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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sonnenschein am 15. April 2023, 17:48:02

Titel: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Sonnenschein am 15. April 2023, 17:48:02
Hallo in die Runde,
was kann ich tun, wenn sich die Empfangsdame im Jobcenter weigert mir eine vorgefertigte
 ,, Eingangsbestätigung" zu unterzeichnen.
Der Hinweis auf die bestehende Anweisung wird ignoriert und anschließend wird die Security gerufen.
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. April 2023, 17:58:49
Sonnenschein

Da kannst du so gut wie nichts machen.
Am einfachsten wäre der Einwurf in den Hausbriefkasten mit Zeugenunterschrift und eine Kopie davon zu den eigenen Unterlagen. Dazu ein extra Blatt auf dem steht was an Unterlagen eingeworfen wurde.
oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 18:16:39
Letztendlich kannst du gar nichts machen. Auch beim o.g. Tipp kann dir immer noch unterstellt werden,  dass der Zeuge gelogen hat.
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Hary am 16. April 2023, 08:26:13
Zitat von: Sonnenschein am 15. April 2023, 17:48:02was kann ich tun, wenn sich die Empfangsdame im Jobcenter weigert mir eine vorgefertigte
 ,, Eingangsbestätigung" zu unterzeichnen.
Wie sieht denn diese vorgefertigte Bestätigung aus? Ich würde auch nichts mit Text unterschreiben.

Nimm einfach eine Kopie der Unterlagen mit und bitte um einen Eingangsstempel. Wenn dann dort Jobcenter+Datum gestempelt ist, dann ist dass ein Nachweis.

Wenn ich dir einen Zettel mit Text gebe und dich bitte zu unterschreiben, dann würdest Du dies bestimmt auch nicht tun. Da keiner von uns etwas bestätigen möchte und dann eine ungewollte Verpflichtung eingegangen ist.
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Hansejunge am 16. April 2023, 09:32:07
Das Beste ist und bleibt hier das Einwurfeinschreiben.

So kannst du "schwarz auf weiß" ausdrucken, dass der Brief zugestellt wurde, also eingeworfen wurde.

Hier kann auch keine Annahme verweigert werden, wie beispielsweise beim Übergabeeinschreiben (mit Rückschein).

Du bekommst dann eine Sendungsnummer und kannst online sehen, ob und wann der Brief zugestellt wurde.

Ausdrucken und fertig. ;-)
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Bundspecht am 16. April 2023, 10:35:19
Zitat von: Hansejunge am 16. April 2023, 09:32:07Das Beste ist und bleibt hier das Einwurfeinschreiben.


Nö, denn damit ist NICHT bewiesen "was" Du dem JC zugesandt hast. Kann ja auch ein leerer Umschlag gewesen sein !

Wenn Du zu 100 % sicher sein willst, dann bleibt dir NUR die Notarielle Zustellung, die aber nicht billig ist.
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: BO177 am 16. April 2023, 14:03:41
Fax mit Sendebestätigung, die Datum/Uhrzeit und Empfängerfaxnummer enthält und die erste Seite bzw. einen Teil der ersten Seite des Faxes zeigt (kann man am Faxgerät einstellen)!

Es gibt günstige Drucker mit Faxmöglichkeit. Ansonsten Kopiercenter. Oder einfach Anwaltsbüro oder Handwerksbetrieb oder sonstige nahegelegene Firma um Fax und Bestätigungsausdruck bitten und, wenn kein Geld verlangt wird, 2 € für Kaffee geben.
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: horst am 16. April 2023, 14:28:39
Zitat von: BO177 am 16. April 2023, 14:03:41Es gibt günstige Drucker mit Faxmöglichkeit. Ansonsten Kopiercenter. Oder einfach Anwaltsbüro oder Handwerksbetrieb oder sonstige nahegelegene Firma um Fax und Bestätigungsausdruck bitten und, wenn kein Geld verlangt wird, 2 € für Kaffee geben.
es gibt inzwischen günstige Faxanbieter z.b. simple-fax.de/ da kann jeder ein kostenloses Probefax abschicken auch ohne eigene Faxnummer ich habe ein Konto mit 5€ bereits schon 3 Jahre und sind immer noch 2€ darauf.
Immer auch gut Widersprüche an Telefonanbieter oder Kündigungen an Versorger , Versicherungen abzuschicken mit Beweiskraft.

Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Ratlos am 16. April 2023, 14:37:03
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Weisung-201806011_ba018017.pdf
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: besserwessi am 16. April 2023, 15:18:33
Zitat von: Hansejunge am 16. April 2023, 09:32:07Das Beste ist und bleibt hier das Einwurfeinschreiben.

Leider wird es bei Auslieferung an Großabnehmer wie Behörden das Einschreiben oft nicht ordnungsgemäß eingescannt. Ich verschicke ausschließlich als Einwurfeinschreiben, allerdings hängen bei mir 80% der Sendungen mit dem Status "Die Sendung befindet sich in der Zustellung." fest. Ich habe bei der Post angerufen, man sagte mir, dass das "normal" sei bei Sendungen, die Ausgeliefert werden, diese werden oft einfach nicht gescannt.
Titel: Aw: Jobcenter erteilt keine Eingangsbestätigung
Beitrag von: Wulfff am 19. Dezember 2024, 16:48:24
Mir ist jetzt im JC Dresden mehrfach dasselbe passiert.
Sogar, nachdem ich nach dem Vorgesetzten der MA in dem Glaskasten fragte, gab dieser dann gleichlautende Auskunft. Erst der Gang zum Kundenreklamationsmanagement, konkret dort die Ombudsstelle, verschaffte Abhilfe.
Ich bekam meine Eingangsbestätigung sofort und sollte den ganzen Vorgang in einer Beschwerde unter Nennung aller Beteiligten an den GF des JC schildern.
Weil, sämtliche MA, die uns diese Bestätigungen verweigern rechtswidrig handeln.
Die Ombudsstelle (sitzt wahrscheinlich in jedem JC - wenn nicht, googeln) braucht diese Beschwerde um gegen solche Machenschaften konkret vorzugehen.

Ein Tipp: Du kannst JEDEN Antrag auf Sozialleistungen in JEDER Behörde abgeben. AlleBehörden sind verpflichtet, Anträge an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Ich habe anstandslos auf dem Polizeirevier meine vorbereitete Liste der abgegebenen Unterlagen mit Posteingangsstempel bestätigt bekommen. Das geht auch im Bürgerbüro, der Wohngeldstelle, dem Rathaus, usw. usf....