Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Unwissender am 18. April 2023, 11:19:25

Titel: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Unwissender am 18. April 2023, 11:19:25
Hallo zusammen!

Da bei uns (ich helfe einem Freund) bald die erste Verlängerung des Wohngeldes fällig wird, wollte ich fragen ob jemand weiss, ob da wieder alle Unterlagen (wie beim Erstantrag) eingereicht werden müssen! (Habe schon gegoogelt und habe widersprüchliche Aussagen erhalten!

Vielen Dank für eine Antwort!
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Tini911 am 18. April 2023, 11:28:57
Folgende Unterlagen werden bei mir gefordert:

Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate, für jedes Haushalts Mitglied

Letzte 3 mietzahlung ( Kontoauszüge)
Kindergeld ( Kontoauszüge)
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 18. April 2023, 11:37:39
Ja, hier auch so, bis auf das Kindergeld, da wollen die bei einem WBA keine Kontoauszüge.

Und, sofern unterhaltsverpflichtet, Nachweise bzw. Kontoauszüge über die Unterhaltszahlungen der letzten 12 Monate.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Unwissender am 19. April 2023, 07:30:49
Also nicht wieder wie es teilweise im Netz steht, wieder Mietvertrag und Mietbescheinigun (wie beim Erstantrag)! Puh! Das wäre viel Papier!
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Tini911 am 19. April 2023, 07:45:08
Also wie gesagt, bei mir nur Mietvertrag bei erstantrag, danach reichen Kontoauszüge der letzten 3 mietzahlungen
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: tsumo am 20. April 2023, 06:14:40
Gibt es bei Wohngeld auch ein Schonvermögen oder ähnliches?
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Tini911 am 20. April 2023, 09:04:07
Zitat von: tsumo am 20. April 2023, 06:14:40Gibt es bei Wohngeld auch ein Schonvermögen oder ähnliches?

In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen bei:

60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12
Schonvermögen kommt bei ihm eh nicht in Frage! Er hat nämlich nix! Das mit dem mietvertrag bei Weiterbewilligung ist offenbar von Bundesland zu BUndesland verschieden! Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 20. April 2023, 10:37:11
Ich habe es auch schon so gehört, d. jedes Mal der Mietvertrag mit eingereicht werden musste.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 20. April 2023, 10:44:47
Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)

Kindergeldbescheid muss hier in Niedersachsen nicht, nur die Kontoauszüge über die Kindergeldzahlungen der letzten 3 Monate, da steht in der Regel auch die KG-Nr. drin. Verdienstbescheinigung (= Lohnabrechnungen oder Einkommensbescheinigung der letzten 12 Monate ist üblich. Mietvertrag weiß ich nicht (weil Lastenzuschuss bei Eigenheim), aber die Lastenbescheinigung der Bank muss hier jedes Jahr neu.

Im Zweifel einfach mal bei der jeweiligen Wohngeldstelle anrufen und fragen, die Angaben in den Onlineportalen sind recht allgemein gehalten und können spezifische Konstellationen nicht berücksichtigen.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Unwissender am 24. April 2023, 08:01:49
Das schreibst du so einfach, mit dem Anrufen! Seit Tagen wird das versucht, geht aber keiner ran, auch áuf Nachfrage - Mails wird nicht geantwortet, sondern nur auf das Internet verwiesen! Darum  hier die Frage, ob wer Erfahrungen damit gemacht hat und Auskunft geben kann!
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 24. April 2023, 08:07:38
Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)

Wenn er diese Unterlagen alle nicht hat, womit hat er dann den Erstantrag gestellt?
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: OLD-MAN am 24. April 2023, 08:08:34
Zitat von: Unwissender am 19. April 2023, 07:30:49Puh! Das wäre viel Papier!

