Hallo,
mir ist in der Silvesternacht durch fremdes Verschulden die Wohnung abgebrannt.
Alle Möbel und Kleidung wurden vernichtet.
Ich hatte keine Hausratversicherung.
Ich habe auch keine Abfindung erhalten.
Ich konnte eine neue Wohnung anmieten und einrichten.
Kaution habe ich selbst bezahlt.
TV und Waschmaschine habe ich neu gekauft. (2000€)
Alles andere Gebraucht, gut und günstig ,jedoch ohne Rechnung!
Auf meinem Konto ist auch noch Geld.
Bin ich berechtigt Erstausstattung zu beantragen???
MfG Rico
Bei Brand theoretisch schon, aber alles was schon angeschafft wurde, ist kein Bedarf mehr
BTW warum hat man/frau keine Versicherung? Kostet nucht die Welt und das Geplärre wg Erstausstattung kann auch entfallen.
Jetzt habe ich eine Hausratversicherung :sehrgut:
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 16:40:51Jetzt habe ich eine Hausratversicherung :sehrgut:
die werden sicher beim JC auch Fragen warum ihr keine Rauchmelder hattest, ist ja Pflicht.
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 16:02:22Hallo,
mir ist in der Silvesternacht durch fremdes Verschulden die Wohnung abgebrannt.
Alle Möbel und Kleidung wurden vernichtet.
Ich hatte keine Hausratversicherung.
Ich habe auch keine Abfindung erhalten.
war der Verursacher nicht bekannt oder wieso gibt es keinen Schadensersatz?
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 16:02:22Ich konnte eine neue Wohnung anmieten und einrichten.
Kaution habe ich selbst bezahlt.
TV und Waschmaschine habe ich neu gekauft. (2000€)
Alles andere Gebraucht, gut und günstig ,jedoch ohne Rechnung!
Auf meinem Konto ist auch noch Geld.
Bin ich berechtigt Erstausstattung zu beantragen???
MfG Rico
klar, zum Antrag ist man berechtigt, aber er dürfte abgelehnt werden, aus mehreren Gründen.
1. Es ist kein Bedarf mehr gegeben
2. Die Sache liegt gut 4 Monate zurück, wobei 1. dabei noch wichtiger ist, als dieser Umstand
3. Wird/hätte man so oder so keine Waschmaschine und TV für 2000 Euro erhalten. Mag Siemens solide sein und Miele noch mehr kosten, aber das ist purer Luxus.
Rico
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 16:02:22Bin ich berechtigt Erstausstattung zu beantragen???
Bei Brand JA
allerdings kann das nicht pauschal gelten bzw. gesehen werden.
Da kommt es in deinem Fall also darauf an ob du schon vorab die Erstausstattung beantragt hast und ob das JC es verschleppt hat und du deswegen die EA gekauft hast.
Also sollte das von dir erst mal (evtl. ausführlich) bentwortet werden.
MfG FN
Zitat von: horst am 15. April 2023, 17:43:34Zitat von: Rico am 15. April 2023, 16:40:51Jetzt habe ich eine Hausratversicherung :sehrgut:
die werden sicher beim JC auch Fragen warum ihr keine Rauchmelder hattest, ist ja Pflicht.
Selbstverständlich hatten wir Rauschmelder und die Feuerwehr hat fleißig gelöscht.
Das ganze Haus ist unbewohnbar( 20 Mietparteien haben ihre Wohnungen verloren).
Ist die Beantragung wirklich Zeitlich gebunden? In eine Wohnung mit nichts einziehen und Monatelang auf Erstaustattunggenehmigung zu warten ist ja unmöglich.
Ich konnte auch nicht wissen das ich Erstaustattung beantragen kann.
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 18:08:07Selbstverständlich hatten wir Rauschmelder und die Feuerwehr hat fleißig gelöscht.
Das ganze Haus ist unbewohnbar( 20 Mietparteien haben ihre Wohnungen verloren).
Ist die Beantragung wirklich Zeitlich gebunden? In eine Wohnung mit nichts einziehen und Monatelang auf Erstaustattunggenehmigung zu warten ist ja unmöglich.
Einen nicht gestellten Antrag (zeitnah) zu genehmigen ist noch unmöglicher
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 18:08:07Ich konnte auch nicht wissen das ich Erstaustattung beantragen kann.
was ist mit dem Verursacher?
Ich würde einfach jetzt, einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Schreib rein was passiert ist und warte was zurück kommt.
Neue Wohnung hat eben gedauert und die Gedanken waren woanders.
