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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hansstramm am 23. April 2023, 22:36:13

Titel: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 23. April 2023, 22:36:13
Moin freunde,
ich wohne momentan mit meiner Mutter zusammen.
Der Mietvertrag der aktuellen Wohnung geht bis Ende des Monats.

Eine neue Wohnung ist in Aussicht und ich habe auch schon einen Schlüssel für die Wohnung, der Umzug steht also bevor.

Das Problem:
Die Mietbescheinigung wurde vom JC abgelehnt. (Nicht angemessen)
Allerdings sind die neuen Vermieter extrem cool und haben die Mietbescheinigung erneut ausgefüllt.

Jetzt wüsste ich gerne, ob die Mietbescheinigung nun angemessen ist?
Die Vermieter meinten, dass ich die Mietbescheinigung auch anpassen dürfte.
Für 2 Personen darf die Bruttokaltmiete 462€ kosten.

Mietbescheinigung ist im Anhang.

Mfg 


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 06:14:29
Sind die 30,00 die gesamten kalten Betriebskosten? Scheint mir recht wenig zu sein.

Die Mietbescheinigung ist für mich etwas unübersichtlich, hier sehen die anders aus, kann aber jede Kommune selber stricken.

Was hat der Vermieter denn geändert? Wenn er nicht mit der Kaltmiete runtergegangen ist, kann das Jobcenter argumentieren, dass er jetzt künstlich den Abschlag drückt und die reellen Kosten über die Abrechnung wieder reinholen will, was wieder zur Unangemessenheit führen würde.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 09:41:30
Danke für die schnelle Antwort.
Der Vermieter ging u.a. mit der Kaltmiete runter.
Im Anhang finden sich die abgelehnte Mietbescheinigung, sowie die aktuelle Mietbescheinigung.

Mfg


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 09:43:04
Da ist nur eine
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 09:44:04
Wurde angepasst, sry :zwinker:.

Hier mal noch das Zusatzblatt KdU (Bruttokaltmiete 462€ ist angemessen).

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 12:34:47
Könnte da bitte jemand zeitnah drüber schauen?:)
Die Zeit ist knapp 🙈.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: OLD-MAN am 24. April 2023, 12:47:51
Auch die angepasste Mietbescheinigung wird Fragen aufwerfen!

Was ist mit den Kosten, die aus der abgelehnten MB gestrichen wurden? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein VM darauf verzichtet. Ansonsten verweise ich auf 3. Absatz in Antwort # 1.

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: horst am 24. April 2023, 13:04:34
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 12:34:47Könnte da bitte jemand zeitnah drüber schauen?:)
Die Zeit ist knapp 🙈.
:offtopic:
da wird man ja richtig neugierig Landkreis K.... geschwärzt und oben links ausgeschrieben das JC. :grins:
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 13:09:26
@horst
Egal, das JC kann man von mir aus sehen  :grins:

Keine Ahnung wie sich der Vermieter das gedacht hat.
Aber ich vermute, dass er lieber weniger Miete bekommt, als dass er Leerstand hat.
Geld haben die eh genug 😅.

Wie soll ich denn jetzt am besten vorgehen?

Hatte vor die neue Mietbescheinigung beim JC einzureichen und ihnen mitzuteilen, dass die letzte Mietbescheinigung fehlerhaft war.  :scratch:
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: OLD-MAN am 24. April 2023, 13:17:19
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:09:26Hatte vor die neue Mietbescheinigung beim JC einzureichen

Dann mach´s doch! Hier kann dir keiner sagen, wie das JC darauf reagiert: "Nur der Versuch macht kluch!"
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 13:29:33
Dann mache ich das gleich mal  :ok: .
Ist die Mietbescheinigung denn jetzt rechnerisch angemessen für 2 Personen?=)

mfg
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 13:45:15
Wenn es vorher 78 Euro kalte Nebenkosten waren und jetzt 30 Euro, wird nur ein dämlicher SB zustimmen. Aber die soll es ja auch geben. Viel Glück
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02
Also in der Ablehnung stand, dass die monatliche Bruttokaltmiete 503,00€ beträgt.
Angemessen sind aber nur 462€ Bruttokaltmiete.

@Hartzer Rolle
Das hätte man mit Sicherheit auch schlauer machen können.
Wie weiß ich aber auch nicht  :scratch: .
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 15:03:16
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02Wie weiß ich aber auch nicht  :scratch: .

Ich schon..
Kaltmiete um 41 Euro runter. Alles andere ist Augenwischerei.

Der VM hat die Kaltmiete doch um 50 Euro gesenkt. Warum musste er am Rest noch rumfummeln? Das wirft nur neue Fragen auf  :wand:
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. April 2023, 15:57:42
Ja, es dürfte reichen wenn hier die reine Kaltmiete um 50 € gesenkt wurde.

Die BK sollten erst mal Angemessen sein, da hätte nichts geändert werden müssen.
Das wir eh erst bei der nächsten BK Abrechnung konkret.

Dem JC kann es hier auch völlig Egal sein, dass der VM 50 € von der Kaltmiete runter geht.
Muss dann eben auch alles so im MV drin stehen.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: OLD-MAN am 24. April 2023, 16:20:02
Auch das .....

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02die monatliche Bruttokaltmiete 503,00€ beträgt

...kann lt. eingestellten "abgelehnten Bescheid" (rein rechnerisch) schon nicht stimmen!
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 16:22:46
Zitat von: OLD-MAN am 24. April 2023, 16:20:02Auch das .....

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02die monatliche Bruttokaltmiete 503,00€ beträgt

...kann lt. eingestellten "abgelehnten Bescheid" (rein rechnerisch) schon nicht stimmen!

Stimmt. Werden Waschmaschine 10 Euro und Garage 15 Euro unterschlagen?
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: OLD-MAN am 24. April 2023, 16:37:43
@ hartzer,

.....auch dann nicht, da in den Umlagen Versicherung und Heizungswartung mit zusammen 30,- € angegeben, aber Heizungswartung gehört rechnerisch zu den Heizkosten!

Für mich ist dieser Faden erledigt! Soll der TE selber überlegen, welcher Weg der richtige ist, denn spätestens mit der nächsten NKA wird deutlich, wie es gelaufen ist. Betriebskosten sind nämlich nachvollziehbar und dann droht vermutlich eine Kostensenkungsaufforderung und ggf. ein erneuter Umzug!
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 18:20:58
Mist, hätte ich doch nur noch etwas länger gewartet mit abschicken  :wand: .
Im Anhang die Antwort vom JC..

Was könnte ich denn jetzt noch tun, um das zu berichtigen?
Die NK einfach in den Mietvertrag schreiben?

Mfg

Edit:
Wie kann man beim Antworten Dateien anhängen?
Ich finde diese Option immer erst, wenn die ich Nachricht abgeschickt habe und dann auf bearbeiten klicke.





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 18:44:56
Da hast du doch deine Zustimmung. Tatsächlich einen doofen SB erwischt, oder jemand anderes als der, der die erste Mietbescheinigung abgelehnt hat.
Wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.
Glück gehabt
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01
Ja, die Zustimmung ist da.
Allerdings habe ich jetzt bedenken, dass es Probleme gibt bei der nächsten NKA.
(Was @OLD-MAN schrieb)

Des Weiteren steht auf dem Schreiben, dass eine Zusage zum Umzug, sowie die Kostenübernahme der Umzugskosten gesondert beantragt werden müssen.
Was muss ich denn da noch beantragen?

Ein Antrag zum Umziehen beim alten JC (mit 3 Angeboten von Umzugsfirmen) wurde bereits gestellt.

Zitat von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 18:44:56Tatsächlich einen doofen SB erwischt, oder jemand anderes als der, der die erste Mietbescheinigung abgelehnt hat.
Wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.
Es war dieselbe Sachbearbeiterin  :grins:
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: horst am 24. April 2023, 18:56:42
Zitat von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 18:44:56Da hast du doch deine Zustimmung. Tatsächlich einen doofen SB erwischt, oder jemand anderes als der, der die erste Mietbescheinigung abgelehnt hat.
da verkennst du was nachträgliche Verhandlungen mit dem VM sind doch dem JC angenehm um so die Chancen zu verbessern für den Erhalt der Wohnung.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. April 2023, 16:21:03
hansstramm

