Schwerstpflegebedürftige und bettlägerige Sozialhilfeempfänger können keinen Zuschuss für einen Wäschetrockner verlangen. Auch wenn sie besonders stark schwitzen und auf Abführmittel angewiesen sind, ist es ihnen zuzumuten, ihre Wäsche im Trockenkeller oder auf der Terrasse zu trocknen, obwohl sie bettlägerig sind, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25. Januar 2023 (Az.: S 43 SO 169/21).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-urteil-kein-waeschetrockner-fuer-bettlaegerige-frau
ich bin immer wieder erstaunt über die überfähigkeit unserer richter..wow.. :sehrgut: :ironie:
Na ja, der Wäschetrockner hilft der Frau nicht weiter, wenn Sie bettlägerig ist. Die müssen Ihr einen Reinigungsservice zahlen, (Pflegerversicherung)
Zitat von: Lina am 22. April 2023, 13:36:03Na ja, der Wäschetrockner hilft der Frau nicht weiter, wenn Sie bettlägerig ist. Die müssen Ihr einen Reinigungsservice zahlen, (Pflegerversicherung)
Du weißt ja wie so was läuft, die sagen die KK ist zuständig und die KK sagt das Sozialamt. :teuflisch:
Zitat von: Lina am 22. April 2023, 13:36:03Wäschetrockner hilft der Frau nicht weiter
der frau selbst nicht..aber indirekt schon..der die pflegende person zb..würde diesen als arbeitserleichterung bestimmt benutzen..überall da wo es absolut nötig ist..zeigt deutschland wie sozial es ist.. :weisnich: