Hallo liebes Forum,
fast 5 Jahre wohnte ich sehr ruhig in meiner kleinen Wohnung mit Kind und Kater.
Vor 6 Monaten ist ein neuer Nachbar mit 2 großen Hunden neben mir eingezogen und seit dem befindet sich meine Familie im Ausnahmezustand.
Er hat zu Anfangs ständig bei mir geklingelt und mich immer im Hausflur in Empfang genommen um irgendwelche Sachen zu erzählen oder mich einzuladen zum Cafe.
Als ich ihm verdeutlichte, dass ich meine Ruhe haben möchte, fing es erst richtig an!
Er macht mich im Haus schlecht ( 8 Parteien). Er knallt die Tür und ist laut in den Ruhezeiten.
Er kommt ab und zu immer noch und klingeltbei mir - wenn ich öffne beschimpft er mich und droht mir !
Er hat sogar schon gesagt, er würde die Hund auf meine Katze hetzen.
Mein Vermieter (dem ich mal meine Beschwerde vorgetragen habe) meinte nur ich soll ihn besser in Ruhe lassen, da er eine psychisch kranker Mensch ist-Wie bitte? Wenn es so weiter geht bin ich auch bald reif für die "Anstalt"
Ich habe mir kürzlich in meiner Not eine neue Wohnung angesehen und die dem Amt vorgelegt- wurde prompt abgelehnt da 30 Euro teurer als meine alte Wohnung und es keine Notwendigkeit gäbe...
Kann ich da wirklich nichts machen und soll ich an Mobbing zugrunde gehen? :wand:
Durch meine Angstzustände legte ich dem JC in jüngster Zeit immer wieder AUs vor, aber warum ich so oft krank bin interessiert die wohl nicht :weisnich:
Wer kennt einen ähnlichen Fall und weiß Rat?
Du kannst auf Deine eigenen Kosten umziehen. Oder, wenn er Dich belästigt und bedroht, anzeigen. Hast Du Zeugen dafür?
Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42Er hat zu Anfangs ständig bei mir geklingelt und mich immer im Hausflur in Empfang genommen um irgendwelche Sachen zu erzählen oder mich einzuladen zum Cafe.
Als ich ihm verdeutlichte, dass ich meine Ruhe haben möchte, fing es erst richtig an!
Er macht mich im Haus schlecht ( 8 Parteien). Er knallt die Tür und ist laut in den Ruhezeiten.
Das grenzt schon an Mobbing und ist Strafbar, wenn du das der Polizei meldest.
Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42Er hat sogar schon gesagt, er würde die Hund auf meine Katze hetzen.
nicht du musst ausziehen, sondern der Nachbar auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.
Zitat von: horst am 23. April 2023, 18:12:02nicht du musst ausziehen, sondern der Nachbar auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.
Soweit erstmal korrekt.
Zudem Protokolle führen und wie du es bereits getan hast auch dem VM vortragen. Hier ist ein Grund für Mietminderung gegeben. Da wird der VM ganz ganz schnell tätig.
Dazu würde ich dir empfehlen, eine einstweilige Verfügung gegen besagten Nachbarn zu erwirken.
Dem Mieterschutz
schnell beizutreten wäre hier dringend angebracht
Danke schon mal für die vielen hilfreichen Antworten :sehrgut:
Wichtig für mich zu wissen, wäre halt noch, ob das JC hier eine umzugsnotwendigkeit sieht??
Zitat von: horst am 23. April 2023, 18:12:02nicht du musst ausziehen, sondern der Nachbar auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft kann gar keinen Auszug des Mobbers anordnen!!
Zitat von: Sanson6 am 24. April 2023, 09:57:45Wichtig für mich zu wissen, wäre halt noch, ob das JC hier eine umzugsnotwendigkeit sieht??
Glaube ich nicht.Es gibt ja genug Rechtsmittel gegen Mobbing
Zitat von: Sanson6 am 24. April 2023, 09:57:45Wichtig für mich zu wissen, wäre halt noch, ob das JC hier eine umzugsnotwendigkeit sieht??
