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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Janin am 25. April 2023, 17:41:03

Titel: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 25. April 2023, 17:41:03
Hallo Leute :)

ich bin neu hier und hab direkt ein ziemlich übles Problem.

Vorab, ich habe es selbst verschuldet. Das ändert jetzt aber nichts an der Situation. Ich kürze mal ab, damit ihr nicht so viel lesen müsst.

Das Jobcenter schuldet Geld für März und April und der Vermieter sagt, jetzt ist Schluss. Ich verstehe das Schreiben vom Anwalt nicht vollständig und hoffe, hier kann mir jemand erklären, was meine Möglichkeiten sind.

Es geht konkret um diesen Absatz:

"Aufgrund dieses Rückstandes erklären wir Ihnen hiermit Auftrags und namens ihrer Vermieterin die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 II Nr. 3 a + b BGB und widersprechen einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB."

Was kann ich tun? Habe alles schon dem Jobcenter geschickt und hoffe, ich komme glimpflich aus der Nummer heraus.

Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2023, 17:50:28
Die Mietschulden nachzahlen. Dann wird die Kündigung damit unwirksam und kannst sie in den Abfall werfen. Schriftliche Kostenübernahmeerklärung des JC genügt vorerst auch, wenn es länger dauert bis dein Geld kommt.

Der Anwalt ist dumm! Er hätte vorsorglich die "ordentliche Kündigung" mit erklären müssen.
Die kriegt man nämlich mit der Nachzahlung nicht vom Tisch.

Müsstest bitte mal mitteilen WARUM das JC dir Geld schuldet.
Dann kann man den Rechtsgrund prüfen. Ggf. kommt eine eA zum SG in Frage
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 25. April 2023, 18:12:40
Hey, vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich habe nur den Weiterbewilligungsantrag zu spät eingereicht (Anfang März für März). Da ich durch mein Kleinunternehmen auch die EKS ausfüllen muss, ging der Ärger los und ich hab die Übersicht verloren. Es mussten hier Dokumente nachgereicht werden und dann habe ich übersehen, dass ich die EKS für die nächsten 6 Monate vergessen hatte.

Die Zeit verging und ich rief immer wieder an, um auf die Miete hinzuweisen. Es deutete ja auch nichts darauf hin, dass ich plötzlich Unsummen verdiene, eher im Gegenteil.

Ich hatte halt schonmal Mietschulden + Kündigung und dachte mir, dass es nicht gut kommt, wenn es nun wieder passiert. So ist glaube ich auch der eine Paragraph gemeint.

Das letzte fehlende Dokument habe ich Anfang April hochgeladen. Dann kam ein Termin beim Arbeitsvermittler dazwischen (letzte Woche), den ich aufgrund psychischer Erkrankung nicht wahrnehmen konnte.

Nun sagen sie, ohne diesen Termin können sie meinen Fall nicht final bearbeiten. Obwohl das sonst immer ging. Gesetzesänderung, meinte die Person am Telefon schnippisch zu mir.

Bei dem Termin ging es aber um Bewerbungen etc. der Standard. Es wurde nicht gesagt, dass es da um die abschließende Begutachtung meines Folgeantrages gehen würde. Gedroht wurde auch mit der 10% Sanktionierung und nicht mit dem vollständigen Stillstand der Bearbeitung.

Es ist nicht klar, für den Bezieher der Leistungen, dass finde ich schrecklich.

Das ist eigentlich die ganze Geschichte.

Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Hartzer Rolle am 25. April 2023, 18:30:56
Wann hast du die letzten Unterlagen für den WBA (EKS für die kommenden 6 Monate) eingereicht?
War das Anfang April? Dann sind 2-3 Wochen Bearbeitung im Rahmen. Du bist schließlich nicht der einzige Antragsteller.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 25. April 2023, 18:39:35
Am 5.4. In Berlin sind es 10 Werktage zur Bearbeitung. Das Team wurde auch irgendwie abgemahnt dann, nach Ablauf der Frist. Dann haben sie angerufen und meinten, es kann nicht bearbeitet werden, wenn ich die Termine nicht wahrnehme.
Ich sag, ja, ich bin selbst Schuld.

Freitag ist dann der von mir initiierte Telefontermin, ich habe allerdings alles digital gesendet vorhin und die Lage geschildert.

Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53
Zitat von: Janin am 25. April 2023, 18:12:40Ich hatte halt schonmal Mietschulden + Kündigung und dachte mir, dass es nicht gut kommt, wenn es nun wieder passiert. So ist glaube ich auch der eine Paragraph gemeint.



Der 545 sagt, ähnlich wie beim Arbeitsplatz, wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ...

Zitat von: Ratlos am 25. April 2023, 17:50:28Der Anwalt ist dumm! Er hätte vorsorglich die "ordentliche Kündigung" mit erklären müssen.
Die kriegt man nämlich mit der Nachzahlung nicht vom Tisch


Vielleicht wollte der Vermieter das gar nicht unbedingt.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 25. April 2023, 20:15:40
Ich habe nochmal nachgesehen. Die letzten Mietschulden + Kündigung waren 2021 und damit verfällt mein Recht als Mieterin, die Schulden einfach zu zahlen und mit nem blauen Auge davonzukommen.

Ich habe im März 2 Mahnungen erhalten, in denen steht ich soll zahlen. Aber auch, dass man das klären kann auf Raten etc. Ich habe auch 2 mal angerufen und meine Situation erklärt. Keine Ahnung was ich machen soll. Panik. Hoffe, dass ich morgen irgendwas davon klären kann.

In allen Artikel steht auch immer, dass mein recht verfällt, wenn das 2x in 2 Jahren geschieht. Aber was dann passiert, das steht da nicht. Hoffen auf Kulanz oder Obdach verlieren vermutlich.

Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 25. April 2023, 21:41:12
Zitat von: Janin am 25. April 2023, 20:15:40In allen Artikel steht auch immer, dass mein recht verfällt, wenn das 2x in 2 Jahren geschieht. Aber was dann passiert, das steht da nicht. Hoffen auf Kulanz oder Obdach verlieren vermutlich.
kommt darauf an, ob der VM jetzt eine Räumungsklage einreicht, wenn das Geld der Miete noch kommt und Gnade walltet, dass du doch ein netter Mieter bist, der nie Streit mit seinen anderen Mieter:innen im Haus hattest.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2023, 12:31:52
Zitat von: Janin am 25. April 2023, 18:12:40Ich hatte halt schonmal Mietschulden + Kündigung und dachte mir, dass es nicht gut kommt, wenn es nun wieder passiert. So ist glaube ich auch der eine Paragraph gemeint.
Nachdem du schon mal Mietschulden hattest, ist jetzt das genaue Datum der 1. Kündigung von allergrößter Bedeutung, denn es gilt die  2-Jahresfrist zu berechnen.
Greift diese sind 2 Monate ab Zugang der Räumungsklage Zeit für die Zahlung durch dich oder Zusage der Übernahme der Mietschulden durch das JC.
Greift die 2-Jahresfrist nicht, haben wir ein kleines Problem mit dem § 569 BGB - siehe dort Abs. 3 Nr. 2. bezüglich der Nachzahlung durch dich oder dem JC.
 
D.h. du solltest das Kündigungsschreiben hier hochladen, denn oft machen Formfehler die Kündigung unwirksam.

Solltest du Guthaben aus der BKA (Betriebskostenabrechnung haben) kannst du gegen deine Mietschulden die Aufrechnung erklären und damit die Kündigung unwirksam machen.
Hast du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit deiner BKA macht ein Widerspruch dagegen eine fristlose Kündigung unmöglich, denn diese Nebenkosten gehören zur Mietsache.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ..
Das ist falsch! Der VM hat bereits erklärt - siehe Eingangsbeitrag, dass er § 545 widerspricht und einer stillschweigenden Fortsetzung nicht zustimmen wird.
Du hast aber auf alles Fälle eine 2-wöchige "Ziehfrist" und kannst auch vor Gericht der Kündigung widersprechen.
In der Gesamtansicht empfehle ich ein Gespräch unter Erklärung deiner Gesamtsituation mit dem VM, dass er die Kündigung zurück nimmt, denn durch die Nichtzahlung ist das Vertrags- und Vertrauensverhältnis massiv gestört.


Bei allem weiteren Vorgehen muss man bedenken, dass der VM dieser fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung nachschieben kann, die nur im Prozessverfahren angreifbar sein kann. Erfolg nicht garantiert!

Das hat dieser RA des VM versäumt, oder
es kann durchaus auch sein, dass dich der VM gar nicht los werden will weil eben nicht gleichzeitig mit der fristlosen auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Eine ordentliche Kündigung kann nämlich nicht gehilt werden - auch nicht durch Nachzahlung.

Hat dir dein VM vor der Kündigung wenigstens eine Abmahnung geschickt. Das wäre die Regel von der es aber einige Ausnahmen gibt die keine Mahnung erfordern.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 26. April 2023, 13:00:45
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 12:31:52In der Gesamtansicht empfehle ich ein Gespräch unter Erklärung deiner Gesamtsituation mit dem VM, dass er die Kündigung zurück nimmt.
aber nur, wenn die Miete auch auf seinen Küchentisch liegt.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2023, 13:02:12
Zitat von: horst am 26. April 2023, 13:00:45aber nur, wenn die Miete auch auf seinen Küchentisch liegt.
Eine Kostenübernahmeerklärung des JC ist dafür ausreichend :ok:
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 26. April 2023, 13:54:06
Danke, dass es Menschen gibt, die all diese Paragraphen verstehen. Hehe.

Ich habe eben beim Vermieter angerufen, scheinbar wurde mir eine Sozialmanagerin zugeteilt. Die ist aber aktuell nicht erreichbar. Ich habe zugesichert, dass alles nächste Woche beglichen wird. Denn davon gehe ich aus.


Ich versuche es weiter.

Leider gilt die 2 Jahres Frist bei mir nicht, die letzten Schulden sind keine 2 Jahre her. Das macht die Sache kompliziert. Das habe ich jetzt auch verstanden :( Obwohl eine psychische Erkrankung vorliegt, die auch aus allen Rohren gerade ballert (Angststörung), wird es vermutlich nicht leicht sein jetzt.

Ich setze auch gleich noch ein Schreiben an die entsprechende Abteilung des Jobcenters auf, so dass ich jemanden an meiner Seite habe, der sich in diesem Paragraphendschungel besser auskennt.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Das hilft mir sehr.

Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2023, 13:58:42
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 13:54:06dass alles nächste Woche beglichen wird. Denn davon gehe ich aus.
Sage einfach dass du krank bist und die Sozialmanagerin alles in die Hand nimmt.
Zusagen sind gefährlich wenn sie nicht eingehalen werden.Und wovon DU ausgehst interessiert in solchen Fällen niemanden.
Lade bitte mal das Kündigungsschreiben hoch. Danke.
Zitat von: Janin am 25. April 2023, 20:15:40Aber auch, dass man das klären kann auf Raten etc
Daran ist erkennbar dass dich der VM nicht los werden will. Rede mit ihm und zahle Rate 1 dann kommt doch alles in Ordnung.
Rat: Lass doch künftig die Miete vom JC direkt an den VM überweisen und komme deinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem JC nach.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 26. April 2023, 16:52:47
Hey,

danke dir. Also die Miete wird ja vom Jobcenter überwiesen. Mir fällt nur dieser Papierkram immer so unfassbar schwer. Das ist keine Ausrede, aber es ist jedes mal ein Höllenritt :wand:

Mit der Kanzlei habe ich schon telefoniert eben. Chancen minimal, die Wohnung zu behalten. Aber es soll auch schon Wunder gegeben haben. Daran halte ich mich erstmal fest.

