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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nordmann64 am 27. April 2023, 03:23:15

Titel: Monatliche Abrechnung
Beitrag von: nordmann64 am 27. April 2023, 03:23:15
Hallo,
meine Frau arbeitet im Monat zwischen 4 und Tage im Monat, ich arbeite ebenfalls zwischen 15 und  25 Stunden im Monat. Unsere Sachbearbeiterin kann also unsere Auszahlung nur schätzen und im nächsten Monat korrigieren. Nur wissen wir nie, ob die auch stimmt. Wir bekommen immer nur den Bewilligungsbescheid für das nächste halbe Jahr. Kann man eine monatliche "Abrechnung" von unserer SB verlangen? Also ähnlich einer Lohnabrechnung?
Viele Grüße und Dank für die Antworten im voraus.
Titel: Aw: Monatliche Abrechnung
Beitrag von: Hartzer Rolle am 27. April 2023, 03:34:34
Du bekommst für sechs Monate eine vorläufige Bewilligung. Danach werden alle Abrechnungen eingereicht und der Zeitraum für jeden Monat genau korrigiert. Dann gibt es entweder eine Nachzahlung oder Rückforderung.
Titel: Aw: Monatliche Abrechnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. April 2023, 14:34:37
nordmann64

Was das JC nicht darf ist eine höhere fiktive Summe anzurechnen denn damit habt Ihr eine Bedarfsunterdeckung. In so einem Fall macht man einen Widerspruch und bei Ablehnung eine Klage vor dem SG.

Mal als Muster Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64) damit du gleich die passende Info nachlesen kannst.

MfG FN