So eben nur das wirklich Notwendige gekauft und nun, ist Geld eben alle.
Aber für das was jetzt schon da ist, wird es nichts vom JC geben.
(TV und WM für 2000 € = besser für dich behalten)
Egal ob man eine HR Versicherung hatte oder nicht, die ist keine Pflicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. April 2023, 18:18:33Aber für das was jetzt schon da ist, wird es nichts vom JC geben.
Habe alles gekauf was ich brauche.
Rechnung habe ich jedoch nur für TV und WM.
Warum kann ich nicht in Vorkasse gehen?
In eine Nackte Wohnung kann man nicht einziehen.
auch bei uns gab es damals einen Brand und ich weis wie schlimm sowas ist.
https://www.tag24.de/nachrichten/leipzig-polizei-feuerwehr-brand-flammen-wohnhaus-17-verletzte-krankenhaus-sprungtuch-loeschen-492112
Vorkasse heißt, du konntest den Bedarf auf andere Weise decken. Daher bist du nicht auf Steuergelder angewiesen
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 18:26:25Warum kann ich nicht in Vorkasse gehen?
Kannst du, aber für das JC eben schlecht, da sehen sie Geld ist da.
Also braucht es keine Erstausstattung mehr.
So was muss man eben immer, vorher Beantragen.
Manche zahlen dann einfach eine Pauschale (meistens), andere wollen Rechnungen haben.
Antrag stellen kann man ja trotzdem, kostet nix und der Brand dürfte beim JC ja bekannt sein.
Wenigstens mit einer Pauschale würde ich es Versuchen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. April 2023, 18:34:35Zitat von: Rico am 15. April 2023, 18:26:25Warum kann ich nicht in Vorkasse gehen?
Kannst du, aber für das JC eben schlecht, da sehen sie Geld ist da.
Also braucht es keine Erstausstattung mehr.
Das JC kennt meinen Kontostand und mein Schicksal.
Liste ich jetzt alles auf was ich gekauft habe (gebraucht ohne Rechnung)
und beantrage Kostenübernahme als Geldleistung zu gewähren?
Momentan brauche ich nichts mehr.
Dürfen nur mittellose beantragen?
Du bist weniger hilfebedürftig, wenn du das Geld woanders her bekommst.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
§9 SGB II
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 18:50:31Dürfen nur mittellose beantragen?
:schock: Selbstverständlich.
Jeder in Arbeit oder schlicht nicht im Leistungsbezug, warum auch immer, muss
alles selbst zahlen.
Zitat von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 19:09:34Du bist weniger hilfebedürftig, wenn du das Geld woanders her bekommst.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
§9 SGB II
Ich bekomme kein Geld woanders her.
Das JC kennt meinen Kontostand.
Nur weil ich etwas gspartes habe bekomme weniger Hilfe als Menschen die mit Geld nicht umgehen können?
Ein schwacher Trost vielleicht, aber das, was JC teilweise an Erstausstattung mit Verweis auf Sozialkaufhäuser Zahlen, wäre im Vergleich zu dem, was Du allein für TV und WM ausgegeben hast, nicht wirklich viel gewesen.
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 16:02:22mir ist in der Silvesternacht durch fremdes Verschulden die Wohnung abgebrannt.
Und der Schuldige hatte auch keine Versicherung?
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 18:50:31Liste ich jetzt alles auf was ich gekauft habe (gebraucht ohne Rechnung)
und beantrage Kostenübernahme als Geldleistung zu gewähren?
Momentan brauche ich nichts mehr.
Wenn du nichts brauchst, wirst du auch nichts bekommen, auch kein Geld.
Zitat von: Sheherazade am 15. April 2023, 19:41:14Wenn du nichts brauchst, wirst du auch nichts bekommen, auch kein Geld.
Ich hatte aber gebraucht.Kann ja nicht in eine leere Wohnung einziehen.
Ich bin mir fast sicher, die Antragstellung ist zeitlich nicht begrenzt und kann auch erst nach Kenntnis einer möglichen Antragstellung genehmigt werden.
Also nachdem die Möbel angeschafft wurden.
Aber du warst doch in der Lage, dir die Dinge selbst zu kaufen und dann noch in Luxusversion. Wieso sollte nun der Steuerzahler dafür aufkommen?
Stell den Antrag und warte ab was kommt.
Mir ist übrigens immer noch nicht klar ob es einen Verursacher gab und dieser nicht für diese Kosten herangezogen wird.
