Ein Bremer Hartz-IV-Bezieher (heute Bürgergeld) hatte gegen das Jobcenter geklagt, weil seine Unterkunftskosten zu niedrig angesetzt seien. Statt der Klage stattzugeben, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSK), dass die Miete sogar zu hoch sei.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-hat-zu-hohe-miete-bewilligt-gericht-wies-klage-ab
Das Gericht hat festgestellt, dass kein schlüssiges Konzept existierte.
Da das Gericht selbst aber nicht befugt ist, ein solches zu erstellen, kann und darf es gar keine Feststellung darüber treffen, ob oder dass die nach einem solchen Konzept zu ermittelnden angemessenen KdUH zu hoch angesetzt worden seien. Es muss vielmehr prüfen, ob und welche KdUH im Einzelfall angemessen sind. Dies hat das LSG hier offenbar nicht getan.
Diese offensichtlich nicht rechtsfehlerfreie und im Kern von der Rechtsprechung des BSG abweichende Entscheidung sollte imho mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG angefochten werden.
ZitatZuschläge werden beispielsweise für folgende Stadtteile in Bremen gezahlt:
10% für Findorff, Oberneuland, Östliche Vorstadt und Walle (ohne Überseestadt)
15% für Neustadt und Überseestadt
25% für Horn-Lehe, Schwachhausen, Mitte und Borgfeld