Das Jobcenter schuldet mir seit dem 01.07.2022 227 €. Die Forderung ist entstanden durch die fehlende Auszahlung von Kindergeld, welches das Jobcenter ab dem 01.07.2022 übernehmen hätte müssen, entsprechende Kontoauszüge, die den Sachverhalt belegen, liegen vor. In einem Schreiben vom 05.09.2022 macht das JC die Zahlung von der Abgabe der abschließenden EKS für den Bewilligungszeitraum abhängig. Die EKS liegt dem Jobcenter seit dem 18.10.22 vor, die Auszahlung wurde bis heute nicht getätigt. Mehrere Anschreiben bezüglich des Sachverhaltes wurden nicht beantwortet.
Welche Möglichkeit habe ich, um an mein Geld zukommen.
Ein sachliches Einwurf-Einschreiben adressiert direkt an die Direktion deines JC
halte ich als Anfang für besser als eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde.
Möglicherweise hat das JC die Bearbeitung auch nur verschlampt.
Du kannst natürlich auch Klage beim SG einreichen (eA).
Zitat von: nimra am 25. April 2023, 14:13:05Die EKS liegt dem Jobcenter seit dem 18.10.22 vo
D.h. das JC muss die Leistung für den Bewilligungszeitraum abschließend festsetzen, nachdem nun alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dazu hat das JC 6 Monate Zeit (vgl. § 88 Abs. 1 SGG, maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt an dem das JC alle leistungsrelevanten Daten hat), d.h. das JC befindet sich seit dem 19.04.2023 in Verzug.
Du kannst entweder das JC anmahnen und eine Untätigkeitsklage androhen, oder gleich Untätigkeitsklage erheben.