Hallo,
meine Frau arbeitet im Monat zwischen 4 und Tage im Monat, ich arbeite ebenfalls zwischen 15 und 25 Stunden im Monat. Unsere Sachbearbeiterin kann also unsere Auszahlung nur schätzen und im nächsten Monat korrigieren. Nur wissen wir nie, ob die auch stimmt. Wir bekommen immer nur den Bewilligungsbescheid für das nächste halbe Jahr. Kann man eine monatliche "Abrechnung" von unserer SB verlangen? Also ähnlich einer Lohnabrechnung?
Viele Grüße und Dank für die Antworten im voraus.
Du bekommst für sechs Monate eine vorläufige Bewilligung. Danach werden alle Abrechnungen eingereicht und der Zeitraum für jeden Monat genau korrigiert. Dann gibt es entweder eine Nachzahlung oder Rückforderung.
nordmann64
Was das JC nicht darf ist eine höhere fiktive Summe anzurechnen denn damit habt Ihr eine Bedarfsunterdeckung. In so einem Fall macht man einen Widerspruch und bei Ablehnung eine Klage vor dem SG.
Mal als Muster Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64) damit du gleich die passende Info nachlesen kannst.
MfG FN