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01Des Weiteren steht auf dem Schreiben, dass eine Zusage zum Umzug, sowie die Kostenübernahme der Umzugskosten gesondert beantragt werden müssen.
Was muss ich denn da noch beantragen?
Nun genau dass:
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01Ein Antrag zum Umziehen beim alten JC (mit 3 Angeboten von Umzugsfirmen) wurde bereits gestellt.
weil das JC ja eine Notwendigkeit zum Umzug erkennen muss. Ausnahme wäre ein neuer Bezirk sprich ein neues JC wird zuständig.
und natürlich den Antrag auf Kostenerstattung der Umzugskosten.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatDie Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2023, 17:31:28
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:20:58Die NK einfach in den Mietvertrag schreiben?
Da sollten sie schon drin stehen, immerhin hat jeder BK.

Wie schon geschrieben, Abgerechnet wird bei der nächsten BK Abrechnung.

Wichtig ist ja die KM ist jetzt Angemessen und die Wohnung genehmigt.
Mehr braucht es jetzt nicht.

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:20:58kann man beim Antworten Dateien anhängen?
Wenn du erst mal auf "Vorschau" gehst kommt ein Feld Dateianhänge und weitere Optionen.

Oder direkt auf "Antworten" gehen, bei der Schnellantwort fehlt das erst mal.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13
Also noch habe ich keine Zusage für den Umzug.
Ist etwas ärgerlich, da der Umzug am WE stattfinden Muss.
Wenn die Bewilligung noch kommt, wird hoffentlich am Samstag umgezogen.

Ansonsten habe ich nen Plan B.
Mein Plan B:
Am Sonntag würde jemand mit nem Bus kommen, der den Bus fährt und Ein- und Ausladen hilft.
Das müsse ich dann allerdings selbst bezahlen.

@Fettnäpfchen:
Es wird ein neuer Bezirk, also ein neues JC zuständig.
Ein separater Antrag auf "Kostenerstattung der Umzugskosten" wurde nicht gestellt.
Deswegen hatte ich ja hier nachgefragt, ich habe nur die Kostenvoranschläge rausgeschickt und eine Begründung, warum es nötig ist umzuziehen.
Ist da ein separater Antrag auf Kostenerstattung der Umzugskosten nötig?

@Kopfbahnhof
Die KM ist jetzt angemessen und die Wohnung wurde genehmigt.
Alles Weitere wird man dann klären müssen.

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. April 2023, 14:47:50
hansstramm

Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Deswegen hatte ich ja hier nachgefragt, ich habe nur die Kostenvoranschläge rausgeschickt und eine Begründung, warum es nötig ist umzuziehen.
Das sollte in dem Antwortschreiben vom JC stehen aber das hast du ja noch nicht.
Ansonsten gilt eigentlich was ich schon gepostet habe.

Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Es wird ein neuer Bezirk, also ein neues JC zuständig.
Also auch andere Angemessenheitskriterien. Und das einholen einer Zusicherung ist dann für die Umzugskostenerstattung gut.
Danach eigt. der Antrag auf Kostenerstattung aber da weiß man nicht was das JC mit dem
Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13ich habe nur die Kostenvoranschläge rausgeschickt und eine Begründung, warum es nötig ist umzuziehen.
macht und was/wie begründet.

MfG FN
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2023, 15:16:43
Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Ist da ein separater Antrag auf Kostenerstattung der Umzugskosten nötig?

Würde ich mal annehmen. Oder woher soll das Jobcenter wissen, dass du Umzugskosten erstattet haben möchtest?
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58
Moin freunde,
ich wohne nun in der neuen Wohnung.
Vom alten JC habe ich bis heute keine Antwort bekommen auf meine Kostenvoranschläge für den Umzug.
Hab den Umzug dann eben selbst gezahlt und mir nen Bus mit Fahrer für 100€ besorgt.
Angeblich soll ich die 100€ erstattet bekommen, bin mal gespannt.
Allerdings hab ich mit meinem privaten KFZ sehr viel Benzin verfahren für den Umzug, kann ich das Geld auch zurückfordern?

Der Antrag für das neue JC wurde schon bewilligt und ich hab Geld auf dem Konto.