Anbei nun das geschwärzte Schreiben. Alles wesentliche sollte erkennbar sein.

PS: Es waren echt noch rund 40 Euro für Januar und Februar offen, weil es eine Heizkostenerhöhung gab. Ich dachte, das wäre längst bezahlt. Jetzt habe ich dieses Dokument nochmal gelesen von Anfang März und tatsächlich wurde es nur neu berechnet, aber nicht ausgezahlt. Alles hängt an dieser Neu-Bewilligung. Ich sollte wirklich mal lernen, richtig zu lesen. Seufz :-/

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2023, 17:03:23
den unteren Teil von Blatt 1 müsste ich noch sehen.
Der RA widerspricht sich im Kündigungsschreiben ja selber. Einzelheiten dazu später

Dein Gespräch mit dem Sozialmanager müssten wir hier sehr sorgfältig vorbereiten, denn dabei geht es wohl weniger darum dir zu helfen als eine Ratenzahlung zu vereinbaren die aber die Kündigung nicht aufhebt.
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 16:52:47it der Kanzlei habe ich schon telefoniert eben. Chancen minimal, die Wohnung zu behalten.
:mocking:  Keine Bange erstmal! Es gibt einige rechtliche Möglichkeiten die auch einen RA graue Haar bescheren, und allle Beide RA und VM in die Verzweiflung bringen

Steht in deinem MV fällig zum 01. des Monats oder nur "monatlich" dann würde noch kein Verzug vorliegen.
Das Tempo der Kündigung überrascht mich.
 
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 26. April 2023, 17:13:54
Da steht nur die Adresse der Caritas-Stelle. Wohnungsnotfallhilfe.

Und: Bitte nutzen Sie dieses Angebot.

Dann die Unterschrift des Anwaltes mit Stempel.

Ich danke dir!!
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 26. April 2023, 17:23:30
wie dem einen schreiben zu entnehmen ist, bleibt ja die Miete weiter wie vorher bestehen und so schnell würde das Gericht auch keiner Räumung zustimmen bei einer lückenlosen Zahlung bis 15.05.23.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17
Ja ich kenne die Caritas. Wenn du willst berate kläre ich dich für das Gespräch auf. Denn die zaubern sich auch keine Wohnung aus dem Ärmel.

Wichtig wäre jetzt der JC-Bescheid bzw. die genaue Begründung der Leistungseinstellung.
Zitat von: horst am 26. April 2023, 17:23:30und so schnell würde das Gericht auch keiner Räumung zustimmen bei einer lückenlosen Zahlung bis 15.05.23.
Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht. Das Gericht würde aber wohl (vergeblich ?) versuchen einen Vergleich herzustellen.

Janine bis morgen - ich muss Kuchen kaufen.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 26. April 2023, 17:41:39
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht.
vielleicht, weil es ja so wenig Wohnungen auf dem Markt gibt für Flüchtlinge.
Hier kommt auch ein Härtefall in Betracht sollte sich herausstellen, dass das JC zu lahm gearbeitet hat, somit auch ein Mitverschulden.
Der BGH hat entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 BGB trotz einer erheblichen Pflichtverletzung nicht gegeben ist.
Eine Härte liegt auch dann vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen nicht beschafft werden kann" (§ 574 BGB).
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 26. April 2023, 19:44:25
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:03:23den unteren Teil von Blatt 1 müsste ich noch sehen.
Der RA widerspricht sich im Kündigungsschreiben ja selber. Einzelheiten dazu später

Dein Gespräch mit dem Sozialmanager müssten wir hier sehr sorgfältig vorbereiten, denn dabei geht es wohl weniger darum dir zu helfen als eine Ratenzahlung zu vereinbaren die aber die Kündigung nicht aufhebt.
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 16:52:47it der Kanzlei habe ich schon telefoniert eben. Chancen minimal, die Wohnung zu behalten.
:mocking:  Keine Bange erstmal! Es gibt einige rechtliche Möglichkeiten die auch einen RA graue Haar bescheren, und allle Beide RA und VM in die Verzweiflung bringen

Steht in deinem MV fällig zum 01. des Monats oder nur "monatlich" dann würde noch kein Verzug vorliegen.
Das Tempo der Kündigung überrascht mich.
 

Ja, das glaube ich, bei all den Paragraphen, dass man da noch lange hin und wursteln kann.
ich werde mich bemühen stark zu bleiben, denn natürlich ist das mental ne ganz schöne Aufgabe.

Als ich in 2021 die Mietschulden hatte, da hatte ich vom Vermieter auch eine Person gestellt bekommen. Diese war sehr nett und ist alles mit mir durchgegangen. Aber da ging es ja auch nicht um eine außerordentliche Kündigung. Auch hatte ich damals kein Anwaltsschreiben.

Die Miete ist bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

Zitat von: horst am 26. April 2023, 17:41:39
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht.
vielleicht, weil es ja so wenig Wohnungen auf dem Markt gibt für Flüchtlinge.
Hier kommt auch ein Härtefall in Betracht sollte sich herausstellen, dass das JC zu lahm gearbeitet hat, somit auch ein Mitverschulden.
Der BGH hat entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 BGB trotz einer erheblichen Pflichtverletzung nicht gegeben ist.
Eine Härte liegt auch dann vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen nicht beschafft werden kann" (§ 574 BGB).

