hallo zusammen :)
meine partnerin und ich haben uns getrennt (am 13.12.2023 und mitgeteilt habe ich das dem jobcenter mitte februar), wohnen aber noch in der gleichen wohnung. jeder hat sein eigenes zimmer und küche/bad werden gemeinsam genutzt.
wir haben getrennte konten und wirtschaften auch nicht mehr zusammen, jeder kauft sich seine nahrungsmittel selbst.
miete wird halt 50/50 aufgeteilt.
welcher grundbetrag steht mir dann zu ?
vielen dank vorab schon einmal für eure unterstüzung
Ihr ward vorher eine BG? Wenn ja, dann sollte sich einer von euch eine neue Wohnung suchen. Dem JC plausibel zu machen, dass ihr kein Paar mehr seid, aber weiterhin zusammen wohnen wollt, ist schwierig.
Wenn ihr keine BG mehr seid, müsst ihr das dem JC plausibel belegen.
Jeder von euch wird dann als 1-Personen-BG behandelt, d.h. 50% der Gesamtmiete sowie Regelsatz für Alleinstehende.