Jetzt hab ich allerdings ein neues Problem..
Der Vermieter hatte die NK wohl nur angepasst, damit die Mietbescheinigung beim JC durchgeht.
Nun hat er eine Liste erstellt, mit den tatsächlich anfallenden Nebenkosten.

Könnte ich das irgendwie beim JC noch nachreichen?

Die geforderten NK:
InkedIMG-20230513-WA0004.jpg


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Mai 2023, 15:20:13
Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58kann ich das Geld auch zurückfordern?
Wurde der Umzug vom JC als notwendig Eingestuft?
Wenn nicht, wird es wohl nichts geben.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58hatte die NK wohl nur angepasst, damit die Mietbescheinigung beim JC durchgeht
Gibt es denn keinen MV?
Da muss doch alles drin stehen, auch die Miete und BK Vorauszahlung jeden Monat.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58Könnte ich das irgendwie beim JC noch nachreichen?
Eher nicht, das dürfte Probleme geben.

Hat schon mancher so versucht, früher oder später wird so was immer zum Problem.
Man muss dann halt selber zahlen, was zu viel ist.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:33:50
Der Umzug wurde vermutlich als notwendig eingestuft, da der Mietvertrag vom alten Vermieter nicht verlängert wurde.
Sonst hätte ich ja auch nicht die Zusage bekommen, dass die 100€ für den Umzug zurückerstattet werden.
Ich hab das allerdings nur mündlich von meiner Mutter, sie hatte die Rechnung vom Umzug dem neuen SB vorgelegt.

Einen Mietvertrag gibt es, allerdings wurde der auch angepasst, da vermutet wurde, dass er beim JC vorgelegt werden muss.
Die geforderten NB stimmen also nicht mit den im Mietvertrag überein.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Mai 2023, 15:39:10
Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:33:50Einen Mietvertrag gibt es, allerdings wurde der auch angepasst
So was ist nie gut schon gar nicht, wenn man gerade erst Eingezogen ist.

Warum läuft der Haushaltstrom über den VM, habt ihr keinen eigenen Zähler?
Zumindest diese 85 € können schon mal Abgezogen werden, dafür zahlt eh kein JC. (außer eben Heizungsstrom)

Wobei 85 € für 2 Leute, scheint mir etwas hoch zu sein.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08
Ja ich weiß, es sind jetzt ja schon Probleme da ^^.
Die Vermieter sind allerdings sehr korrekt.
Der Mietvertrag und die Mietbescheinigung wurde ja extra angepasst, damit die Wohnung bewilligt wird.
Die haben es gut gemeint, nur leider wusste keiner, wie man das am besten macht.
Mit den Vermietern kann man auch reden, man muss jetzt eben den besten Weg für alle finden.

Mit dem Strom, das ist so ne Sache.
Beim Einzug wurde gesagt, dass man einen eigenen Stromzähler hat.
Die Vormieter waren beim Grundversorger angemeldet.
Ich habe vor dem Einzug einen günstigeren Stromanbieter gebucht.
Da gab es allerdings auch Probleme, denn der neue Stromanbieter zweifelte daran, dass der Vormieter ausgezogen ist.
Hab dann die Wohnungsgeberbestätigung hingeschickt, dann habe ich keine Antwort mehr erhalten.

Der Vermieter meine beim letzten Besuch, dass der Strom durch 3 Parteien geteilt werden würde.. :grins:
Bislang war das nur bei den Heizkosten der Fall  :wand: .

Dass der Strom nicht vom JC übernommen wird, ist mir bekannt ^^.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Mai 2023, 16:23:51
Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08dass der Strom durch 3 Parteien geteilt werden würde
Schon seltsam :scratch: Man sieht doch welcher Zähler inkl. Zählernummer zur Wohnung gehören sollte.

Wenn es eurer Zähler ist (was pro Wohnung so sein müsste) dann solltet ihr auch einen eigenen Vertrag machen.
Zählerstand beim Einzug notiert, oder jetzt schnell Nachholen.
Anbieter suchen und ihr habt selbst die Kontrolle über die Stromkosten.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08der neue Stromanbieter zweifelte daran, dass der Vormieter ausgezogen ist
Was euch aber Egal sein kann, da ihr euch ja ab Einzugsdatum neu da Anmeldet.