Ja, dass ist absolut verrückt. In Berlin gibt es keine Wohnungen mehr. Wenn ich meine Situation objektiv von außen betrachte, reitet mich das auf so vielen Ebenen in die absolute Scheiße.

Bei meiner Googelei habe ich gesehen, dass über Gesetzesänderungen scheinbar schon diskutiert wird, weil man nicht jeden Fall über einen Kamm scheren kann.

Und die Situation durch Krieg, Inflation, Ressourcenknappheit und Wohnungsmangel für die Betroffenen zu einem Schicksalsschlag wird, der oft in keinem Verhältnis zu dem geschuldeten Geld steht.

Natürlich gibt es Unterschiede, gerade wenn du vielleicht privat vermietest und auch auf die Einnahmen angewiesen bist. Aber da findet sich bestimmt oft eine Lösung, wenn alle zusammen arbeiten. Und dir niemand die Pistole auf die Brust setzt.

In meinem Fall geht es um ein Börsenotiertes Unternehmen, dass sich mit 1000 Euro vermutlich den Hintern abwischt. Aber nun, Vertrag ist Vertrag.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17Ja ich kenne die Caritas. Wenn du willst berate kläre ich dich für das Gespräch auf. Denn die zaubern sich auch keine Wohnung aus dem Ärmel.

Wichtig wäre jetzt der JC-Bescheid bzw. die genaue Begründung der Leistungseinstellung.
Zitat von: horst am 26. April 2023, 17:23:30und so schnell würde das Gericht auch keiner Räumung zustimmen bei einer lückenlosen Zahlung bis 15.05.23.
Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht. Das Gericht würde aber wohl (vergeblich ?) versuchen einen Vergleich herzustellen.

Janine bis morgen - ich muss Kuchen kaufen.


Das heißt, egal was das Gericht entscheidet, der Vermieter hat das letzte Wort?

Also die Begründung des Jobcenters war mündlich und hieß, ich müsse meinen Verpflichtungen nachkommen. Also dem Termin beim Arbeitsvermittler. Diesen hatte ich ja versäumt. Als ich fragte, warum das jetzt so ist, wenn es sonst auch ohne so etwas durchgewunken wurde, hieß es, Gesetzesänderung. Mehr weiß ich nicht.

Ich nehme gerne ein paar Infos zu Caritas und Sozialmanager mit. Diese Gespräche traue ich mir sonst aber gut zu. Bin ein bisschen naiv, aber glaube immer, dass alle letztlich das Ziel haben, den worst case zu vermeiden. Den Vermieter kann ich dahingehend aber gerade nicht einschätzen.


Ich wünsche dir viel Spaß mit deinem Kuchen  :grins:

PS: Ich habe auch einen 14 jährigen Hund (taub, herzkrank), wie sieht es eigentlich damit aus, wenn man auf Notunterkünfte angewiesen ist?

PPS: Ich komme erstmal irgendwo unter (Freunde, Familie), aber das ist ja nicht der Knackpunkt.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 10:52:07
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29Den Vermieter kann ich dahingehend aber gerade nicht einschätzen.
Der VM hat sich dir gegenüber doch selbst zu 100 % eingeschätzt.
Er hat dir die Wohnung gekündigt und will dich los haben. Das ist doch eindeutig.

Lag dem Kündigungsschreiben eine Vollmacht bei? Das ist sehr wichtig!

Wenn du mit dem Sozialmanager der Caritas alleine zurecht kommst, braucht man sich darüber keine Gedanken zu machen. Bloß wie er dir helfen könnte bleibt wohl sein Geheimnis - nämlich gar nicht außer bla bla
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 11:18:01
Es lag keine Vollmacht bei. Es waren 3 Seiten. Zwei hast du gesehen, auf der letzten ist nur eine Art Kontoauszug mit dem geschuldeten Geld.

Da steht aber wann mein Vertrag gestartet ist. Und das Ende ist offen gelassen. Ist das normal?
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 11:30:00
Bist ja direkt ein Glückskind und brauchst die nächsten Tage nicht zu unternehmen.
3 Monate Kündigungsfrist hast du in dem Fall immer.
2 Monate vor dem Ende musst du der Kündigung per Einwurf-Einschreiben widersprechen.
Danach weisen wir die Kündigung als vollmachtslos und damit unwirksam zurück.
Dann kann der RA erneut beginnen und der VM weis gleich welchen Trottel
guten RA er beauftragt hat.
Beim Widerspruch beziehen wir uns auf § 574 Abs. 2.

Du hast allerdings auch eine Aufgabe:
Nämlich auf Wohnungssuche zu gehen - nicht nur übers Internet - sondern auch bei Genossenschaften und Privat-VM.
Jeder Bewerbung mit Datum, Name des VM, Gesprächsergebnis usw. genauestens zu dokumentieren. Das ist sehr wichtig wenn es zum Gerichtsverfahren kommt.
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29der Vermieter hat das letzte Wort?
Ja hat er weil der Kündigungsgrund Zahlungsverzug unstreitig vorliegt.
Aber bis es soweit ist vergeht noch eine sehr lange Zeit.
Behalten kannst du die jetzige Wohnung nur durch einvernehmliche Regelung mit deinem VM
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29lso die Begründung des Jobcenters war mündlich und hieß, ich müsse meinen Verpflichtungen nachkommen.
Ich empfehle eine eA beim Sozialgericht einzureichen. Mündlich zählt überhaupt nichts.
Kosten fallen für dich beim SG nicht an
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 11:38:37
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 12:31:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ..


