Hallo,
ich unterstütze eine allein erziehende ausländische Mutter. Sie hat 2 Kinder in DE geboren und vor 4 Wochen sind ihre älteren Töchter (15 + 18J) nach 9 Jahren Trennung endlich aus dem Ausland im Rahmen von Familienzusammenführung zu ihr gezogen. Das JC wurde darüber informiert und ein Antrag auf Leistungen gestellt bzw. um Vorschuß gebeten. Die Mutter kann natürlich nicht mit Leistungen für 3 Pers. längere Zeit für 5 Pers. überbrücken. Der Meldetermin ist erst am 15. Mai. Welche Möglichkeiten hat die Mutter? Ebenfalls haben wir Erstausstattung für 2 Betten samt Zubehör beantragt. Das JC rührt sich nicht.
Wir haben ebenfalls eine Kostenübernahme für einen Integrationskurs beantragt. Da die Töchter weder lateinisch schreiben noch deutsch lesen können, brauchen sie einen Alphabetisierungskurs. Man muß sich lange vorher anmelden, um im Herbst überhaupt einen Platz zu ergattern. Ohne JC Bescheid ist das nicht möglich.
Gibt es eine Möglichkeit, das Ganze zu beschleunigen, damit das JC endlich tätig wird?
TG
Wann war die Antragstellung?
Bis Mitte Mai ist ja noch Zeit da könnte was kommen.
Ansonsten hilft nur nachfragen bis die genervt sind.
Was die Erstausstattung angeht gilt das diese zeitnah bearbeitet werden muss wegen Eilbedürftigkeit.
Ähnlich ist es beim ALG 2 da muss bis Monatsanfang beschieden sein.
Weitere Möglichkeiten werden im Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) beschrieben.
MfG FN
Am 20.03. war die Ankunft, am 22.03. wurde Antrag gestellt.
TG
Zitat von: TG am 24. April 2023, 06:28:01Am 20.03. war die Ankunft, am 22.03. wurde Antrag gestellt.
Da ich kein Fan bin mit denen zu telefonieren würde ich mal eine Erinnerung schreiben und auf den Fristablauf hinweisen und auch erwähnen dass es eine EA beim SG gibt wenn bis zum Monatsende kein Geld auf dem Konto ist.
Auch falls plötzlich Unterlagen fehlen sollten ist im Ratgeber zu lesen was da zu machen ist.
MfG FN
Schon geschrieben.