Alles andere kommt dann wohl später inkl. einer Zahlung die ihr dann womöglich selbst Wuppen müsstet.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 16. Mai 2023, 16:51:45
Ich ging ja davon aus, dass für die Wohnung ein eigener Zähler vorhanden ist.
Den Zählerstand und die Zählernummer habe ich mir vom Vermieter schicken lassen.
Ein neuer, günstiger Stromvertrag wurde gebucht.
Den Rest vom Verlauf habe ich schon beschrieben^^.

Die Wohnung ist sozusagen ein halbes Haus, daher werden die Heißkosten und vermutlich nun auch die Stromkosten durch 3 Parteien geteilt  :scratch: .

Die Vermieter wollen nun verständlicherweise die Miete und die NK bezahlt haben.
Ich blicke da allerdings noch nicht durch, was ich jetzt überweise soll.
Da ja die NK, die im Mietvertrag stehen, vom Amt übernommen werden.
Daher die Frage, ob ich nachträglich die NK noch beim Amt ändern könnte.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: BigMama am 16. Mai 2023, 18:28:30
Deinem Vermieter und dir ist schon klar wie das ganze nach außen wirkt. Das JC könnte euch unterstellen, dass ihr (Dein Vermieter und ihr) versucht habt mit falsch runtergerechneten Beträgen, dass JC zu bescheißen. Womöglich liegt die vorherige Mietbescheinigung mit den ursprünglichen Beträgen noch in der Akte, dann die geänderten Beträge laut Mietvertrag woraufhin ne Bewilligung erfolgt ist und nun kommt direkt ne Änderung der Nebenkosten hinterher? Wenn das JC hier nicht prüfen lässt ob ein Betrugsversuch vorliegt.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13
Naja, von einer Täuschung würde ich da nicht sprechen.
Der Vermieter wollte ja die Wohnung so vermieten, dass sie angemessen ist, er wusste nur nicht wie.
Da würde ich eher von beidseitiger Unwissenheit sprechen.
Der Vermieter kann doch selbst bestimmen, wie viel Miete er für seine Immobilie haben möchte ^^.

Als ich die angemessene Mietbescheinigung weggeschickt hatte, hatte ich dazu geschrieben, dass bei der abgelehnten Mietbescheinigung ein Fehler vorlag :mail:. 

Aber vill. hast du recht, vill. sollte ich lieber ruhig sein und froh sein, dass die Wohnung bewilligt wurde ;).

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Mai 2023, 17:09:58
Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13Naja, von einer Täuschung würde ich da nicht sprechen.
Also ich schon.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13Vermieter kann doch selbst bestimmen, wie viel Miete er für seine Immobilie haben möchte
Kann er auch, aber der MV muss vor Einzug klar sein.
Danach kann da nichts mehr geändert werden.
Max. die BK nach der ersten Abrechnung.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13dass sie angemessen ist, er wusste nur nicht wie.
Indem man die Wohnung so Vermietet, dass sie Angemessen ist und, dass auch im MV so steht.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 02. Juni 2023, 04:04:12
Moin,
leider gibt es wie zu erwarten Probleme mit den NK beim JC.
Im Anhang ist das Schreiben zu finden.

Wie sollte ich denn jetzt am besten reagieren?
Nachweisen kann ich die Nebenkosten nicht.
Der Vermieter hatte auf nem Zettel die anfallenden Nebenkosten aufgelistet.
Diese betragen monatlich 256,97€.
Hab die Nebenkosten für den Mai und den Juni überwiesen.
Mit meiner Mutter hatte ich abgemacht, dass sie die Miete, und ich die Nebenkosten zahle, da sie ja noch Rente bekommt.

Die Frist zur Abgabe der Unterlagen ist leider bereits abgelaufen. (30.05.2023)
Die Post kam bei mir erst gestern an und wurde heute geöffnet.
Kann das JC meine Leistungen jetzt komplett streichen?

Ich hab es halt so gemacht wie der Vermieter sagte und jetzt kann ich den Mist ausbaden  :wand: .



