Ich bekomme im Juni Jährliche Heizkostenabrechnung und bin seit 1 März sozialversichert erwerbstätig. Übernimmt Jobcenter Heizkostennachzahlung von 01.06.2022 bis 28.02.2023(9 Monate Hart4 Bezug)?
Falls du mit dem JC nichts mehr zu tun hast, darfst du ein Guthaben aus der Abrechnung behalten. Eine Nachzahlung musst du selber stemmen. Bleibt dir dabei weniger als der Bürgergeldsatz im Monat zum Leben übrig, kannst du beim JC Hilfe beantragen.
Es kommt nur auf die Fälligkeit der Forderung an, nicht auf den abgerechneten Zeitraum
Bis Ende des Jahres kannst du bis zu drei Monate rückwirkend einen Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung stellen.
Zitat von: Schnuffel01 am 23. April 2023, 23:14:58Falls du mit dem JC nichts mehr zu tun hast, darfst du ein Guthaben aus der Abrechnung behalten.
auch wenn jemand danach vom Sozialamt Hilfe benötigt? Ein Bekannter von mir im Fiti sagt er hat noch nie gearbeitet. :sad:
Wenn wieder Hilfebedürftigkeit besteht, natürlich nicht.
Dann werden ja auch die KDU vom Sozialamt gewährt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die KDU wie im SGB II auch.
Zitat von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 13:47:39Dann werden ja auch die KDU vom Sozialamt gewährt.
er sagte neulich, er will das Guthaben vom JC behalten, da Sozialamt das nicht bezahlt hätte. :wand:
Zitat von: horst am 24. April 2023, 14:01:15Zitat von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 13:47:39Dann werden ja auch die KDU vom Sozialamt gewährt.
er sagte neulich, er will das Guthaben vom JC behalten, da Sozialamt das nicht bezahlt hätte. :wand:
Wer, der TE? :weisnich: Oder sind wir vom Thema abgekommen?