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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Oberhausener1989 am 21. April 2023, 19:23:16

Titel: Gas-Schulden vor Leistungsbezug - Darlehen?
Beitrag von: Oberhausener1989 am 21. April 2023, 19:23:16
Hallöchen,

eine Bekannte von mir hat folgendes Problem:

Sie bezieht seit 01/23 Bürgergeld. Es bestehen noch ca. 5.000 € Schulden bei den Stadtwerken (Gas). Sie hat die Darlehensweise Übernahme durch das Jobcenter beantragt. Dies wurde abgelehnt (s. Schreiben).

Die Stadtwerke lehnen jede Ratenzahlung bzw. Stundung ab und möchten nächste Woche den Zähler komplett sperren.

Das Jobcenter hat in der Ablehnung damit Recht, dass die Heizkosten für 01/23 - 04/23 nicht an die Stadtwerke gezahlt wurden - aber nur deshalb, da die Auszahlung der Leistungen für 01/23 - 04/23 erst vor 10 Tagen erfolgte. Bisher kam meine Bekannte  nicht zur Bank, da Sie krank ist. Die Zahlung wird Montag direkt durchgeführt. Diese sind nicht in der Summe die als Darlehen beantragt wurde enthalten. Daher separat zu betrachten bzw. erledigen sich diese am Montag.

Die Abschläge werden durch das JC ab 05/23 direkt an die Stadtwerke gezahlt. Wurde veranlasst, da die NZ von 01/23 - 04/23 nicht umgehend überwiesen wurde.

Hat man hier noch eine Handhabe?
Eventuell durch eine EA beim Sozialgericht?

Danke!


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