Wenn du entsprechende Nachweise dazu erbringen kannst, wie Meldung an den VM ( natürlich schriftlich ) und weitere Schritte unternommen hast, die bisher ins Leere liefen, und nachweisen kannst! Stehen deine Chancen definitiv besser.
Zitat von: Ratlos am 24. April 2023, 09:57:52Die Staatsanwaltschaft kann gar keinen Auszug des Mobbers anordnen!!
Das kommt drauf an, wenn Nötigung / Bedrohung etc im Raum steht wäre das nicht das erste Urteil dazu.
Das kann der TE aber nur selber beurteilen, inwiefern was hier zutrifft und welche Schritte unternommen worden sind.
Ich sehe hier auf jeden Fall keinen Grund für einen Umzug, da es hier generell Mittel gibt, die man gegen besagten Nachbarn anbringen kann.
Aber vom TE kamen schon aus 2022 mehrere Nachfragen bezüglich irgendwelchen dubiosen Gründen um einen Auszug rechtfertigen zu können. Jetzt ist es ein unliebsamer Nachbar :weisnich:
Erstmal ist aber dieses hier korrekt:
Zitat von: Lina am 23. April 2023, 17:49:22Du kannst auf Deine eigenen Kosten umziehen
Wieso sollte Dein Nachbarschaftsproblem das JC interessieren?
Zitat von: Ratlos am 24. April 2023, 09:57:52nicht du musst ausziehen, sondern der Nachbar auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.
Zitat von: Ratlos am 24. April 2023, 09:57:52Die Staatsanwaltschaft kann gar keinen Auszug des Mobbers anordnen!!
hatte ich jetzt auch etwas provokativ geschrieben bevor noch mehr passiert
Zitat von: Sanson6 am 24. April 2023, 09:57:45Wichtig für mich zu wissen, wäre halt noch, ob das JC hier eine umzugsnotwendigkeit sieht??
man gibt doch nicht so leicht auf und zieht in eine neue Wohnung, wo womögliche andere Probleme entstehen. Umziehen kann man immer auf eigene Rechnung, aber die Miete und Nebenkosten dürfen nicht höher sein.
In erster Linie wäre generell von Interesse welche Schritte bereits unternommen worden sind.
Was nachweisbar vorliegt, welcher evtl. Schriftverkehr mit dem VM stattgefunden hat und wie die entsprechende Antwort aussieht.
Dieses hier wird dir kein Vermieter der Welt so schriftlich begründet haben:
Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42Mein Vermieter (dem ich mal meine Beschwerde vorgetragen habe) meinte nur ich soll ihn besser in Ruhe lassen, da er eine psychisch kranker Mensch ist
Und überhaupt = Nicht schriftlich = Nicht relevant!
Mitgliedschaft im Mieterschutzverein bereits vorhanden? Entsprechendes Resultat= ?
Das JC wird dazu natürlich nicht den Spielraum erweitern, aber unter Umständen begünstigen.
Selbstverständlich kann der TE aber auf eigene Kosten umziehen, zudem steht es ihm auch frei, entsprechende Differenz zur Miete selber zu tragen. = Problem erstmal gelöst.
Aber wieso überhaupt umziehen? Sollte der Beitrag wahrheitsentsprechend sein, wäre die Lösung des Problems durch andere Wege schneller und vor allem effektiver als durch einen Umzug.
Da aber seit 2022 vom TE mehrfache " Gründe " für einen Umzug vorgelegt worden sind, würde ich erstmal vorschlagen auf ausschlaggebende Antworten zu warten. Zumindest warte ich an dieser Stelle erstmal ab.
Zitat von: horst am 24. April 2023, 11:42:08man gibt doch nicht so leicht auf und zieht in eine neue Wohnung, wo womögliche andere Probleme entstehen
:weisnich:
Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42fast 5 Jahre wohnte ich sehr ruhig in meiner kleinen Wohnung mit Kind und Kater.
Du hast deine Wohn- und Lebenssituation bereits im Juli letzten Jahres als belastend beschrieben, also schon einige Monate vor dem Einzug des anstrengenden Nachbarn. Von daher verstehe ich den Eingangssatz hier nicht wirklich.