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Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Hartzer Rolle am 02. Juni 2023, 06:42:53
Nicht komplett, aber so wird das JC keine KDU übernehmen
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Schmidtchen am 02. Juni 2023, 11:19:08
Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08Die Vermieter sind allerdings sehr korrekt.


Ist nicht dein Ernst, oder?

Er vermietet Euch eine Haushälfte und möchte dafür den Betrag x haben. Das ist korrekt, den Preis darf er bestimmen.
Dann stellt ihr fest, dass x für das JC unangemessen ist.
Du besprichst das Problem mit dem Vermieter und weil der Euch so lieb hat oder gemerkt hat, dass seine Mietvorstellung unrealistisch ist und er zu dem Kurs seine Haushälfte nicht vermietet bekommt, macht er einen neuen Mietvertrag mit entsprechend geringerer Kaltmiete.

So weit ist das Verhalten des Vermieters sicherlich korrekt.

Aber da es immer noch nicht passte, ist er mit den Vorauszahlungen runtergegangen, das darf er, er muss keine Vorauszahlungen verlangen. Im Mietvertrag sind die Kostenarten aufgelistet für die du aufkommen musst, ob du monatliche Zahlungen leistest oder am Ende des Abreichnungszeitraums in einer Summe ist Verhandlungssache.

Du bist aber nicht zahlungskräftig und daher war die Senkung der Vorauszahlungen dir gegenüber extrem unfair.

Das JC überweist dir die monatlich maximale Warmmiete, das diese quasi komplett für die Kaltmiete drauf geht, kann das JC ja nicht wissen, wenn ihr "angepasste" Unterlagen vorlegt.
Sie werden dann allerdings auch nicht die zu erwartenden, erheblichen Nachzahlungen übernehmen, auf die der Vermieter allerdings einen Anspruch hat.

Ich hoffe nur, dass die Rente deiner Mutter oder euere Ersparnisse reichen, um die Nebenkosten auf Dauer aus eigener Tasche wuppen zu können.

Aber du wusstest ja, dass du eine Wohnung, die in Augen des JC unangemessen teuer ist, angemietet hast.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juni 2023, 17:36:50
Zitat von: hansstramm am 02. Juni 2023, 04:04:12und jetzt kann ich den Mist ausbaden
Ich sage es mal so, diese Fuhre hast du dir selbst geholt.

Es ist kein Problem einen, wenigstens annähernd korrektem MV aufzusetzen.
Muster dazu gibt es genug im Netz, notfalls hätte man das auch mit dem VM zusammen machen können.
Im MV steht alles zur Miete und den NK sowie deren Vorauszahlung drin.

Wie schon geschrieben, nachträglich was ändern (zu Ungunsten vom JC) ist nicht möglich.
Wenn es drastisch läuft, stellt das JC die Zahlungen tatsächlich erst mal ein.

Zitat von: hansstramm am 02. Juni 2023, 04:04:12Mit meiner Mutter hatte ich abgemacht, dass sie die Miete, und ich die Nebenkosten zahle
Davon sollte das JC besser nichts wissen.
Bei der BG welche das JC erwähnt hat, ist aber nicht deine Mutter gemeint?

Die haben dich jetzt sicher im Radar, wegen dem seltsamen Ablauf.
Mit Recht hat das JC beim Posten Strom schon ein ? gesetzt.

Mit etwas Glück bekommst du die KdU, welche bei der ersten Vermieterbescheinigung drin standen.

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 05. Juni 2023, 14:44:16
Danke für eure Antworten.
Ich weiß allerdings nicht was ich jetzt machen soll.
Wie würdet ihr in der Situation handeln?

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Schmidtchen am 05. Juni 2023, 21:33:03
Zitat von: hansstramm am 05. Juni 2023, 14:44:16Wie würdet ihr in der Situation handeln?


Reichen euere Einnahmen oder Ersparnisse um die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche zu zahlen?
Dann macht das.

Reicht euer Geld nicht, musst du schauen, wie du an höhere Einnahmen kommen kannst, also beispielsweise einen Job annehmen.