Zitat von: BigMama am 15. April 2023, 20:26:24Mir ist übrigens immer noch nicht klar ob es einen Verursacher gab und dieser nicht für diese Kosten herangezogen wird.
erstmal sollte man ihm mit einem Darlehen helfen, dann den Verursacher finden.
Wieso Darlehen? Er hatte genug Ersparnisse um sich die Dinge kaufen zu können.
Zitat von: BigMama am 15. April 2023, 20:26:24Aber du warst doch in der Lage, dir die Dinge selbst zu kaufen und dann noch in Luxusversion. Wieso sollte nun der Steuerzahler dafür aufkommen?
Weil ich mal Steuerzahler war und Hartz4 /Bürgergeldempfänger mit meinen Steuerzahlungen unterstützen konnte.
Natürlich gibt es keinen Brandverursacher wenn Hunderte Raketen in der Silvesternacht über das Hausdach fliegen kann niemand ermittelt werden.
Ohne meine Rücklagen hätte ich mich zwischen Parkbank und Obdachlosenheim entscheiden müssen.
@ BIG MAMA
Ich konnte mir die Dinge kaufen, weil ich gut mit geld umgehen kann um Notfälle zu überbrücken.
Bin ich deshalb schlechter gestellt ???
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 21:42:21Ohne meine Rücklagen hätte ich mich zwischen Parkbank und Obdachlosenheim entscheiden müssen.
genau darum würde das Schonvermögen ja erhöht das keiner mehr sein sauer erspartes
mehr verschweigt und die Kosten bei Erstausstattung selbst übernimmt.
Ohne Rücklagen würde auch das JC zahlen das du nicht in die Obdachlosigkeit fällst.
Hier bein bsp. Der 39 Jahre alte Antragsteller ist 2,07 m groß und wiegt ca. 200 kg. Er steht im laufenden
Leistungsbezug bei der Antragsgegnerin, der Trägerin der Grundsicherung in A-Stadt.
Die vorhandenen Gebrauchsgegenstände, wie eine Schlafmatratze (kein Bett vorhanden), Bestuhlung (nur ein Stuhl), Waschmaschine, Radio,Staubsauger, sind defekt und in unbrauchbarem Zustand. Das Sozialzentrum vertrat in dem
Schreiben die Auffassung, der Antragsteller benötige alle diese Gegenstände neu, sowie
Bettzeug (Laken und Bettwäsche) in Übergröße. Der Antragsteller sei bei der Inneren Mission
in Schuldenberatung, ein Insolvenzverfahren sei beantragt. Eine Grundreinigung der Wohnung sei dringend erforderlich, da der Ast. von Obdachlosigkeit bedroht sei.
S 23 AS 257/10 ER
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 21:42:21Zitat von: BigMama am 15. April 2023, 20:26:24Aber du warst doch in der Lage, dir die Dinge selbst zu kaufen und dann noch in Luxusversion. Wieso sollte nun der Steuerzahler dafür aufkommen?
Weil ich mal Steuerzahler war und Hartz4 /Bürgergeldempfänger mit meinen Steuerzahlungen unterstützen konnte.
Es zählt aber nur, ob man hilfebedürftig ist und nicht, was man vielleicht mal in der Vergangenheit gemacht hat
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 21:42:21Natürlich gibt es keinen Brandverursacher wenn Hunderte Raketen in der Silvesternacht über das Hausdach fliegen kann niemand ermittelt werden.
Ohne meine Rücklagen hätte ich mich zwischen Parkbank und Obdachlosenheim entscheiden müssen.
dann wars ja ein Segen, dass man die hatte
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 21:42:21@ BIG MAMA
Ich konnte mir die Dinge kaufen, weil ich gut mit geld umgehen kann um Notfälle zu überbrücken.
Bin ich deshalb schlechter gestellt ???
nein, nur eben nicht hilfebedürftig. Und nur für diese ist das Geld "Erstausstattung" gedacht.
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 21:42:21Ich bin mir fast sicher, die Antragstellung ist zeitlich nicht begrenzt und kann auch erst nach Kenntnis einer möglichen Antragstellung genehmigt werden.
Also nachdem die Möbel angeschafft wurden.
Die Frage, ob man berechtigt ist, einen solchen Antrag zu stellen, wurde doch bejaht. Also stellen :mail: und abwarten.Wenn man das Geld gar nicht benötigt, weil man welches hat, ist es zwar egal, welche Kenntnis man meint, aber man kann einfach den Antrag stellen.
Wie waren die Umstände des Brandes? Wenn das Feuer in einer anderen Wohnung entstanden ist und du einen Schaden hast, dann wäre eigentlich die Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers (also Vermieter) in der Pflicht. Diese wird natürlich versuchen das Geld vom Verursacher zu holen.
