Hallo, leider finde ich keine Antwort im Netz dazu. Ich finde zu viel anders zeug.
Mann A und Frau A heiraten. Bekommen ein Kind.
Mann A und Frau A lassen sich scheiden. Das Kind wird 12 Jahre alt.
Nun heiratet Frau A Mann B. Alle leben 6 Jahre zusammen.
Es gab keine Adoption.
Es gibt die Familienversicherrung. Somit ist die Frau A und deren Kind über Mann B versichert.
Wenn nun das Kind ein Pflegefall wird, ist Mann B dann ein Verwalter? Bei der Pflege wird stark zwischen Verwandten und allen anderen unterschieden.
Danke für eure kurze Rückmeldung.
Ist der Hintergrund der Frage der, dass der Stiefvater die Pflege übernehmen will?
Der Hintergrund ist, dass der geheirateten Mann B ebenfalls unterstützen würde.
Damit wären 2.418€ Verhinderungspflege und 1.500 € über die Nachbarschaftshilfe möglich. Also 3.918 € als Anerkennung für den Mann B.
Sollte dieser verwandt sein, so wäre das alles ganz anders.
Manchmal hilft googlen, lies mal hier (https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zur-pflegezeit/wer-gilt-als-naher-angehoeriger-2036510?tkcm=aaus). Der Stiefvater gilt also als naher Angehöriger für die Pflegekasse.
Mann B ist logischerweise kein (bioloischer) Verwandter, aber - solange er mit der Mutter A verheiratet ist - ein Familienmitglied von Kind A.
Im Pflegerecht umfasst der Begriff pflegende Angehörige einen weitergehenden Personenkreis, u.a. alle Familienangehörigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegende_Angeh%C3%B6rige
Zitat von: PaulHilft am 15. April 2023, 14:13:29Bei der Pflege wird stark zwischen Verwandten und allen anderen unterschieden.
Falsch, im SGB XI wird gar nicht zwischen "Verwandten und allen Anderen" unterschieden, der Begriff Verwandte kommt im Gesetz sogar nur 2 Mal vor, einmal bei der Versicherungspflicht und einmal bei Abgrenzung zu gewerblichen Pflegekräften.
Im SGB XI wird zwischen pflegenden Angehörigen und gewerblichen Pflegekräften unterschieden.