Hallo:
Wenn es eine Klage wegen Schmerzensgeld oder Schadenersatz durch ein Bürgergeld Empfänger gibt, wer bezahlt die Anwaltskosten und die Kosten der Klage beim Gericht?
Dankeschön.
Beratungs und Prozesskostenhilfe. Werden aber nur bewilligt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Für abwegige Klagen zahlt der Steuerzahle nämlich nicht. Ein paar mehr Informationen würden aber halfen.
Erstmal danke .
ich überlege.
Zitat von: Hary am 20. April 2023, 00:40:38Ein paar mehr Informationen würden aber halfen.
Ohne Grund für die Schmerzensgeldforderung und deren Höhe lässt sich keine konkrete Antwort geben. Vor allem ist die Beweisführung für den Anspruch sehr wichtig.
Die Kosten richten sich generell nach dem Streitwert.
Der 1. Instanzenzug vor dem SG ist kostenfrei.
Bei einem Zivilprozess sieht es anders aus.
Zitat von: Ratlos am 20. April 2023, 10:34:23Zitat von: Hary am 20. April 2023, 00:40:38Ein paar mehr Informationen würden aber halfen.
Ohne Grund für die Schmerzensgeldforderung und deren Höhe lässt sich keine konkrete Antwort geben. Vor allem ist die Beweisführung für den Anspruch sehr wichtig.
Die Kosten richten sich generell nach dem Streitwert.
Der 1. Instanzenzug vor dem SG ist kostenfrei.
Bei einem Zivilprozess sieht es anders aus.
Wie anders?
Hier würde sich um Zivilprozess handeln und der Erfolg sieht gut aus.
Das wäre sehr wahrscheinlich eine 6 stellige Summe, um die es gehen könnte.
Zitat von: PeterHeu1 am 20. April 2023, 15:31:50Hier würde sich um Zivilprozess handeln und der Erfolg sieht gut aus.
Ich kann doch den Erfolg ohne Kenntnis der Sache nicht beurteilen, du übrigens auch nicht.
Im Zivilprozess rechnet der RA nach RVG ab.
Die Gerichttskosten ergeben sich aus dem GKG.
Für die Höhe der Kosten ist der Streitwert maßgebend.
Zitat von: Ratlos am 20. April 2023, 15:34:56Zitat von: PeterHeu1 am 20. April 2023, 15:31:50Hier würde sich um Zivilprozess handeln und der Erfolg sieht gut aus.
Ich kann doch den Erfolg ohne Kenntnis der Sache nicht beurteilen, du übrigens auch nicht.
Im Zivilprozess rechnet der RA nach RVG ab.
Die Gerichttskosten ergeben sich aus dem GKG.
Für die Höhe der Kosten ist der Streitwert maßgebend.
Die Frage im ersten Beitrag war, ob man als Bürgergeld Empfänger die Kosten für einen Zivilprozess erstattet bekommen würde oder nicht? wie ist diese Frage zu beantworten? das ist eine grundsätzliche Frage? kann man als Kunde des Jobcenters oder Sozialamts auch zivil klagen, wenn es um hohe Summen geht? hier wäre das dann 6stellig evtl.
Zitat von: PeterHeu1 am 20. April 2023, 15:38:16Die Frage im ersten Beitrag war, ob man als Bürgergeld Empfänger die Kosten für einen Zivilprozess erstattet bekommen würde oder nicht? wie ist diese Frage zu beantworten?
Du hast eine durchaus richtige Antwort bekommen.
Zitat von: Hary am 20. April 2023, 00:40:38Beratungs und Prozesskostenhilfe.
Das Jobcenter übernimmt grundsätzlich keine Kosten eines Rechtsstreits.
Zitat von: Sheherazade am 20. April 2023, 15:41:52Zitat von: PeterHeu1 am 20. April 2023, 15:38:16Die Frage im ersten Beitrag war, ob man als Bürgergeld Empfänger die Kosten für einen Zivilprozess erstattet bekommen würde oder nicht? wie ist diese Frage zu beantworten?
Du hast eine durchaus richtige Antwort bekommen.
Zitat von: Hary am 20. April 2023, 00:40:38Beratungs und Prozesskostenhilfe.
OK, ich merke mir das, dass es mit Beratungs und Prozesskostenhilfe möglich ist. Alles andere werden dann die Anwälte sehen.
Das Jobcenter übernimmt grundsätzlich keine Kosten eines Rechtsstreits.
6-stellig = 100.000 € und geht vor das LG und dort ist RA-Zwang.
Wenn du PKH beantragst und bekommst kann es vielleicht was werden.
Ansonsten stelle dich auf 5.538,26 € Kosten ein plus Gerichtskosten von 4.516 €
Kosten eines Gegen-RA sind nicht enthalten.
danke.
Entschuldigung, eine Nachfrage:
Wenn der Streitwert einer Klage sagen wir mal zwischen 500000 und 1 Million Euro liegen würde, bei allein 500000 sind dann mehr als 30000 Euro Prozesskosten, würden diese auch von Prozesskostenhilfe in dieser Höhe übernommen?
Wie ist das in so einem Verfahren mit Gegnerische Anwaltskosten? wer übernimmt sie? der, der geklagt hat?
Das ist ja Wahnsinn. Stimmt diese Rechnung von ARAG?
Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege, aber trägt die Kosten nach RVG & GKG nicht immer die unterlegene Partei (bei Vergleichen/Teilen nach %)???
LG RF
Die Frage ist VOR allem nach der Höhe des Streitwerts, wird diese Höhe z.B. von der Prozesskostenhilfe übernommen?
nA, wenn dir PKH bewilligt wurde, ist der Streitwert doch abgedeckt!
Es geht um Höhe des Streitwerts, ist diese nach oben begrenzt?