitgeschickt.
Im Bezug bin ich seit Mitte 2021 beim Jobcenter, den WBA habe ich Ende 2021 ausgefüllt, darin war auch die Anlage VM enthalten, die ich vollständig ausgefüllt habe.
Da ich mitten in die Umstellung gefallen bin mit dem Ablauf meines Bewilligungsbescheides zum 31.01.23, bin ich davon ausgegangen, dass dann soweit alles in Ordnung gewesen ist und mir wurden ja auch weitere Leistungen bewilligt.
Danke und Gruß
Hans77
Die Anlage VM wurde 2023 mit Einführung Bürgergeld angepasst. Und nicht jeder SB hat beim WBA auf dem Schirm, wer unter die 60k gefallen ist und jetzt auf 40k schrumpft oder schon länger dabei ist.
Zitat von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 19:12:43Die Anlage VM wurde 2023 mit Einführung Bürgergeld angepasst. Und nicht jeder SB hat beim WBA auf dem Schirm, wer unter die 60k gefallen ist und jetzt auf 40k schrumpft oder schon länger dabei ist.
Verstehe. Vielen Dank.
Ich fülle dann einfach die Anlage VM aus nach bestem Wissen und Gewissen und schicke sie zurück, füge aber keine Kontoauszüge mit dazu.
Schönen Abend noch und liebe Grüße
Hans77