Das ist falsch! Der VM hat bereits erklärt - siehe Eingangsbeitrag, dass er § 545 widerspricht und einer stillschweigenden Fortsetzung nicht zustimmen wird.


Das ist nicht falsch.
Ich habe die gleiche Aussage getroffen wie Du.
Ich habe in meinem Text einfach nur den Paragraf 545 erklärt, weil TE dachte, das dieser etwas anderes beinhaltet.

Der VM hat diesem Paragraf widersprochen, ja - das ändert doch aber nichts an dessen Inhalt, wie es geschrieben steht im Gesetz.  :scratch:
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 11:43:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter)[/quote


Das ist falsch. Es kann nicht als hingenommen gelten weil der VM den § 545 bereits im Kündigungsschreiben explizit ausgeschlossen hat.
Aber das ist derzeit gar nicht relevant weil bereits die Kündigung mangels Vollmacht unwirksam ist.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 12:01:11
Zitat von: Ratlos...


Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53Der 545 sagt, ähnlich wie beim Arbeitsplatz, wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ...

Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 12:03:00
Was ist eine eA?

Ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert. Also dem Team für Wohnungsnotfälle. Sie war relativ entspannt und sagte, das sind ja nicht mal Mietschulden und das wird ja direkt beglichen vom Amt. Ihrer Erfahrung nach könnte das glimpflich ausgehen, da der Vermieter einfach nur sein Geld möchte.

Auch hier wurde mir nochmal gesagt, es hängt alles nur noch an dem Telefonat morgen Vormittag mit dem Arbeitsvermittler. Danach wird er (der Weiterbewilligungsbescheid) sofort endgültig bearbeitet und die Zahlung geht raus.

Danach müsse man weiter sehen.

Warum soll ich auf Wohnungssuche gehen? Um aufzuzeigen, dass es keine gibt? :D

Die Sozialmanagerin kann ich nach wie vor nicht erreichen.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 12:03:06
@ Leeres Portemonaia
Bitte lesen:  :smile: Der VM hat doch schon widersprochen!!! und damit den § 545 ausgehebelt.
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 12:03:00as sind ja nicht mal Mietschulden und das wird ja direkt beglichen vom Amt.
Dazu sagt man am besten nichts mehr. Die Miete ist nicht bezahlt und damit liegt Verzug von 2 Monatsmieten (März und April 2023) vor. Die fristlose Kündigungsmöglichkeit sieht das Gesetz explizit vor.
Nachdem der Rückstand bereits schon mal vorkam hebt auch die Nachzahlung die Kündigung nicht auf.
Außerdem ist mit dem Nachschieben einer ordentlichen Kündigung zu rechnen die durch keine Zahlung ausgehebelt werden kann.

Eine Chance die derzeit noch unwirksame fristlose Kündigung vom Tisch zu kriegen wäre wenn der 1. Rücksstand im Januar bzw. Februar 2021 vorgekommen ist und damit außerhalb der 2-Jahresfrist liegt.
Dann wärest du nicht auf den guten Willen des VM angewiesen.
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 12:03:00arum soll ich auf Wohnungssuche gehen? Um aufzuzeigen, dass es keine gibt? :D
Ohne aktive dokumentierte Wohnungssuche gibt es auch keinen Härtefall.
Mehr kann derzeit nicht dazu gesagt werden! Schönen Tag noch  :flag:
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 12:36:43
Zitat von: Ratlos...


Ich habe den Inhalt vom 545  erklärt. Nur erklärt. Einfach nur erklärt. Den Inhalt. Die Buchstaben sozusagen.  :mail: 

Was gibt es noch für deutsche Worte, die erklären können, was erklären bedeutet?

Eine Erklärung, eine Textwiedergabe mit eigenen Worten, hat erstmal absolut nichts mit der Situation zu tun.

TE dachte, 545 sagt x aus, ich habe gesagt, er sagt y aus.
Was auf TE zutrifft, ist dann das, was es "herauszuarbeiten" gibt, würde mein Deutschlehrer sagen. Aber der eigentliche Gesetzestext ändert sich im BGB nicht bei jedem einzelnen Fall. 

Vielleicht irgenwann mal, digital von KI gelesen ... oder was weiß ich.

Das sagt der Paragraf, auch für TE und andere Mitbürger, und auch, wenn der VM widerspricht. Trotzdem sagt der Paragraf folgendes:

§ 545
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

1Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. 2Die Frist beginnt
    1.    für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
    2.    für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
 
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 13:03:09
Danke für die Belehrung aber ich kenne den § auch ohne google.
Ich will dir nicht zu nahe treten aber ...
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 12:36:43setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort,
1. die Mietzeit endet mit Fristablauf nicht durch den Zugang der Kündigung.
Die Frist ist nicht abgelaufen weswegen § 545 momentan nicht relevant ist. DISKUSSION ÜBERFLÜSSIG!
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 12:36:43entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.
2. der entgegenstehende Wille des VM ist bereits vom RA erklärt - was zulässig ist
Damit kommt § 545 überhaupt nicht zum tragen. TE kann zwar in der Wohnung bleiben aber der § 545 löst deswegen keinen Rechtsgrund aus. Die Folge der fristlosen Kündigung ist die Räumungsklage die durchgehen wird, sofern nicht wenigstens ein begründeter Härtefall zur Entscheidung ansteht. Daher Widerspruch unerlässlich.

Zusammenfassend:
1. Die bisherige Kündigung ist unwirksam
2. Eine Nachzahlung des JC hebt die Kündigung nicht auf
3. Ohne einvernehmliches Gespräch mit dem VM wird ein Räumungstitel ergehen und auch vollstreckt werden
4. § 545 ist durch Widerspruch des VM ausgehebelt und bildet keine Rechtsgrundlage mehr
5. TE hat keinerlei Angriffsmöglichkeit sondern nur zeitverzögernde Verteidigungsmaßnahmen die letztendlich keinen Erfolg bringen können.