Wenn das auch nicht funktioniert, solltet ihr schnellstmöglich den Mietvertrag kündigen und in eine angemessene, sprich günstige Wohnung ziehen, bevor die Verpflichtungen euch über den Kopf wachsen.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 06. Juni 2023, 21:29:22
Mit dem Geld wird es schon irgendwie klappen.
Ich fange ab August sowieso eine recht gut bezahlte neue Arbeitsstelle im ÖD an.
Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben.
Hatte ja die letzten Jahre mein Abitur nachgemacht..
 
Meine Frage bezog sich eher darauf, was ich denn jetzt dem JC antworten soll.
Irgendwas muss ich ja antworten, sonst drehen die mir den Hahn zu..

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: BigMama am 07. Juni 2023, 09:42:18
Wie wäre es denn mit dem tatsächlichen Hergang?
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Schmidtchen am 08. Juni 2023, 18:08:25
Und wo ist dann das Problem?

Das Jobcenter zahlt nun die angemessene Miete und ihr übernehmt aus eigener Tasche den Rest.

Und am Ende des Abrechnungszeitraumes wirst du eben die überschüssigen Heiz- und Betriebskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, müsstest du ja eh, weil du dann ja nicht mehr im Bezug bist.

Und wie du die verschiedenen Vertragsversionen erklären sollst?
Naja, Bigmama hat das ja schon geschrieben.
Sag halt, dass es da Missverständnisse zwischen dir und dem Vermieter gab und du anfangst nicht begriffen hast, dass er eben nicht mit der Miete runtergegangen ist, sondern nur mit den Vorauszahlungen.

Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 15:44:39
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt vor, die abgelehnte Mitbescheinigung in #2 anzupassen.
Dafür werde ich die Kaltmiete wie von euch vorgeschlagen um 50€ senken und den Rest so lassen.
Der Mietvertrag muss dann eben auch neu gemacht werden, mit identischen Kosten.


Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 15:51:21
 :wand:  Du hast echt ein Talent, einen kleinen Misthaufen zu einem großen zu machen. Deine Anpasserei von Verträgen und Bescheinigungen hat dir noch nicht genug Probleme gemacht?
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Beitrag von: BigMama am 11. Juni 2023, 15:58:01
Wenn du jetzt nochmal eine andere Bescheinigung mit anderen Werten einreichst, dann wird man im Falle eines Betrugsverdachts von Vorsatz und nicht mehr von Unwissenheit ausgehen, könnte ich mir vorstellen.

Mit der Wahrheit hast du es wohl nicht so.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:21:51
Mhh, wie würdet ihr das Problem denn lösen?
Das JC möchte ja jetzt die tatsächlich anfallenden Nebenkosten wissen.
(Schreiben in #37)

Die kann ich aber nicht nachweisen, da ich ja vom Vermieter nur eine Auflistung der Nebenkosten erhalten habe.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2023, 16:25:52
Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:21:51Mhh, wie würdet ihr das Problem denn lösen?

Also, ICH hätte mir dieses Problem gar nicht erst gemacht. Das Chaos hast du alleine veranstaltet. Wie sollen wir dir jetzt da raus helfen?
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Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:28:46
Ich hatte dem Vermieter ja das Schreiben geschickt, darauf hin hat er eine neue Mietbescheinigung ausgefüllt, mit wieder komplett unterschiedlichen NK.
Daher dachte ich, ich beziehe mich auf die bereits abgelehnte Mietbescheinigung.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 16:47:31
Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:28:46darauf hin hat er eine neue Mietbescheinigung ausgefüllt
Naja, wurde ja schon geklärt Rückwirkend geht so was nicht.

Evtl. lässt sich das JC darauf ein die zuerst eingereichte, doch zu Akzeptieren.
Bis zur Grenze der örtlichen KdU muss das JC zahlen, Egal ob genehmigt oder nicht.
Mehrkosten bleiben dann so oder so an dir hängen.
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Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:56:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 16:47:31
Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:28:46darauf hin hat er eine neue Mietbescheinigung ausgefüllt
Naja, wurde ja schon geklärt Rückwirkend geht so was nicht.
Würde das denn mit dem Mietvertrag gehen?
Denn da müssen ja die Nebenkosten übereinstimmen.