Betreffend Ersteinrichtung ist das Gesetz nun einmal klar. Wenn der Bedarf besteht und keine anderen Möglichkeiten zur Beschaffung bestehen. Wenn du also bereits Dinge gekauft hast, oder angespartes besitzt um es zu kaufen, dann besteht kein Bedarf mehr.
Ist schon amüsant.
Da stellt jemand eine Frage und bekommt nicht die gewünschte Antwort und schon geht das Gemoppere los.
Frage doch nicht, wenn es auch Antworten geben kann die dir nicht passen.
Zitat von: Rico am 15. April 2023, 19:22:58Nur weil ich etwas gspartes habe bekomme weniger Hilfe als Menschen die mit Geld nicht umgehen können?
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und da es in unserem Staat eine gewisse soziale Komponente gibt, wird denjenigen geholfen, die sich partout nicht selbst aus dem Schlamassel retten können.
Wenn deine Definition von Gerechtigkeit stimmen würde, hätten entweder alle das Recht auf staatliche Unterstützung, wenn sie auf so tragische Weise um ihr Gut gebracht werden oder absolut keiner.
Warum sollen Menschen jahrelang für eine Haftpflichtversicherung bezahlen, wenn diejenigen, die das nicht tun im Falle eines Falles das gleiche bekommen?
Warum soll ein arbeitender Mensch im Falle eines Falles seine Ersparnisse verwenden müssen, während die Ersparnisse desjenigen, der im Bezug ist, geschützt sind?
Ich habe mal gehört, dass es für Opfer von Gewalt Hilfe beim Weißen Ring geben kann, ich weiß nicht, ob man die geschilderte Situation als "Brandstiftung durch Unbekannte" einschätzen kann und ob es da irgendwelche Möglichkkeiten der Unterstützung gäbe.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 12:48:43Wenn deine Definition von Gerechtigkeit stimmen würde, hätten entweder alle das Recht auf staatliche Unterstützung, wenn sie auf so tragische Weise um ihr Gut gebracht werden oder absolut keiner.
so ist es ein Arbeiter ohne Ersparnisse bekommt auch kein Geld vom JC. Dafür gibt es einen Kredit bei der Bank oder ein Darlehen von Verwandten.
Wer für den Brand letztlich Verantwortlich ist, ist erst mal egal, hier wird es vermutlich eh keinen geben können.
Hast du beim Umzug das JC vorher nicht mit Einbezogen?
Als du eine neue Wohnung gesucht hast?
Wenn dann wussten sie doch vom Brand.
Dann hätten sie dich auch darüber Beraten müssen, was die Erstausstattung angeht.
Evtl. zieht das Argument mit.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. April 2023, 15:48:36Wer für den Brand letztlich Verantwortlich ist, ist erst mal egal, hier wird es vermutlich eh keinen geben können.
Nicht ganz. Würde man den Betreffenden ermitteln, wäre dessen eventuell vorhandene Haftpflicht in eben diese Pflicht zu nehmen oder wie anderswo genannt, die Versicherung des Eigentümers.
Damit wäre der Geschädigte vermutlich sogar besser gestellt, als wenn es um die Summe des JC geht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. April 2023, 15:48:36Hast du beim Umzug das JC vorher nicht mit Einbezogen?
Als du eine neue Wohnung gesucht hast?
Wenn dann wussten sie doch vom Brand.
Dann hätten sie dich auch darüber Beraten müssen, was die Erstausstattung angeht.
Evtl. zieht das Argument mit.
Berechtigte Frage, auch, welche Info man vielleicht gegeben und welche man erhalten hat.
Wusste das JC vom Brand? vom Umfang des Schadens? haben die keine Info zum Thema Erstausstattung gegeben?
was hindert einen daran, den Antrag zu stellen und je nach Antwort über Argumente nachzudenken?
wobei die Waschmaschine und der Fernseher eh nicht erstattet werden und beim Rest könnte es mangels Belegen auch schwierig werden.
Nur wenn es eine Pauschale gibt, könnte man eine kleine Erstattung erhalten.
Also: Einfach erstmal den Antrag stellen. Dann weiter schauen. Zu den Überlegen am Rande, dass man "schlechter gestellt" sei, weil man Geld sparen konnte: Nein, ist man nicht.
Man hat auf jeden Fall einen Vorteil gegenüber jemand, der auf Hilfe
angewiesen ist.
Nur so, konnte man sich schließlich seine Luxusausstattung gönnen und könnte froh darüber sein.