Ohne Einvernehmlichkeit mit dem VM wird in dem Fall die TE Verlierer sein.
Es sei denn der 1. Zahlungsrückstand war im Janu./Febr. 2021
Ich wünschte mir selber sowas nicht schreiben zu müssen, aber das ist nun mal die rechtliche Ausgangssituation, die zu akzeptieren und das beste draus zu machen ist.
Wichtiger ist derzeit die Zahlung des JC durchzusetzen.
Also warten wir mal das morgige Telefonat ab. TE wird uns sicher informieren.

Jetzt sollten wir aufhören sonst beschweren sich wieder Leute wegen "Aufblähung"
des Threads.
@ janine - eine eA ist eine einstweilige gerichtliche Anordnung auf Zahlung des JC

@ Leeres Portemonaie jetzt nenne du mal Möglichkeiten die der TE helfen könnten! Und analysiere den verzwickten Fall. Was würdest du der TE schreiben/RATEN





Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 14:30:22
@Ratlos
Wenn ich wüsste, d. Du meine Worte richtig verstehst ...

Selbstverständlich kennst Du den Text, die TE nicht, deshalb schrieb ich ihn hin. Ohne Wertung, ohne Einschätzung.
Du hast es ja nicht gemacht.

Zunächst ist das keine Diskussion gewesen, und es lässt mich leicht verzweifeln, d. Du wirklich nicht zu verstehen scheinst, d. ich TE den Wortlaut eines Paragrafen genannt habe.
Mag er zutreffen oder nicht. Sie hat gefragt. Sie hätte auch nach der STVO fragen können, hätte ich auch geantwortet, obwohl hier nicht relevant. 

Aber ich denke, das Problem liegt eher darin, d. Du nicht richtig liest, weil Du Dir nicht die Zeit nimmst. Nur schnell schnell, eine Antwort. Du beharrst darauf, d. der Paragraf nicht für den Fall gilt, weil er ausgeschlossen wurde vom Vermieter. Ich habe nichts anderes gesagt. Ich stimme Dir zu. Von Anfang an.

Doch inzwischen verstehe ich andere User hier umso besser. Schade eigentlich.

Deine Aufforderung ist nicht ernst gemeint, weil Du sowieso nicht wirklich lesen würdest, was ich schreibe. Wahrscheinlich ist Deine Antwort schon geschrieben und wartet nur darauf, gesendet zu werden.
So in dem Stil: Das hilft der TE auch nicht weiter ...
Ich bin keine Rechtsberatung und will auch keine sein.

Was ich tun würde: Nicht nur 2 × den Vermieter anrufen und die Situation schildern, sondern auch eine Antwort / Gespräch erbitten. Fragen, wie man das lösen kann.
Schildern kann man viel. Paragrafen zum Beispiel. Aber was bringt's?
Und schriftlich auch nochmal dem Vermieter schicken. 

Vor allem würde ich nicht, wie manchmal geraten wird, unentschuldigt Termine beim JC verstreichen lassen. Es mag sein, d. man im zweifelhaften Recht ist, aber dann muss man sich auch nicht wundern, wenn das einen Rattenschwanz nach sich zieht. Das lese ich derzeit sehr oft hier. Und dauernd gibt's danach Probleme.
Da bemühe ich mich doch lieber 1× hin ... Ich bekomme auch Geld dafür. Das sind keine Almosen, ich weiß, aber diese eine Pflicht dann nicht zu erfüllen, lässt in mir manche Fragen aufkommen ...

Es ist heute üblich, einfach unentschuldigt wegzubleiben, auch tlw auf Arbeit, diese Mentalität ist nicht meine, es kann passieren, man vergisst es, dann stellt man allerdings nicht auf stur, sondern versucht, sich zu entschuldigen.
Und nein, hier geht es jetzt nicht um nicht angekommene Briefe, denn das geht an dieser Stelle am Thema vorbei.
Die TE ist einsichtig, was die Schuldfrage betrifft. Jedoch gab es schon einmal Mietschulden.
Ich würde langfristig mal eine Beratung in Anspruch nehmen, wie man sowas in Zukunft vermeiden kann.
Jetzt würde ich mich konkret um eine neue Bleibe kümmern und dass das mit den Zahlungen vom JC endlich wieder seinen Gang geht. 

Vor allem würde ich nicht auf Deinen Rat hören. Wenn das so ein Ergebnis bringt wie das einfache erklären eines Paragrafen, was Du partout nicht verstehen willst, wie es gemeint war, dann "gute Nacht". 

Du scheinst jemand zu sein, der solange darauf besteht, einer hat "rot"  gesagt, obwohl er die ganze Zeit "grün" gesagt hat, bis derjenige es glaubt oder zumindest einknickt. Dabei liegt es daran, d. Du farbenblind bist.



Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 14:59:57
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 14:30:22Schildern kann man viel. Paragrafen zum Beispiel. Aber was bringt's?
Nichts bringts! Warum meinst du habe ich zu einen einvernehmlichen Gespräch geraten?
Weil TE ohne Einvernehmlichkeit bereits auf der Verliererstrße geht und ich immer versuche einen Prozess zu vermeiden, was hier aber leider alleine vom VM abhängt.

Eine fristlose Kündigung ist keine Spielerei. Da kann nur das Gesetz bzw. die §§ als Grundlage in Anspruch genommen werden. Persönliches zählt da nicht.
Eine solche Kündigung und deren Folgen ist immer ein harter Rechtskampf. Solltest du wissen!
Dass ein Widerspruch notwendig ist für Zeitgewinn wirst wohl nicht bestreiten.