Die tatsächlich anfallenden Nebenkosten kann man ja eh noch nicht voraussagen, da es Vorauszahlungen sind.
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Beitrag von: BigMama am 11. Juni 2023, 17:06:36
Ich würde persönlich mit dem SB darüber sprechen und alles erklären und darum bitten eine Erklärungsniederschrift zu fertigen,wenn das nicht eh schon gemacht wird.
Dann kannst du den gesamten Vorgang schildern, wie er sich zugetragen hat.
Und euer Vermieter sollte in der Lage sein, euch die anfallenden Nebenkosten zu nennen.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 17:24:33
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01Ja, die Zustimmung ist da
Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Die KM ist jetzt angemessen und die Wohnung wurde genehmigt.

Ja und das lässt sich Nachträglich, nicht einfach Ändern.

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:56:08Würde das denn mit dem Mietvertrag gehen?
Versuche es mit den Ursprünglich eingereichten Daten und einem ordentlichen MV.
Die waren doch eigentlich in Ordnung halt nur zu hoch für die KdU.
Der VM ist bei der reinen Miete 50 € runter gegangen, somit ist die Wohnung doch Angemessen?
Allerdings kann er sich die nicht über die BK Quasi wieder zurück holen.

Evtl. noch mal neuen MV mit den 400 € KM und vernünftigen BK einreichen.
So das man es auch versteht und die Beträge auch in der Vermieterbescheinigung und dem MV Übereinstimmen.
Wobei eigentlich der MV allein auch schon reichen müsste.

Schön Rechnen für das JC geht jedenfalls gar nicht.
Das hat schon manch einer Versucht und ist keineswegs zu Empfehlen.

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:56:08kann man ja eh noch nicht voraussagen
So ist es, nur muss es auch Nachvollziehbar und Plausibel sein.
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 21:44:57
Danke für eure Antworten.
Ich habe jetzt die ursprünglich abgelehnte Mietbescheinigung angepasst.
Dabei wurde die Miete um 50€ reduziert und der Strom wurde weggelassen. (wie ihr mir anfangs geraten hattet)
Das müsste eigentlich so durchgehen.

Der Mietvertrag muss jetzt halt noch mit den identischen Kosten neu geschrieben werden.

Mfg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Mietbescheinigung anpassen
Beitrag von: BigMama am 11. Juni 2023, 22:02:04
Du willst nun also erneut andere Angaben beim JC einreichen anstatt endlich alles aufzuklären?
Aus meiner Sicht ist das eine dumme Idee.
Ich bin sehr gespannt wie das JC reagiert und welche Folgen das für dich haben wird.
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Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 22:12:56
Ich weiß doch auch nicht  :wand:.
Möchte ja keinen abzocken oder so, hätte das halt nur gerne gelöst.

Beim Vermieter komme ich halt auch nicht weiter, der sagt nur, was nicht passt wird passend gemacht  :weisnich:.

Am besten wäre wohl ein neuer Mietvertrag und eine neue Mietbescheinigung, mit der tatsächlich anfallenden Miete / den tatsächlich anfallenden Nebenkosten.



 
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Beitrag von: malsumis am 11. Juni 2023, 22:33:00
ähm die Mietbescheinigung, welche vom Vermieter auszufüllen ist, hast DU "angepasst"?
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Beitrag von: hansstramm am 11. Juni 2023, 22:33:54
So ist es, der Vermieter müsste sie natürlich noch unterschreiben.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 18:19:11
Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 22:33:54So ist es
Die muss aber vom VM kommen und zwar Komplett von ihm.

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 22:12:56Am besten wäre wohl ein neuer Mietvertrag und eine neue Mietbescheinigung

Eigentlich geht nur, was das JC auch schon genehmigt hatte.
Du hast doch geschrieben die Wohnung wurde schon genehmigt?
Jetzt doch wieder nicht?

Wenn nicht, dann mach es jetzt ordentlich, in MV und Bescheinigung müssen die gleichen Beträge stehen.
Da ja erst Eingezogen.

Für Haushaltstrom habt ihr einen eigenen Zähler?
Das hat eh nichts in den NK zu suchen, Parkplatz (WM eher nicht) kommt drauf an ob zwingend und im MV drin.

Der VM ist mit 50 € bei der Miete runter gegangen, sollte doch mit den örtlichen KdU passen oder?
NK sehen soweit auch gut aus, nur Müllgebühren habt ihr keine?