Nur mal so ein Tipp:

Ich scanne schon seit Jahren alle wichtigen Unterlagen und speichere sie auf meinem PC als *.pdf. Und wenn die Behörden jeden Monat den z.Bsp. Mietvertrag (meiner = 18 Seiten) anfordern würden. Mit einem "Klick" und einer Email ist das Ganze dann "vom Tisch", ohne das auch nur ein Blatt Papier verschendet wurde!
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Unwissender am 24. April 2023, 08:10:37
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 08:07:38
Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)

Wenn er diese Unterlagen alle nicht hat, womit hat er dann den Erstantrag gestellt?
Die Unterlagen liegen ihm ja alle vor! Es geht nur darum, ob wieder alles kopiert und eingereicht werden muss!
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Tini911 am 24. April 2023, 08:35:53
Normalerweise liegt doch dem Weiterbewilligungsantrag ein Blatt bei, welche Unterlagen gefordert werden, wenn nicht, dann erstmal soweit hinschicken, was denn noch gebraucht wird, fordert man eh ein.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: horst am 24. April 2023, 12:41:09
Zitat von: Unwissender am 18. April 2023, 11:19:25Da bei uns (ich helfe einem Freund) bald die erste Verlängerung des Wohngeldes fällig wird, wollte ich fragen ob jemand weiss, ob da wieder alle Unterlagen (wie beim Erstantrag) eingereicht werden müssen! (Habe schon gegoogelt und habe widersprüchliche Aussagen erhalten!

ich hatte mir mal einen Antrag im Bürgeramt geholt und da gleich gefragt was ich brauche für Unterlagen und es waren viel weniger als auf dem Antrag angegeben.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. April 2023, 15:48:42
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. April 2023, 10:37:11schon so gehört, d. jedes Mal der Mietvertrag mit eingereicht werden musste
Hier wird der nur beim Erstantrag gefordert, danach nicht mehr.

Danach dann immer eine Bescheinigung vom VM, (bei Rentnern) aktueller Rentenbescheid.
(freiwillig eine BK Abrechnung, warum die keine Ahnung)

Zumindest beim Folgeantrag recht Unkompliziert.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: tsumo am 03. Mai 2023, 03:14:01
Heißt der WBA Antrag für Wohngeld "Antrag auf Wiederholung von Wohngeld"? Finde zwei Versionen im Netz. Einer der 2 Seiten hat und der andere, der aussieht wie der Erstantrag wo alles und jenes verlangt wird.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 03. Mai 2023, 07:15:41
Unsere Gemeinde mit nur 23.000 Seelen hat eine Internetseite, da kann man sich bestens informieren, was man wofür braucht und wo bzw. wie man es bekommt. Viele Anträge kann man sich dort sogar runterladen.
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: Unwissender am 13. Mai 2023, 09:38:09
Zitat von: tsumo am 03. Mai 2023, 03:14:01Heißt der WBA Antrag für Wohngeld "Antrag auf Wiederholung von Wohngeld"? Finde zwei Versionen im Netz. Einer der 2 Seiten hat und der andere, der aussieht wie der Erstantrag wo alles und jenes verlangt wird.

Das ist von Bundesland zu Bundesland wohl verschieden! Ich habe mittlerweile schon verschieden Versionen gehört! Einmal wieder alles einreichen (wie beim Erstantrag), einmal reichen nur die Einkommensnachweise, an anderer Stelle wird nur eine Mietbescheinigung verlangt und woanders ist es wieder anders! Wir reichen halt jetzt nur den Kontoauszug und das Schreiben über Mieterhöhung und die NK-Abrechnung ein und dann warten wir, ob noch weiteres verlangt wird! Was bleibt uns anderes übrig?
Titel: Aw: Wohngeld Weiterzahlung
Beitrag von: tsumo am 14. Mai 2023, 04:42:51
Ich musste die aktuellen Renten meiner Mutter zeigen, die Heizkosten und die Miete. Da ich mit ihr zusammen wohne noch meinen aktuellen BG Bescheid. Mehr wollten die nicht.