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 12:16:52Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42fast 5 Jahre wohnte ich sehr ruhig in meiner kleinen Wohnung mit Kind und Kater.
Du hast deine Wohn- und Lebenssituation bereits im Juli letzten Jahres als belastend beschrieben, also schon einige Monate vor dem Einzug des anstrengenden Nachbarn. Von daher verstehe ich den Eingangssatz hier nicht wirklich.
:sehrgut:
Exakt das was ich sagte
Zitat von: Lina am 24. April 2023, 11:28:06Wieso sollte Dein Nachbarschaftsproblem das JC interessieren?
...weil man selbst durch die Situation in gesundheitliche Probleme geraten könnte. Das JC könnte da schon ein Interesse haben.
Zitat von: Quizchampion am 24. April 2023, 13:17:30...weil man selbst durch die Situation in gesundheitliche Probleme geraten könnte. Das JC könnte da schon ein Interesse haben.
Für prophylaktische Gesundheitsvorsorge ist die Krankenkasse zuständig. Das Jobcenter interessiert sich nur für Fakten.
Zitat von: Quizchampion am 24. April 2023, 13:17:30Zitat von: Lina am 24. April 2023, 11:28:06Wieso sollte Dein Nachbarschaftsproblem das JC interessieren?
...weil man selbst durch die Situation in gesundheitliche Probleme geraten könnte. Das JC könnte da schon ein Interesse haben.
Nur wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wird und das JC Sanson6 dem Sozialamt zuweisen kann.
Zitat von: Lina am 24. April 2023, 13:27:00Nur wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wird und das JC Sanson6 dem Sozialamt zuweisen kann.
das ist jetzt aber vom Thema ab und nicht der Fall.
Zitat von: horst am 24. April 2023, 11:42:08man gibt doch nicht so leicht auf und zieht in eine neue Wohnung, wo womögliche andere Probleme entstehen.
Sehe ich auch so. Gibt fast überall mehr oder weniger Unstimmigkeiten mit Nachbarn.
Ich bin z.B. auch nicht begeistert über meine neue Nachbarin im Nebenhaus, die mit ihrem Freund sich laut bis nachts auf dem Balkon unterhalten und rauchen. Zieht schön bei mir rein. Freue mich schon auf den Sommer. :sad: Tja, was soll ich machen :weisnich: , kann jeder rauchen wie er lustig ist.
Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42Ich habe mir kürzlich in meiner Not eine neue Wohnung angesehen und die dem Amt vorgelegt- wurde prompt abgelehnt da 30 Euro teurer als meine alte Wohnung und es keine Notwendigkeit gäbe...
Kann ich da wirklich nichts machen und soll ich an Mobbing zugrunde gehen?
Dem Vermieter schriftlich alles mitteilen, vorab Protokoll führen oder Zeugen haben, wäre nicht verkehrt. Ihn um Abhilfe bitten bzw. im weitere Schreiben auffordern.
Selbst wenn der Nachbar psychisch krank ist, muss sich nicht der Rest der Welt terrorisieren lassen.
Setzt er dem Störer keine Grenzen und man wird krank, sollte man mit Hilfe eines Anwalts über Schadensersatz reden, den der Vermieter zahlen muss, etwa in Form der Umzugskosten.
Wenn man kein Bürgergeld erhält, würde man das so machen müssen und daran hält sich oft auch das JC und die Rechtsprechung. Bürgergeld ist nicht dazu da, ganz anderen Konflikten aus dem Weg gehen zu können.
Zitat von: Schnuffel01 am 24. April 2023, 18:00:34Tja, was soll ich machen :weisnich: , kann jeder rauchen wie er lustig ist.
Das ist sooo nicht ganz richtig .... Wenn es den Nachbarn stört, z.b. das der Rauch in die eigene Wohnung zieht ect. dann gab es schon Richter , die den Rauchern Riegel vorgeschoben haben. Z.b. Rauchen nur noch an bestimmten Zeiten usw.
Also ganz wehrlos ist man da als Nichtraucher nicht