Ich bin bestimmt nicht farbenblind :ok: ich habe erst dieser tage wieder mal ein langjährig laufendes Verfahren vor dem LG gewonnen. Das ist keine Angeberei sondern das Ergebnis harter unangreifbarer Rechtsargumentation und solche versuche ich (wohl vergebens) der TE nahe zu bringen um gleichzeitig durch Aufklärung und Wissen ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Wir beide liegen mit unseren Meinungen gar nicht sooo weit auseinander.
Bloß reine Gutmütigkeit geht in solchen Fällen den Bach runter.
Ich bin dir sogar dankbar wenn du mir einen Rechtsfehler aufzeigen kannst - keiner ist perfekt. Aber es ist keiner enthalten :grins:

Jedenfalls dürfte dein Beitrag etliche Male mit "Gefällt mir" bewertet werden z.B. von Frau Sheherazade
Alles was gegen mich geht wird von einigen hier mit großer Freude aufgenommen obwohl sie selber nichts zum Thema beitragen das hilfreich sein könnte.

Bin ernsthaft am überlegen ob sich der Zeitaufwand für Aufklärungen hier überhaupt noch länger lohnt.
@ Leeres Portemonaie - Der Thread gehört dir! Ich antworte hier nicht mehr!




Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 15:20:56
Hey Leute,

bitte nicht meinetwegen streiten :(

Ihr habt mir alle sehr weitergeholfen. Ich bin ein Schussel, was das rechtzeitige Abgeben von Unterlagen angeht. Und dann glaube ich noch, dass das nicht weiter schlimm ist. Ich werde das in der Zukunft anders managen und mich dieser Thematik stellen. Jeder Mensch hat Baustellen, das ist eine von meinen.

Mein Weg ist aber immer der, das ich sofort das Gespräch suche und herausfinde, wie meine Optionen sind. Deshalb bin ich ja auch hier.

Und jetzt kommt die gute Nachricht:

Ich habe die Sozialmanagerin erreicht und ihr die Situation erklärt. Der Vermieter scheint in meinem Fall (und vielen anderen) einfach den normalen Rechtsweg gegangen zu sein. Sie hat die Aufgabe zu klären, wie das passieren konnte und was ich jetzt tun will.

Ich kann es kaum glauben, aber es geht wohl nicht darum mich rauszuwerfen. Es ist einfach der Standardweg. Wie ich heute lernen durfte, hat auch nicht jeder Vermieter so eine Abteilung.

Ich soll mich nun in spätestens 2 Wochen nochmal bei ihr melden oder dann, wenn das Geld angewiesen wurde. Was hoffentlich noch morgen passiert, spätestens aber am Montag. Ich versuche mir da morgen auf jeden Fall noch die Bestätigung zu holen per Mail oder so und sie direkt weiterzuleiten an den Vermieter.

Wegen dem widersprechen der stillschweigenden Fortführung habe ich mich erkundigt. Ich will das mal Glauben, dass es einfach ein Standardschreiben der Kanzlei ist.

Ich halte euch auf dem Laufenden!
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 27. April 2023, 15:37:29
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 14:30:22Was ich tun würde: Nicht nur 2 × den Vermieter anrufen und die Situation schildern, sondern auch eine Antwort / Gespräch erbitten. Fragen, wie man das lösen kann.
Schildern kann man viel. Paragrafen zum Beispiel. Aber was bringt's?
Und schriftlich auch nochmal dem Vermieter schicken. 
Das ist ein Aktiennotiertes Unternehmen da kommt man nur mit Klagen zum Erfolg und wie schon der User Ratlos schreibt ist die Kündigung erst mal vom Tisch da der Ra keine Vollmacht mitgeschickt hat für die Fristlose Kündigung.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 15:37:37
Zitat von: horst am 27. April 2023, 15:37:29User Ratlos schreibt ist die Kündigung erst mal vom Tisch das der Ra keine Vollmacht mitgeschickt hat für die Fristlose Kündigung.
Das geht im Getümmel unter :wand:  und wird gar nicht begriffen. Die Vorlage der Vollmacht darf ein RA einfach nicht vergessen. Das zeugt von seiner Oberflächlichkeit, von fehlender Organisation in seiner Kanzlei und dafür dass er TE gar nicht ernst nimmt.
Dem gehört das Mandat entzogen.
Ein Börsennotiertes Unternehmen ist das? mit so einem Stümper als Rechtsvertreter. Unglaublich.

@ janine - Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg. Ich selbst verlasse diesen Thread :yes:
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 15:56:30
Es ist nicht untergegangen. Aber ich checke auch nicht alles und was genau davon relevant ist. Vielleicht war das kein Versehen, sondern volle Absicht?

Ich wäre froh, lieber @ratlos, wenn du weiter mit deiner Kompetenz strahlst :D Aber auch andere Ansichten annimmst. Wir alle gehen immer unterschiedlich an Dinge heran. Da gibt es diesen Spruch: "Du siehst die Welt nicht wie sie ist, du siehst sie so, wie du bist." Sorry für Kitschspam, ich bin so hehe.

Wenn die gar kein Interesse daran haben, mich rauszuklagen, warum sollten sie dann ernst machen?

Ich bin zwar selbst verblüfft, aber vermutlich ist das der einfachere Weg für alle Beteiligten? Die Frau vom Jobcenter meinte ja auch, meist gehts um Geld. Sie hätte schon Fälle gehabt, wo bereits die Räumungsklage durch war und wirklich niemand gedacht hätte, das der Mieter noch heil aus der Nummer herauskommt. Aber Geld hat geregelt.


Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 16:03:15
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 15:56:30ch wäre froh, lieber @ratlos, wenn du weiter mit deiner Kompetenz strahlst :D
Liebe Janine - leider ist es nicht mit "strahlender" Kompetenz getan.
Deine Postings hier zwingen mich leider dazu dir harte unumstößliche Rechtsfakten zu benennen.
Was immer die Dame Sozialmanagerin sagt ist uninteressant. Es zählt nur die vorliegende fristlose Kündigung für die es eine eindeutige Rechtsgrundlage zu deinem Nachteil gibt. Glücklicherweise ist sie erstmal unwirksam.
Wann genau in welchem Monat 2021 war dein 1. Zahlungsverzug.
_________________________________________
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. April 2023, 14:30:22or allem würde ich nicht auf Deinen Rat hören.
Das ist direkt eine Frechheit von einem Helfer wie dir der überhaupt keinen Rat gibt aber Ratschläge die  absolut rechtskonform sind kritisiert
Würdest du logisch denken dann wüsstest du dass §§ bei einem einvernehmlichen Gespräch gar nicht zur Sprache kommen, sondern als Verhandlungsmöglichkeit im Hinterkopf bleiben.
Und nichts anderes als ein einvernehmliches Gespräch kann die Situation zum Vorteil von TE klären.
Im Prozessverfahren muss sie endeffektlich untergehen - da gibts gar keinen anderen Ausweg mehr.
Aber naja - nichts gesagt ist auch was gesagt und nichts wissen macht ja auch nix.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 16:45:58
Ich weiß nicht mehr wann es genau war. Ich glaube schon Anfang 2021. Die Dokumente habe ich nicht mehr. Aber mein Email Verlauf deutet darauf hin. Ich habe aber auch im letzten Jahr einmal so ein Versäumnis aus exakt dem selben Grund gehabt. Allerdings ohne Kündigung. Da ging die zweite Miete wohl gerade noch durch, wenn auch nicht bis zum dritten Werktag (es war der vierte).

Also ich habe jetzt insgesamt drei Stimmen, die sagen, ruhig Blut. 2 davon waren aus dem Unternehmen des Vermieters. Ich verstehe den Ernst der Lage und habe sofort reagiert.

Mich beruhigt das erst einmal, ich werde aber nachhaken, wie diese Kündigung aufgehoben wird. ich merke, wenn es um knallhartes Recht geht, bist du mein Mann oder Frau? :D Aber stand jetzt, scheint es mit Gesprächen und der schnellen Zahlung zu gehen.



Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2023, 16:48:10
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 16:45:58Aber stand jetzt, scheint es mit Gesprächen und der schnellen Zahlung zu gehen.
DAS WÜNSCHEN WIR DIR ALLE ! :empathy:
Wenn es Jan./Fbr. 2021 war liegen wir außerhalb der 2-Jahresfrist. Dann ist bei Zahlung  jede Sorge unbegründet.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 27. April 2023, 17:28:50
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 16:45:58Aber stand jetzt, scheint es mit Gesprächen und der schnellen Zahlung zu gehen.
Auf Gesprächen würde ich mich nicht verlassen. Lieber ein Schreiben, das du jetzt zahlst und die sie die Kündigung zurücknehmen sollen. Seine Strategie sollte man schon für sich behalten, was eine Klage anbelangt.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 19:24:11
Zitat von: horst am 27. April 2023, 17:28:50
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 16:45:58Aber stand jetzt, scheint es mit Gesprächen und der schnellen Zahlung zu gehen.
Auf Gesprächen würde ich mich nicht verlassen. Lieber ein Schreiben, das du jetzt zahlst und die sie die Kündigung zurücknehmen sollen. Seine Strategie sollte man schon für sich behalten, was eine Klage anbelangt.

Was für eine Strategie? Miteinander zu reden? :D
Das Schreiben bekommen sie direkt vom Jobcenter, also ich leite das weiter, wenn ich es habe. Den Rest frage ich ab, war ein guter Hinweis! Sonst weiß ich ja gar nicht, wie sich das Ganze letztlich auflöst und ich wieder ruhig schlafen kann.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 27. April 2023, 19:47:18
am besten wenn dann in Zukunft das JC auch deine Miete direkt überweist an den VM.
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 27. April 2023, 20:12:29
Zitat von: horst am 27. April 2023, 19:47:18am besten wenn dann in Zukunft das JC auch deine Miete direkt überweist an den VM.

Das passiert automatisch. Würde es nicht mehr anders wollen. Habe mir inzwischen einen Finanzbuddy besorgt, der mir in den Hintern tritt, wenn ich mein Zeug nicht pünktlich abgebe. Mit dem Thema Geld und Geldmindset werde ich mich in Zukunft mehr befassen. Nichts muss bleiben wie es ist :)

Bis morgen Leute und danke nochmal für euren Einsatz! :-)
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: horst am 27. April 2023, 20:22:24
 :sehrgut:
Titel: Aw: Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April
Beitrag von: Janin am 28. April 2023, 16:29:14
Hey Leute,

also das heute hat noch nicht optimal geklappt, aber ich bin einen Schritt weiter. So komplexe Sachen kann man nicht am Telefon besprechen, dafür sind diese Termine wohl nicht. Jedoch hat dieser Termin heute wohl dazu geführt, dass mein Fall wieder in der Bearbeitung ist.

Meine Arbeitsvermittlerin hatte ich dann auch noch an die Strippe bekommen und sie hat meinen vor Ort Termin nächste Woche vorgezogen, so dass wir Dienstag alles klären können.

Es ist noch nicht das Ende, aber ich bin nahe dran. Vielleicht ist der Fall auch Dienstag schon durch. Ich hoffe es.

Nun bleibt mir nichts mehr zu tun, als auf Dienstag zu warten.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und tanzt gut in den Mai :grins: