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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Petra-48 am 20. April 2023, 22:01:53

Titel: Kündigungsfrist
Beitrag von: Petra-48 am 20. April 2023, 22:01:53
Guten Abend zusammen,

Ich bin in der Probezeit, also mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Ist die Kündigung immer zum 15ten oder 30ten, oder ist es egal, wann die 14 Tage beginnen und enden?

Danke für die Hife.... :smile:
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Oberfrank am 20. April 2023, 22:12:34


In der Probezeit kann Tagesunabhängig gekündigt werden.
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Ottokar am 21. April 2023, 12:29:44
Zitat von: Petra-48 am 20. April 2023, 22:01:53Ist die Kündigung immer zum 15ten oder 30ten, oder ist es egal, wann die 14 Tage beginnen und enden?
Es ist egal.
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Petra-48 am 21. April 2023, 21:41:47
Ich danke Euch beiden :sehrgut:
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Petra-48 am 21. April 2023, 22:53:05
Ich hab doch noch eine Frage;-)

Wenn  zum Beispiel ein Freitag mein letzter Kündigungstag wäre und ich am Montag die neue Arbeit anfange....Wäre das Nahtlos? Diese nahtlose Beschäftigung hat ja wohl was mit der Versicherung und dem Einstiegsgeld zu tun....

Lieben Dank für die Hilfe
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Hary am 22. April 2023, 02:33:44
Regulär, sofern nichts anderes geregelt wurde im Arbeitsvertrag, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. In der Regel wirst du aber auch schon früher kündigen können, wenn du mit deinem Arbeitgeber sprichst. Ihr könntet dann zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag erstellen. Niemand will einen Arbeitnehmer haben, der nur noch da ist weil er muss und vermutlich ohnehin dann "Krank" sein wird.

Einmal ganz böse gesagt könntest du auch einfach fristlos kündigen. Natürlich hättest du laut Vertrag die Pflicht dann weiterhin zu arbeiten, der Arbeitgeber könnte auch vom Gericht eine entsprechende Anordnung gegen dich erwirken (die bekommt er auch ganz sicher). Jedoch wäre diese nicht umsetzbar, da niemand zur Arbeit gezwungen werden kann.

Es ist aber trotzdem in deinem Sinne die Kündigung sauber durchzuführen, da dein neuer AG wohl niemanden möchte, der einfach mal so einen Vertrag kündigt, weil es ihm gerade so passt

Zitat von: Petra-48 am 21. April 2023, 22:53:05Wenn  zum Beispiel ein Freitag mein letzter Kündigungstag wäre und ich am Montag die neue Arbeit anfange....Wäre das Nahtlos?
Nein, Samstag und Sonntag wärst du in keinem Arbeitsverhältnis :) Du solltest also zum Sonntag kündigen, dann wird diese um 23:59,59 Uhr wirksam und um 0:00 Uhr bist du weiterhin in einer Beschäftigung.
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Ottokar am 22. April 2023, 08:36:12
Zitat von: Petra-48 am 21. April 2023, 22:53:05Wenn  zum Beispiel ein Freitag mein letzter Kündigungstag wäre und ich am Montag die neue Arbeit anfange....Wäre das Nahtlos?
Sofern in keiner der beiden Beschäftigungen der Samstag ein regulärer Arbeitstag ist, dann in strenger Auslegung ja.
Der Begriff "Nahtlos" ist jedoch nicht definiert, im Recht der gesetzlichen KV bedeutet nahtlos z.B. dass man innerhalb von einem Monat nach dem Ende der Beschäftigung die neue antreten muss.

Zitat von: Petra-48 am 21. April 2023, 22:53:05Diese nahtlose Beschäftigung hat ja wohl was mit der Versicherung und dem Einstiegsgeld zu tun....
Nein, weder noch.
Titel: Aw: Kündigungsfrist
Beitrag von: Petra-48 am 22. April 2023, 21:24:25
Lieben Dank Hary und Ottokar für die ausführliche Information.
Ich möchte sauber aus dem Arbeitsverältnis und nichts falsch machen.
Am Dienstag hab ich ein Vorstellungstermin, dann sehe ich weiter.

LG Petra