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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cruius am 16. April 2023, 11:40:52

Titel: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Cruius am 16. April 2023, 11:40:52
Sali,

ich wollte gerne einmal wissen ob es irgendwie eine Mindesvorlaufzeit für einen Termin beim JC gibt?

Da bei mir die Briefe von eimem "Drittszustelldienst" zugestellt werden der keine Schlüssel für die Haupttür und somit zu den Briegkästen hat, kann es durchaus sein dass das JC am 01. einen Brieg datiert und abschickt und dieser erst am 10. ankommt wenn der Termin am 11. ist... Wie ist es da. ich weiß dass ich jeden Tag in den Briefkasten gucken muss etc... es geht mir nur darum es es gesetzlich eine Regelung gibt, wie lange ich vorher informiert sein muss.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: BigMama am 16. April 2023, 12:03:55
Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Ottokar am 16. April 2023, 12:17:41
U.a. aus § 7 Abs. 4a SGB II i.V.m. der EAO kann man herleiten, dass der Betroffene in der Lage sein muss, die Meldeaufforderung rechtzeitig vor dem Termin zur Kenntnis nehmen zu können.
Das setzt eine Zustellung der Meldeaufforderung am letzten Werktag vor dem Tag der geforderten Meldung bis spätestens 16 Uhr voraus (lt. BGH gelten spätere Zustellungen als am Folgetag zugestellt; BGH Urteil vom 21.01.2004, Az. XII ZR 214/00).

D.h. wenn die Meldeaufforderung am 10.04.2023 um 15:55 Uhr in den Empfängerbriefkasten zugestellt wurde und der Empfänger darin aufgefordert wird, sich am 11.04.2023 um 08:00 Uhr bei seinem JC zu melden, ist die zeitliche Rahmenfrist eingehalten.
Wir diese Meldeaufforderung jedoch am 10.04.2023 erst um 16:05 Uhr in den Empfängerbriefkasten zugestellt, gilt sie als am 11.04.2023 zugestellt, womit die zeitliche Rahmenfrist nicht eingehalten wurde.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Hary am 16. April 2023, 12:18:25
Zitat von: Cruius am 16. April 2023, 11:40:52ich wollte gerne einmal wissen ob es irgendwie eine Mindesvorlaufzeit für einen Termin beim JC gibt?
Im Grunde nicht. Sinnvoll ist aber die Zeit zum Termin so zu wählen, dass dieser Termin länger ist als die maximale Brieflaufzeit bei dem Zusteller.

Da sich jeder Leistungsempfänger aber innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten muss, wäre es kein Problem wenn zwischen Eintreffen des Briefes und dem Termin nur ein Tag oder weniger liegt. Jedoch kann bei einer gewöhnlichen Einladung eben nicht der Zeitpunkt der Zustellung bewiesen werden, wenn dort die Aussagen der Behörde und des Empfängers auseinander gehen.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 16. April 2023, 12:28:48
Per Zustellfiktion gilt ein aufgegebener Brief am dritten Werktag als zugestellt. Ist aber eher bei Verwaltungsakten wichtig, wegen der Widerspruchsfrist. Ein späterer Zugang muss dann nachgewiesen werden.

Erhält du eine Einladung zu spät, solltest du dich unbedingt am selben Tag beim Jobcenter melden.
Passiert das häufiger, wird das als "Ausrede" (sorry, für den Ausdruck) nicht gelten. Dann solltest du dich beim Zustelldienst beschweren.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Ottokar am 16. April 2023, 12:40:45
Die Zustellfiktion gilt nur für Verwaltungsakte. Allerdings ist eine Meldeaufforderung ein Verwaltungsakt.
Die Zustellfiktion greift aber nur, wenn die Zustellung nicht bestritten wird und man eine spätere Zustellung geltend macht.
Die Zustellfiktion spielt bei der eigentlichen Frage aber keine Rolle.
Da das JC hier einen eigenen Zustelldienst nutzt, kann es durchaus sein, dass dieser die Zustellung dokumentiert. Man sollte da also vorsichtigt sein mit der Behauptung einer verspäteten Zustellung.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: horst am 16. April 2023, 13:07:29
Zitat von: Cruius am 16. April 2023, 11:40:52kann es durchaus sein dass das JC am 01. einen Brieg datiert und abschickt und dieser erst am 10. ankommt
ja das kommt bei mir auch die letzten Wochen so an deshalb hab ich digitale Post in meinen Account auf der Webseite der BA eingeschaltet um mich für den Besuch vorzubereiten und den verschickten Brief mit Kuvert hebe ich auch immer auf da steht eine Sendungsnr.vom Logalen Anbieter
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Hary am 16. April 2023, 14:12:26
Zitat von: horst am 16. April 2023, 13:07:29ja das kommt bei mir auch die letzten Wochen so an deshalb hab ich digitale Post in meinen Account auf der Webseite der BA eingeschaltet
Bei uns funktioniert das leider nicht so wirklich. Bescheide erhalte ich digital, alles andere was kein Bescheid ist kommt per Post und ist Online nicht zu sehen.

Dazu kommt noch, dass die Post hier im Moment unregelmäßig zustellt. Ich hatte vor einiger Zeit auf einen Brief fast zwei Wochen gewartet bis er angekommen ist. DHL stellt bei uns nur noch ein oder zweimal die Woche Briefe zu. Wenn jemand krank ist auch gar nicht. Nur Pakete werden täglich ausgefahren...
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Lilie79 am 16. April 2023, 16:38:50
Es wurde schon per prio ein Brief an ein Gericht verschickt, der laut Gericht trotz prio nicht angekommen sein soll. Der Rechtspfleger wollte das wir den original Sendungsbeleg und eine Kopie und einen Screenshot schicken wo ersichtlich ist von  der Post das der Brief angekommen ist. Ich konnte den Screenshot natürlich nur kopieren, den Screenshot kann man natürlich nicht lesen. Aber den Screenshot  braucht der Rechtspfleger normal ja nicht er kann ja selber mit der Sendungsnummer nachschauen das der Brief zugestellt worden ist. Wir würden darauf hin aufgefordert per Einschreiben zu versenden. Was natürlich wesentlich teurer ist.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: götzb am 16. April 2023, 17:43:40
Zitat von: Ottokar am 16. April 2023, 12:17:41D.h. wenn die Meldeaufforderung am 10.04.2023 um 15:55 Uhr in den Empfängerbriefkasten zugestellt wurde und der Empfänger darin aufgefordert wird, sich am 11.04.2023 um 08:00 Uhr bei seinem JC zu melden, ist die zeitliche Rahmenfrist eingehalten.
Wir diese Meldeaufforderung jedoch am 10.04.2023 erst um 16:05 Uhr in den Empfängerbriefkasten zugestellt, gilt sie als am 11.04.2023 zugestellt, womit die zeitliche Rahmenfrist nicht eingehalten wurde.
Hat das Gericht darin auch berücksichtigt, das Briefe vom Jobcenter über mehrere Briefdienstleister versendet werden ? (Brief 1 vom Jobcenter von der DPAG um 12:00 , Brief 2 Vorladung 14:50) Wobei die unangenehmen Schreiben wie Gesprächsvorladungen hier vom privaten Zusteller zugestellt werden.
Normalerweise müsste man davon ausgehen, das wenn man Brief 1 empfangen hat, nicht mehr mit weiteren Briefen an diesem Tage zu rechnen.
Titel: Aw: Einladung Jobcenter Frist?
Beitrag von: Lilie79 am 16. April 2023, 22:50:58
Es war kein Sozialgericht.