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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59

Titel: Einzug einer Person !
Beitrag von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59
Hallo,
und zwar wollte ich einmal fragen wenn eine Person bei mir einzieht, ist diese verpflichtet Ihre Kontoauszüge persönliche Verhältnisse, Vermögen usw.anzugeben ???

Ich selbst gehe arbeiten und stocke wegen Mehrbedarf / Unterhalt auf.

Partnerin geht auch arbeiten und will und wird keine Leistungen beziehen, sondern zieht nur bei mir ein und möchte aus Datenschutzgründen keine Kontoauszüge etc. offenlegen.

Titel: Aw: Einzug einer Person !
Beitrag von: Hartzer Rolle am 21. April 2023, 09:31:56
Wenn Sie deine Partnerin ist und ihr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bildet, ja.
Titel: Aw: Einzug einer Person !
Beitrag von: FritzLoch am 21. April 2023, 09:49:39
Zitat von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59Hallo,
und zwar wollte ich einmal fragen wenn eine Person bei mir einzieht, ist diese verpflichtet Ihre Kontoauszüge persönliche Verhältnisse, Vermögen usw.anzugeben ???

Ich selbst gehe arbeiten und stocke wegen Mehrbedarf / Unterhalt auf.

Partnerin geht auch arbeiten und will und wird keine Leistungen beziehen, sondern zieht nur bei mir ein und möchte aus Datenschutzgründen keine Kontoauszüge etc. offenlegen.



Die Vermutung einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft greift in der Regel nach einem Jahr. Wenn Sie dann kommt, ist sie mit einem Shreiben vom Tisch wenn:

- Untermietvertrag vorhanden (kein Bezug auf den Hauptmietvertrag nehmen)
- Keine gemeinsamen Konten / Versicherungen
- Kein Zugriff auf Unterlagen des jeweils anderen
- Jeder für sich selbst wirtschaftet
- In der Wohnung ein einzelnes Zimmer vermietet wird
- Kein wechselseitiger Wille vorhanden ist für den jeweils anderen einzustehen

Unterlagen des Mitbewohners (Freundin) musst du nicht einreichen (kein Zugriff auf Unterlagen) Dritter.

Ich würde definitiv auf eine Wohngemeinschaft plädieren wo jeder für sich selbst wirtschaftet. Keine BG! Die Freundin heisst offiziell Mitbewohner Frau XYZ

Der Untermietvertrag mit der Mitbewohnerin wird dem JC vorgelegt, hier über eine Pauschale bei der Untervermietung nachdenken. Die Einnahme aus der Untervermietung wird als Einnahme angerechnet. Mit viel Glück bist du aus dem Bedarf dann raus - wäre anstrebenswert!


Titel: Aw: Einzug einer Person !
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. April 2023, 10:21:30
Zitat von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59Ich selbst gehe arbeiten und stocke wegen Mehrbedarf / Unterhalt auf.

Partnerin geht auch arbeiten


Das klingt jetzt nicht nach enorm viel Geld vom JC, wenn die einziehende Person etwas zur Miete beiträgt und man keinen WBA mehr stellt ...:
Zitat von: FritzLochEinnahme aus der Untervermietung wird als Einnahme angerechnet. Mit viel Glück bist du aus dem Bedarf dann raus - wäre anstrebenswert!


Titel: Aw: Einzug einer Person !
Beitrag von: Sheherazade am 21. April 2023, 12:07:57
Zitat von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59Partnerin geht auch arbeiten und will und wird keine Leistungen beziehen, sondern zieht nur bei mir ein und möchte aus Datenschutzgründen keine Kontoauszüge etc. offenlegen.

Aber Miete wird sie dir doch bezahlen wollen, oder? Immerhin halbiert sich deine Miete mit ihrem Einzug für das Jobcenter.