Hallo,
Ich habe dem Jobcenter eine Kopie des Mietvertrages mit der Summe der Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten Auflistung geschickt.
Nun habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, in dem der vollständige Mietvertrag verlangt wird!?
Reichen die Daten in dem mein Name steht und Zusammensetzung der Gesamtmiete als Auflistung mit Monatlicher Gesamtsumme nicht als Nachweis aus? :weisnich:
LG
HHanni
Zitat von: HHanni am 20. April 2023, 16:01:06Reichen die Daten in dem mein Name steht und Zusammensetzung der Gesamtmiete als Auflistung mit Monatlicher Gesamtsumme nicht als Nachweis aus? :weisnich:
Nein, aber du hättest ja auch die vom Vermieter auszufüllende Mietbescheinigung einreichen können, das hätte gereicht. Und du wüsstest, welche Daten das Jobcenter braucht.
Mietvertrag verlangen die immer bei Neukunden im Bürgergeld.
Zitat von: HHanni am 20. April 2023, 16:01:06in dem der vollständige Mietvertrag verlangt wird!?
Scheint noch irgendwas zu fehlen.
Informationen zur Wohnung wie m² Zimmeranzahl evtl.?
Hausordnung muss natürlich nicht mit Kopiert werden.
@Sheherazade
Mietbescheinigung habe ich nicht vom Vermieter, nur eine Wohnungsgeberbestätigung aber dort steht nicht die zu entrichtende monatliche Gesamtmiete drauf, deswegen Kopie vom Mietvertrag.
Weshalb soll ich nun 8 Seiten Kopierkosten verschwenden, wenn für das Jobcenter nur 3 Seiten des Mietvertrages eine Relevanz wegen der KdU haben!?
Das Jobcenter hat jetzt eine Kopie über Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten als Auflistung in Summe vorliegen.
Braucht das Jobcenter auch noch die Berechnungsgrundlagen, Abrechnungszeiträume und Umlagemaßstäbe für die Betriebskosten (Heiz-und Warmwasser Abrechnung nach Heizkostenverordnung etc.)?
Die Seiten über Nutzungsdauer und Kündigung, Schönheitsreparaturen, Haftung etc. sind m.M.n nicht KdU relevant.
LG
HHanni