Hallo zusammen,
bin gestern über nachfolgenden Artikel aufmerksam geworden. Demnach werden Hinzuverdienste aus Ehrenamt oder Übungsleitertätigkeiten und die ersten 100 € aus Mini Jobs nicht mehr miteinander verrechnet.
Das bedeutet, dass man im Bürgergeld jetzt 350 € aus beiden Tätigkeiten anrechnungsfrei behalten darf: 250 € Übungsleitertätigkeit + 100 € Mini Job.
https://www.gegen-hartz.de/news/neue-zuverdienste-in-der-grundsicherung-sgb-xii
Wie unschwer zu erkennen, wird in dem Artikel das SGB XII behandelt, nicht das SGB II "Bürgergeld".
(https://pbs.twimg.com/media/FtTgGeuWYAMomQQ?format=png&name=900x900)
@horst
Und was wilst du uns damit jetzt sagen?
BTW die Regelungen zum Taschengeld haben mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung nichts zu tun.
Zitat von: Ottokar am 29. April 2023, 15:25:28@horst
Und was wilst du uns damit jetzt sagen?
BTW die Regelungen zum Taschengeld haben mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung nichts zu tun.
das im SGB XII wo der TE ja ist nur 250€ frei sind und die 100€ angerechnet werden