Hallo,
ist das Beispiel mit "Kai" von der Seite Link: wirklich war?
Link: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-verbesserungen-beim-azubi-lohn#Anrechnung_des_Azubi-Lohns_ab_012023
Beispiel als Kopie:
Anrechnung des Azubi-Lohns ab 01/2023
Beim Azubi-Lohn wird eine Grundpauschale von 520€ statt 100€ eingeführt. Daher gibt es anders als bei normalem Erwerbseinkommen folgende Freibeträge:
520€ Grundpauschale
20% des Bruttos von 520 bis 1000€
10% des Bruttos von 1000 bis 1200€
10% des Bruttos von 1200 bis 1500€ (mit Kind)
= max 636€ / 666€ mit Kind
Freibetrag ab 01/2023
520€ Grundfreibetrag
76€ Erwerbstätigenfeibetrag (20% von 380€)
——
596€
Kai behält 596€.
124€ (720-596) werden angerechnet.
Meinem Sohn beim 920€ brutto wurden etwa 450€ abgezogen.
Die Änderung gilt erst ab Juli
Zitat von: TommM am 26. April 2023, 12:54:53Anrechnung des Azubi-Lohns ab 07/2023
So wäre es richtig.
Warum Extrawürste für Azubis? Kein Wunder, dass niemand Bock auf einen Minijob hat
Zitat von: Reiner1970 am 26. April 2023, 20:58:19Warum Extrawürste für Azubis?
Was heißt hier Extrawürste. Ich finde das nur gerecht. Warum sollen die Azubis dafür bestraft werden, daß ihre Eltern erwerbslos sind? Andere Azubis dürfen ihr Gehalt doch auch behalten.
ZitatKai hat nun 374€ mehr zur freien Verfügung und ist damit kaum noch gegenüber den anderen Azubis benachteiligt.
Der Anreiz eine Ausbildung zu machen steigt deutlich an
Schließlich braucht Deutschland doch Fachkräfte. :yes: Ich mache doch keine 3-4 jährige Vollzeitausbildung für lau. :teuflisch:
Zitat von: Reiner1970 am 26. April 2023, 20:58:19Warum Extrawürste für Azubis? Kein Wunder, dass niemand Bock auf einen Minijob hat
Um die Motivation für die Ausbildung zu erhöhen und gegen die Fehlwahrnehmung, man dürfe sein erwirtschaftetes Geld nicht behalten, wenn man im Gegenzug zur Arbeit weniger Sozialhilfe erhält.
Jeder, nicht nur junge Menschen, sollte der Ausbildung Vorrang vor Minijobs geben. Eine Ausbildung verhilft i.A. zu einem Job, der einen aus dem Leistungsbezug raus hilft - oder man gerät gar nicht erst rein.
Minijobs sind dazu da, sich nebenbei was zu verdienen. Das ist kein Auskommen.
So wäre es richtig:
520€ Grundfreibetrag
30% des Bruttos von 520 bis 1000€
10% des Bruttos von 1000 bis 1200€ (mit Kind bis 1500€)
Denn es gelten ab 01.07.2023 auch neue Freibeträge für das Brutto-Erwerbseinkommen.
Bei deinem Sohn würde es dann so aussehen:
520€ Grundfreibetrag
120€ Freibetrag (30% von 920€ - 520€ = 400€)
ges. 640€ Freibetrag